FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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@GreenWhiteTürkiye
Mißverstehe mich bitte nicht falsch. Es gibt etliche Fälle in denen Personen, die Menschen absichtlich verletzten und gegen die deswegen ermittelt wurde nicht in U-Haft gesteckt wurden. Auch in anderen Fällen, wie z.B. Brandstiftung sind entsprechende Personen nicht in U-Haft gesteckt worden. Sogar Personen gegen die wg. Totschlags ermittelt wurde wurden nicht in U-haft gesteckt z.T.
Zudem ist solange der Täter nicht verurteilt wurde von seiner Unschuld auszugehen - sogar wenn er in Untersuchungshaft einsitzt.
Die Verhältnissmäßigkeit stimmt in diesem Falle ganz und gar nicht. Und da gebe ich Herrn Hoeneß unumwunden 100% Recht, wenn er dies anprangert.
 
@GreenWhiteTürkiye
Mißverstehe mich bitte nicht falsch. Es gibt etliche Fälle in denen Personen, die Menschen absichtlich verletzten und gegen die deswegen ermittelt wurde nicht in U-Haft gesteckt wurden. Auch in anderen Fällen, wie z.B. Brandstiftung sind entsprechende Personen nicht in U-Haft gesteckt worden. Sogar Personen gegen die wg. Totschlags ermittelt wurde wurden nicht in U-haft gesteckt z.T.
Zudem ist solange der Täter nicht verurteilt wurde von seiner Unschuld auszugehen - sogar wenn er in Untersuchungshaft einsitzt.
Die Verhältnissmäßigkeit stimmt in diesem Falle ganz und gar nicht. Und da gebe ich Herrn Hoeneß unumwunden 100% Recht, wenn er dies anprangert.

Meinst du und meint Herr Hoenß. Da ich den Sachverhalt nur oberflächlich kenne und auch die Erkenntnisse de StA mir nicht bekannt sind, gehe ich mal auf den Fall nicht weiter ein. Will dir aber mal zwei andere Beispiele bringen, mit denen ich befasst war:

Fall A: Dorffest in Oldenburg. Es kommt zu nem Streit und A und B prügeln sich. Beide bekommen ordentlich was ab. Verschiedene Hämatome, A zudem ein riss im Trommefell und B einen Bruch des Nasenbeins. Es ist zu dem Zeitpunkt nichts weiter passiert. Es wurde keine Polizei verständigt. Beide haben sich im Nachinein in Behandlung gegeben und beide waren alkoholisiert. Aber nicht in einem strafrechtlich relevanten Rahmen.
Am Mittwoch gab es in einer Oldenburger Zeitung einen Zeugenaufruf bzgl. der Schlägerei, weil B gegen den A Strafanzeige gestellt hat. Auf jeden Fall nahm die Polizei an, dass am Ende des Tages die Tatbestande § 223 I; § 224 I Nr. 5; § 226 (frag mich aber nicht was), 23 I; verwirklich sein könnten in welchem Zusammenhang auch immer. Wir reden hier von einem Verbrechen.
A meldete sich selbst aufgrund des Zeugenaufrufes bei der Polizei, machte seine Aussage.
Es kam zu keiner Untersuchungshaft. Am Ende des Tages wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Man hätte wohl mit über die Notwehr einen Freispruch rausbekommen können, aber das Risiko eines Urteils war zu groß, da die zuständige Richterin wohl aufgrund der schwere der Verletzungen nicht ganz geneigt war, auf Notwehr zu erkennen. Passte aber schon.

Fall B: Auch eine Schlägerei. Diesmal geht die Polizei dazwischen. Auch im Zuständigkeitsbereich der StA Oldenburg. Gegen den A wurde wegen Verwirklichung des 223 I ermittelt. Untersuchungshaft 3,5 Monate. Am Ende erkannte das Gericht auf Notwehr und damit Freispruch.

Beide Täter Deutsche. Beide Täter der Polizei zuvor bereits bekannt. Beide Täter verfügen über keine großen finanziellen Mittel. Dennoch nahm die Staatsanwaltschaft im Fallbeispiel B die Verdunklungsgefahr an.
 
