Okay...steinigt mich...sie war 16 und du 23....also...wenn sie heiß ist....wo ist dann dein verdammtes Problem???![]()
war klar das sowas kommt


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Okay...steinigt mich...sie war 16 und du 23....also...wenn sie heiß ist....wo ist dann dein verdammtes Problem???![]()


achso
ich dacht ihr seit da schon bisschen weiter
dann ist das ja alles halb so schlimm![]()

war klar das sowas kommt
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Zumal...das ist rechtlich noch nicht mal verboten, oder?? Oder muss ich bald in den Knast??

Okay...steinigt mich...sie war 16 und du 23....also...wenn sie heiß ist....wo ist dann dein verdammtes Problem???![]()

Zitat von Él Niño;421482:Also wenn ich mir angucke , dass manche 14 jährige auf unserer Schule nen 18 jährigen Stecher haben , dann frag ich mich in was für einer Zeit wir leben..
mit 14 hab ich noch mit Barbies gespielt Oô
Ja...ist doch so! Wenn die mit 16 heiß ist, und dann auch noch etwas älter aussieht! Da geht es mir sonstwo vorbei wie alt ich bin!!!Zumal...das ist rechtlich noch nicht mal verboten, oder?? Oder muss ich bald in den Knast??
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Also die Tochter (7) von der Dame, die bei uns am Emfang sitzt, möchte nur noch "Ed Hardy"-Shirts tragen..

Zitat von Él Niño;421482:Also wenn ich mir angucke , dass manche 14 jährige auf unserer Schule nen 18 jährigen Stecher haben , dann frag ich mich in was für einer Zeit wir leben..
mit 14 hab ich noch mit Barbies gespielt Oô
Heute kommt doch ne 14jährige zu ihrer Mudder und fragt nach der Pille: Ist 5 Jahre gut gegangen, man soll das Glück nicht zu sehr strapazieren!!!


ausserdem unter 18 gehst in knast![]()
§ 182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen.
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
wärest du selbst noch unter 18, wäre das "mindestalter" 14 oder täusche ich mich da?

Tja...und das was DU damals mit den Barbies nur gespielt hast, machen die jetzt halt in Echt!Heute kommt doch ne 14jährige zu ihrer Mudder und fragt nach der Pille: Ist 5 Jahre gut gegangen, man soll das Glück nicht zu sehr strapazieren!!!
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ja ist aber echt so !Das stimmt so nicht!
Doch nicht der schönste Hintern im Knast..GLück gehabt!
Das gilt also auch für 22 und 17???
Is aber eher ein Kompliment....irgendwie
Bambam...du bist mein Held...ich bin gerettet!!!Doch nicht der schönste Hintern im Knast..GLück gehabt!
Das gilt also auch für 22 und 17???
@ El Nino: Wow....also...nimms mir nicht übel...aber das hätte ich nicht gedacht!!Is aber eher ein Kompliment....irgendwie
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Soweit ich weiß, darfst du, wenn du unter 18 bist, alles was über 14 ist!
solange das keiner mitbekommt kannst du machen was du willst![]()
Man(n) muss sich ja jung halten!
Wobei an sich auch eher Ü18 die Zielgruppe ist...aber man muss ja auch manchmal die Jugend testen um die Standards vorzugeben...ich tue also ein gutes Werk!
:cool:ich glaube el nino das nicht :18:
oder gehst du auf ne waldorf?![]()
