FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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Es gibt interessante, seriöse Sozialstudien zu diesem Thema, mit denen man sich ein gutes, objektives Bild der Szene machen kann.

Schließe mich hier Anis an und möchte dich darauf hinweisen, dass Ribery gestanden hat und es hier auf die Unschuldsvermutung nicht mehr ankommt.

Ich glaube kaum dass die Mods hier etwas dagegen haben, wenn man sich strikt und konsequent gegen Prostitution im Allgemeinen und besonders gegen die mit Minderjährigen ausspricht und man sich hier klar positioniert.

Dass ein Bayernspieler involviert ist, passt dir als FCB Fan natürlich nicht, aber eines sei dir gewiß, ich würde exakt die gleiche Meinung vertreten wenn ein Werderspieler betroffen wäre.

Ich habe den Ribery-Prozess nicht genau verfolgt bisher. Mein Stand war das er den Verkehr zugegeben hat, aber leugnet das Alter der Damie gekannt zu haben.

Naja, jedenfalls glaube ich dennoch das man da vorsichtig sein sollte, denn wir wissen nicht was genau passiert ist und bisher ist er auch nicht verurteilt worden.

Bayernfan bin ich ja, aber dennoch interessiert mich das Thema mit Ribery nicht sonderlich. Wenn er Mist gebaut hat dann wird er bestraft und falls nicht, dann passiert eben auch nichts.
 
Wollte nur schnell sagen, dass mir das mit Lothar Matthäus sehr Leid tut. Wusste eigentlich von Anfang an, dass die Liliana ihn nur ausnützt. Hoffe, dass der Herr Hoeneß dem Loddar vor seiner Heirat noch schnell die Konditionen für den Heiratsvertrag diktiert hat, sonst verliert er hier viel Geld.

Ich halte Matthäus für einen der besten Fußballer und auch Fußball-Fachmänner, die Deutschland je hatte. Wer daran zweifelt, muss sich nur mal anschauen, wie er vor unserem Spiel gegen Real Madrid (das wir mit einer B-Elf bestreiten mussten), den Bremer Sieg vorhergesagt hat. Das war kein glücklicher Tipp, sondern eine ganz ernst gemeinte Prognose. Oder wie er den Journalisten in Israel des Öfteren von Werder Bremen vorgeschwärmt hat.

Klasse Mann, leider viel zu ehrlich und naiv für diese Welt. Der Weltfußballer von 1990 und 1991! In diesem Land bei unseren scheiß Medien genießt er einfach nicht den Respekt, den er verdient. Hier bei uns im Forum schon!

Ich hab davon jetzt nicht soviel mitbekommen und ehrlich gesagt interessiere ich mich auch nicht so für Matthäus.. aus welchen Gründen auch immer.

Aber eine gut ausgegangen Prognose und viel Lob über Werder macht ihn doch nicht zu einem Fußball-Fachmann.

Oder hab ich in der Hinsicht wirklich zu wenig aufgepasst.. :confused:
 
Ich hab davon jetzt nicht soviel mitbekommen und ehrlich gesagt interessiere ich mich auch nicht so für Matthäus.. aus welchen Gründen auch immer.

Aber eine gut ausgegangen Prognose und viel Lob über Werder macht ihn doch nicht zu einem Fußball-Fachmann.

Oder hab ich in der Hinsicht wirklich zu wenig aufgepasst.. :confused:

ne, eine gut ausgegangen prognose macht ihn auch nicht zum fachmann aber matthäus hat - man mag es kaum glauben - fachlich echt was drauf
 
Und jetzt noch mal speziell für dich Wächter:

Schön wie hier wieder einige solche Dinge bagatellisieren und verharmlosen, schliesslich geht es hier ja "nur" um käuflichen Sex mit einer MINDERJÄHRIGEN Prostituierten, der auch gar nicht geleugnet oder bestritten wird.

Denk da mal drüber nach, bevor Du solche Kommentare ablässt!

Und denke du mal drüber nach was du von dir gibst, wenn du nicht dabei warst und es nur vom Hören/Lesen weißt, was dort vorgefallen sein soll.