Ich kenne keine Fakten in diesem Fall und deshalb fällt es mir auch schwer mir ein Urteil darüber zu bilden.
Dennoch muss ich mal noch was zu Uli Hoeneß sagen. Es ehrt ihn ja menschlich absolut, dass er immer alles für seine Spieler tut und jedem seiner Schäfchen bedingungslos hilft, wenn es Probleme hat. Was mir aber gar nicht gefällt ist, wie er auf die StA losgeht und so tut, als ob diese erst den FC Bayern um Erlaubnis fragen müsste, wenn sie etwas tun will. Der FC Bayern ist lediglich der Arbeitgeber von Breno, nicht mehr und nicht weniger.
Und nochwas zu der U-Haft. Natürlich finde auch ich es ein Unding, wenn brutale Schläger zwei Stunden nach ihrer Tat wieder frei rumlaufen können. Nur ist das ja ein völlig anderer Sachverhalt. Wenn dort klar ist, dass sie die Täter sind, dann ist eben keine "Untersuchung" mehr nötig und sie sind bis zur Verhandlung eben auf freiem Fuß. So ist das Gesetz. Und bei einem unklaren Fall wie dem von Breno, liegt die Sachlage nunmal ganz anders. Zudem ist Brandstiftung, sofern es eine war, auch kein Kavaliersdelikt. Wie oft habe ich gehört, es sei ja "nur" ein Sachschaden entstanden. Wie schnell kann sich so ein Feuer auf benachbarte Häuser ausbreiten, in dem Kinder wohnen oder was weiss ich. Also sollte man mal die Kirche im Dorf lassen, bevor man der StA Profilierungsgier oder was auch immer unterstellt.
 
Im übrigen dürfte es hier um den Verdacht der Verwirklichung des Tatbestandes des § 306a I Nr. 1 StGB gehen. Da reden wir von einer möglichen Freiheitsstarfe von mindestens einem Jahr. Darunter ginge es nur in einem minder schweren Fall. Man sollte folglich aufpassen, wenn man man von Relationen redet: Strafrahmen bei der KV 223 I: Geldstrafe oder bis fünf Jahre; gefährliche KV (§ 224) halbes Jahr bis zehn Jahre Jahre (minder schwere Fälle drei Monate bis fünf Jahre). Man sieht, dass die schwere Brandstftung im Mindeststrafrahmen über der gefährlichen KV nach 224 I angesiedelt ist.
 
Und nochwas zu der U-Haft. Natürlich finde auch ich es ein Unding, wenn brutale Schläger zwei Stunden nach ihrer Tat wieder frei rumlaufen können. Nur ist das ja ein völlig anderer Sachverhalt.

So sieht es aus.

Wir brauchen nicht darüber diskutieren, dass es definitiv (!) das falsche Signal ist, dass U-Bahnschläger heutzutage scheinbar nicht mehr einfahren müssen.

Das heißt aber nicht, dass die angeordnete Untersuchungshaft gegen Breno falsch ist, weil man das eben nicht vergleichen kann. Vor allem nicht unter dem Gesichtspunkt, in welchen Bundesländern das passiert ist.
 
Hoeneß würde selbst dann von einem Justizskandal sprechen, wenn ein Mörder und Kinderschänder auf frischer Tat erwischt wird und der Täter seine Brötchen beim FC Bayern verdient.

Schwere Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt, erst recht bei einem Schaden von angeblich 1,5 Mio. Euro. Abgesehen davon, dass hier Flucht- und Verdunkelungsgefahr durcheinander geworfen werden, hat Hoeneß mit seiner Ankündigung, Breno sofort nach seiner Freilassung nach Brasilien zu schicken, dem "besten Verteidiger der Welt" (Zitat Hoeneß) einen Bärendienst erwiesen.

Untersuchungshaftbefehle werden auch nicht von der Staatsanwaltschaft verhängt, sondern von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Hoeneß ist eine Lachnummer, die man nicht mehr ernst nehmen kann. Leider nehmen ihn immer noch zu viele Menschen ernst.
 
Ich weiß gar nicht, warum sich Hoeneß so aufregt?

Die haben irgendwann mal eine völlig überteuerte Ablöse für Breno bezahlt. Da muss es doch in seinem Interesse sein, dass sich der Spieler nicht nach Brasilien absetzen kann.
 
Bzw. dadurch der Marktwert sinkt....

Im "Amigo-Freistaat" Bayern ist ja vieles möglich, aber auch ein Uli Hoeneß sollte eigentlich wissen, daß es nicht obligatorisch ist, den Arbeitgeber anzuhören, wenn ein Mitarbeiter in Untersuchungshaft genommen wird.
 
Das hat er bei seinem legendären Interview mit Rudi Völler gelernt, weil "Waldi" ja eher das Temprament einer weiß getrichenenen Raufasertapete hat. :D
 
Ich frage mich viel mehr, warum Waldemar Hartmann sich so aufregt. Der ist gestern im "Doppelpass" ja abgegangen wie Schmitz' Katze... :D

Ich fand den total polemisch und völlig am Thema vorbei, weil, wie hier schon geschrieben, man einen U-Bahnschläger nicht mit diesem Fall vergleichen kann. Und nur weil einem das Eine nicht paßt, ist das Andere nicht weniger schlimm.
 
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