Flirt-Thread

achso :D

ich dacht ihr seit da schon bisschen weiter :lol:

dann ist das ja alles halb so schlimm :)

Nein nein.. ich habe sie ja gestern auf der Vatertags-Tour erst kennengelernt! Kein Plan, ob ich sie überhaupt so schnell wiedersehe! Sie wohnt in Minden und ich ja aber nicht mehr! Sie hatte mir eh nur ihre halbe Nummer auf den Arm geschrieben.. was ich damit anfangen sollte, weiß anscheinend nur sie! :D
 
Also wenn ich mir angucke , dass manche 14 jährige auf unserer Schule nen 18 jährigen Stecher haben , dann frag ich mich in was für einer Zeit wir leben..
mit 14 hab ich noch mit Barbies gespielt Oô
 
Ja...ist doch so! Wenn die mit 16 heiß ist, und dann auch noch etwas älter aussieht! Da geht es mir sonstwo vorbei wie alt ich bin!!!:D Zumal...das ist rechtlich noch nicht mal verboten, oder?? Oder muss ich bald in den Knast??:(:D

ich weiß schon was du meinst :D

und so falsch liegst du damit auch nicht :eek:

aber soweit ich cris eben verstanden hab ging es darum ob man eine beziehung mit einer so jungen anfangen kann...

und das ist dann ne andere sache ;)

ausserdem unter 18 gehst in knast ;)
 
Zitat von Él Niño;421482:
Also wenn ich mir angucke , dass manche 14 jährige auf unserer Schule nen 18 jährigen Stecher haben , dann frag ich mich in was für einer Zeit wir leben..
mit 14 hab ich noch mit Barbies gespielt Oô

Tja...und das was DU damals mit den Barbies nur gespielt hast, machen die jetzt halt in Echt!:D Heute kommt doch ne 14jährige zu ihrer Mudder und fragt nach der Pille: Ist 5 Jahre gut gegangen, man soll das Glück nicht zu sehr strapazieren!!!:lol::lol:

@ DRDC: Echt??? Okay...wenn du nix mehr von mir hörst...!:lol:
 
wärest du selbst noch unter 18, wäre das "mindestalter" 14 oder täusche ich mich da?

mal abgesehen davon, dass es bei "beidseitigem einverständnis" wohl keine folgen gäbe - es sei denn diverse "gastgeber" würden petzen.
 

Das stimmt so nicht!

§ 182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen.
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Tja...und das was DU damals mit den Barbies nur gespielt hast, machen die jetzt halt in Echt!:D Heute kommt doch ne 14jährige zu ihrer Mudder und fragt nach der Pille: Ist 5 Jahre gut gegangen, man soll das Glück nicht zu sehr strapazieren!!!:lol::lol:

Ey.. als ich 14 war , war der einzige mann den ich nackt gesehn hab Ken.. und der war unten BLANK.. :18:

mit 14 dachte ich auch noch der Storch bringt die Kinder..

hahaha :lol: ja ist aber echt so !
 
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