Tut mir j a Leid für dich, dass für mich nicht Ribery derjenige ist, der in der Bringschuld ist sondern die Personen, die die Anschuldigungen gegenüber Ribery geäußert haben.

Versuch doch einfach mal so zu denken: Ich würde behaupten, du schlägst Frauen und es glauben mir welche. Bist du deswegen ein Frauenschläger und man muss dich missachten oder sollte ich dann nicht eher meine Anschuldigen belegen?

Denk mal drüber nach!
 
Und denke du mal drüber nach was du von dir gibst, wenn du nicht dabei warst und es nur vom Hören/Lesen weißt, was dort vorgefallen sein soll.

Tut mir j a Leid für dich, dass für mich nicht Ribery derjenige ist, der in der Bringschuld ist sondern die Personen, die die Anschuldigungen gegenüber Ribery geäußert haben.

Versuch doch einfach mal so zu denken: Ich würde behaupten, du schlägst Frauen und es glauben mir welche. Bist du deswegen ein Frauenschläger und man muss dich missachten oder sollte ich dann nicht eher meine Anschuldigen belegen?

Denk mal drüber nach!

Aber in diesem Fall geht es doch schon gar nicht mehr um Behauptungen. Ribery hat doch schon gesagt das er Sex mit dem Mädchen hatte! Und soweit ich weiss ist das zumindest bei uns in Deutschland ein Straftatbestand, egal ob er es nun wusste oder nicht! Wenn das in Frankreich auch so ist, dann muss er bestraft werden. Wobei wenn man mal vom deutschen System ausgeht, es wohl nicht zu einer Gefängnissstrafe kommen dürfte!
 
Aber in diesem Fall geht es doch schon gar nicht mehr um Behauptungen. Ribery hat doch schon gesagt das er Sex mit dem Mädchen hatte! Und soweit ich weiss ist das zumindest bei uns in Deutschland ein Straftatbestand, egal ob er es nun wusste oder nicht! Wenn das in Frankreich auch so ist, dann muss er bestraft werden. Wobei wenn man mal vom deutschen System ausgeht, es wohl nicht zu einer Gefängnissstrafe kommen dürfte!

Falsch. Fahrlässigkeit genügt nicht, er muss es schon gewusst haben bzw es in Erwägung gezogen haben und sich damit abgefunden haben dass sie minderjährig ist.

Ohne ihn in Schutz nehmen zu wollen: Wer von euch kann den bitte den Unterschied zwischen einer 17jährigen und einer 19jährigen erkennen?
Wenn ich mir in Frankreich ne Nutte holen würde, ich würde davon ausgehen, dass sie volljährig ist und darauf auch vertrauen.
 
Falsch. Fahrlässigkeit genügt nicht, er muss es schon gewusst haben bzw es in Erwägung gezogen haben und sich damit abgefunden haben dass sie minderjährig ist.

Ohne ihn in Schutz nehmen zu wollen: Wer von euch kann den bitte den Unterschied zwischen einer 17jährigen und einer 19jährigen erkennen?
Wenn ich mir in Frankreich ne Nutte holen würde, ich würde davon ausgehen, dass sie volljährig ist und darauf auch vertrauen.
Selber schuld.

Und wo der Unterschied liegt?
17 ist minderjährig und er hat sie BEZAHLT! Wenn er das dann nicht prüft, sein Pech.

Wenn ich einer 17 Jährigen Schnaps verkaufe kann ich mich auch nicht mit "die sah aber älter aus" rausreden.
 
Ich war noch bei keiner und habe es auch nicht vor.

Und das Sie sich hat bezahlen lassen ist eher negativ für FR. In D wäre es nämlich ohne Bezahlung (mit ihre Einwilligung) völlig legal gewesen.

1.) Dito
2.) Das mag schon sein, aber wie willst du ihm denn nachweisen, dass er zumindest davon ausging das sie erst 17 ist?
3.) Das stimmt dass das legal gewesen wäre. Doch wenn sie hinterher sagt: "Buhuu der hat mich vergewaltigt", hat er die riesen Arschkarte gezogen.
 
zu 2)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


Das einzige was ihn mMn evtl. retten könnte ist, das sie gesagt hat Sie sei 18.

