@ hammra
Warum sollte sich eine Staatsanwaltschaft mit dem Arbeitgeber über eine mögliche Fluchtgefahr über einen derer Arbeitnehmer in Verbindung setzen? Es könnte ja auch sein, daß der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter decken will.
Da gab es nichts mehr zu decken, die Tat war vollbracht, Breno in Haft und wird befragt, darf sogar seinen Anwalt dabei haben, wenn er verdächtig wird.
Es ist schon eine andere Situation bei einem relativ jungen Profi-Fußballer aus dem Ausland im Vergleich zu einen nicht bekannten jungen Deutschen oder zu einen inländischen Profi-Fußballer. Er (Breno) darf sich in Deutschland (weil Nicht-EU-Ausländer) langfristig aufhalten, solange er ein Arbeitsverhältnis nachweisen kann. Ansonsten kann er sich in Deutschland aufhalten per Besucher- oder Touristenvisum.
Bei einem Deutschen hätte man höchstwahrscheinlich die Fluchtgefahr nicht ohne weiteres bejaht und nach Befragung wieder entlassen. Weil aber Breno Ausländer ist, besteht ein Bezug zum Ausland und somit würde er sich eher absetzen als ein Deutscher (zumindestens nimmt man das landläufig so an).
Da aber Breno als Profi beim FC Bayern ist und somit seine meiste Zeit dort verbringt und auch nur auf Grund dessen sich in Deutschland aufhält und eigentlich mit einer Flucht ins Ausland (Brasilien) seine Karriere extremst schaden könnte, liegt hier ein besonderer Fall. Ich sage ja nicht, dass die StA ihre Entsccheidung von Wurst-Ulli sich diktieren lassen sollte. Aber zur Bewertung des Einzelfalls hinsichtlich Fluchtgefahr hätte da die StA/ Richter mit den Bauern mehr kommunizieren sollen.