Dieser Satz ist völliger Schwachsinn in diesem Zusammenhang.
Der Staatsanwalt muss ihm beweisen, dass er davon ausgegangen ist (wusste/wissen hätte müssen) das sie minderjährig ist. Ende Banane.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt etwa dann, wenn du vorsätzlich (bzw. auch fahrlässig) einen Straftatbestand verwirklichst ohne zu wissen, dass es ein Straftatbestand ist.
 
Aber wie soll man denn beweisen, dass er es nicht gewusst hat? Das wird man nie herausfinden, ob er es wirklich nicht wusste. Kann doch keiner in seinen Kopf gucken...

Auf der anderen Seite liegt die Hauptschuld aber denke ich an dem Bordell. Die hätten sie niemals einstellen dürfen, wenn sie noch nicht volljährig ist. Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass in dem Bordell dann auch nur volljährige Prosituierte arbeiten. Nach dem Ausweis fragen wäre wohl schon recht merkwürdig. Ist also die Frage, ob man ihm wirklich einen Vorwurf daraus machen kann.

Edit: Eigentlich ist es mir jetzt aber auch langsam mal egal. Ich glaube noch an das Prinzip des Rechtsstaats und es ist dessen Aufgabe sich darum zu kümmern. Sollen die entscheiden, inwiefern er schuldig ist und welche Strafe er dafür bekommen muss. Und was das fußballerische betrifft: Bayerns Kader ist stark genug, seinen möglichen Wegfall zu verkraften. War letzte Saison sowieso oft verletzt...
 
Aber in diesem Fall geht es doch schon gar nicht mehr um Behauptungen. Ribery hat doch schon gesagt das er Sex mit dem Mädchen hatte! Und soweit ich weiss ist das zumindest bei uns in Deutschland ein Straftatbestand, egal ob er es nun wusste oder nicht! Wenn das in Frankreich auch so ist, dann muss er bestraft werden. Wobei wenn man mal vom deutschen System ausgeht, es wohl nicht zu einer Gefängnissstrafe kommen dürfte!

Was mich vor allem aufregt ist so eine Aussage:

Da kann mir keiner erzählen, dass der nicht wusste, dass die noch keine 18 ist und die junge Dame auf den Extrazuschlag verzichtet hat.

Wenn man mal einer Starftat beschuldigt wird, die man nicht begangen hat und es zu keiner Anklage kommt oder sie fallen gelassen wird, dann wird einem die Sache trotzdem weiterhin verfolgen, dank des schlechtem Rufs den man dann hat (und bei jemanden der in der Öffentlichkeit steht, dürfte das sicherlich nicht weniger schlimm sein). Wenn man es selber mal erlebt hat, dann würde man solche Aussagen wie die von Werderano nicht äußern.

Die moralische Frage, dass Ribery trotz Frau und Kind stelle ich mir nicht, da mich das nichts angeht (ich weiß nicht mal ob er verheiratet ist und Kind/Kinder hat). Da muss seine Frau dann wissen was zu tun ist.
 
Dieser Satz ist völliger Schwachsinn in diesem Zusammenhang.
Der Staatsanwalt muss ihm beweisen, dass er davon ausgegangen ist (wusste/wissen hätte müssen) das sie minderjährig ist. Ende Banane.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt etwa dann, wenn du vorsätzlich (bzw. auch fahrlässig) einen Straftatbestand verwirklichst ohne zu wissen, dass es ein Straftatbestand ist.

quatsch,
wenn er sie bezahlt hat für sex (und das is ja inzwischen recht unzweifelhaft, da von beiden bestätigt), hat er sich strafbar gemacht, Punkt.

Das sie ihm gesagt hat sie wäre 18, älter aussieht etc. kann strafmildernd bis hin zu einer einstellung des verfahrens wirken, aber mit einem freispruch wird er da nich rauskommen, weil er nun mal einfach nicht unschuldig ist. Jedenfalls wenn er sie tatsächlich innerhalb deutschlands vor ihrem 18. Geburtstag für Sex bezahlt hat. Und beides scheint für mich recht unzweifelhaft, wenn ich mir die Berichte durchlese.
 
quatsch,
wenn er sie bezahlt hat für sex (und das is ja inzwischen recht unzweifelhaft, da von beiden bestätigt), hat er sich strafbar gemacht, Punkt.

Das sie ihm gesagt hat sie wäre 18, älter aussieht etc. kann strafmildernd bis hin zu einer einstellung des verfahrens wirken, aber mit einem freispruch wird er da nich rauskommen, weil er nun mal einfach nicht unschuldig ist. Jedenfalls wenn er sie tatsächlich innerhalb deutschlands vor ihrem 18. Geburtstag für Sex bezahlt hat. Und beides scheint für mich recht unzweifelhaft, wenn ich mir die Berichte durchlese.

Kennst du den Spruch: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten?

Also für dich ganz ausführlich:


§182 StGB:

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
[...]

§7 StGB:

(1) Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.
[...]

§ 5 StGB

(1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

So jetzt überlegen wir was das für unseren Fall bedeutet (vereinfacht ausgedrückt, da mir eine komplette Fallanalyse jetzt zu lang dauert)

Juristen zerlegen die Tat in einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand.
Der objektive ist das, was de facto geschehen ist, also die Handlung
(= Rübe hat Sex mit einer 17jährigen Nutte und bezahlt dafür)
Wir stellen also fest, dass Rübe den objektiven Tatbestand des §182 StGB erfüllt, ganz ohne Frage, gibt er selbst im übrigen ja auch zu.
Gehen wir zum subjektiven Tatbestand. Das ist das, was der Täter (hier Rübe) tun wollte (sein Vorsatz).
Gemäß §7 StGB ist fahrlässiges Handeln nur dann mit Strafe bedroht, wenn das Gesetz dies eindeutig nennt. In §182 StGB fehlt eine solche Bemerkung aber, strafbar ist nur die Vorsätzliche Tat bzw. der Versuch dieser.
Was folgt daraus: Rübe muss die Tat vorsätzlich begegangen haben (siehe §5 StGB) um für die Tat bestraft werden zu können.
Und nur dann, wenn man ihm das nachweist, kann er verurteilt werden, ob dir das nun passt oder nicht.


Kleine Notiz am Rande: Ich finde Rübes Verhalten moralisch extrem verwerflich, ändert aber nichts daran, dass es Gesetze gibt die eingehalten werden müssen.
 
Gut, dass mal jemand mit Fakten kommt (im Rahmen von Gesetzen) und diese erklärt. :tnx: Auch wenn der Tonfall nicht der netteste ist...wäre sicherlich auch ohne so viele Beschimpfungen möglich gewesen.

Verstehe ich das richtig, dass man NIE bestraft werden kann, wenn der subjektive Tatbestand NICHT zutrifft und nur der objektive? Solange man nicht vorsätzlich handelt, ist alles erlaubt?
 
Gut, dass mal jemand mit Fakten kommt (im Rahmen von Gesetzen) und diese erklärt. :tnx: Auch wenn der Tonfall nicht der netteste ist...wäre sicherlich auch ohne so viele Beschimpfungen möglich gewesen.

Verstehe ich das richtig, dass man NIE bestraft werden kann, wenn der subjektive Tatbestand NICHT zutrifft und nur der objektive? Solange man nicht vorsätzlich handelt, ist alles erlaubt?

Entschuldigung, der Tonfall war tatsächlich nicht nett. Nur regen mich Menschen auf die widersprechen und selbst keine Ahnung haben.

Das verstehst du prinzipiell schon richtig, so ist die Theorie.
Gerade an der Uni lernt man dann, wie wichtig Kleinigkeiten im Strafrecht sind.

In der Praxis wird das dann etwas aufgeweicht, da du natürlich nicht in den Kopf reinschauen kannst. Sprich das Gericht wird anhand von Beweismitteln prüfen, was denn der Täter seiner Meinung nach wollte/dachte etc. und dementsprechend handeln.
Aber nur wenn das Gericht keine Zweifel mehr an der Schuld hat, wird es auch zu einer Verurteilung reichen.
 
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