Ebay Pranger

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas brera
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Es geht dabei nicht um das falsche lesen, sondern um die Tatsache, ob der Verkäufer mit dem Titel arglistig getäuscht hat.

Verneint man das, muss man zur der Aussage kommen : "Lesen bildet"

Bejaht man das aber kommt eine Anfechtung des KVs nach §119 BGB in Betracht, damit wäre der KV nichtig also nie entstanden.

Und ich verneine eine arglistrige Täuschung im Titel.
Zudem kommt, dass aus meiner Sicht nicht der Titel allein entscheidend darüber ist.
 
Kaufvertrag ist definitiv wegen Irrtums anfechtbar....zu 100%

Einzige zu erbringende Leistung beim Käufer ist der Wert der Karten, mehr nicht.
 
Kaufvertrag ist definitiv wegen Irrtums anfechtbar....zu 100%

Einzige zu erbringende Leistung beim Käufer ist der Wert der Karten, mehr nicht.

Absolut falsch ! Anfechtungsvoraussetzungen sind hier überhaupt nicht gegeben.
Weder Inhalts - noch Erklärungsirrtum. Wer so etwas verbreitet soll sich substantiiert schlau machen. Wozu gibts z.B. den Palandt? Irgendwelche Parolen in die Welt zu setzen ist ja wohl absolut populistisch und überflüssig obendrein.Diese permanente laienhafte Juristerei in diesem Forum ist nur noch nervig.Leute, versucht Euch endlich mal nur an dem Handwerk, dass ihr versteht bzw. beherrscht!
 
Absolut falsch ! Anfechtungsvoraussetzungen sind hier überhaupt nicht gegeben.
Weder Inhalts - noch Erklärungsirrtum. Wer so etwas verbreitet soll sich substantiiert schlau machen. Wozu gibts z.B. den Palandt?

ja da hätte dein post auch aufhören können, hab mir jetzt die auktion nochmal angeschaut und in der beschreibung stehts ja eindeutig drin.hatte da nur was im kopf das es nur in dem kleinen ebayfenster "public viewing" vermerkt war....dann wäre es anfechtbar gewesen also sorry.
 
Und ich verneine eine arglistrige Täuschung im Titel.
Zudem kommt, dass aus meiner Sicht nicht der Titel allein entscheidend darüber ist.

Es kommt sicher nicht alleine auf den Titel an. Aber in der Beschreibung verspricht er, dass man die Bayern live in der Allianz Arena erleben kann. Ich bezweifele, dass die Mannschaft vor oder nach dem SPiel in der Arena war.

Außerdem bietet er '4 Tickets für das Finale' nicht '4 Tickets für die Übertragung des Finales'. Ein guter Anwalt kann da sicher die Nichtigkeit raus holen.
 
Es kommt sicher nicht alleine auf den Titel an. Aber in der Beschreibung verspricht er, dass man die Bayern live in der Allianz Arena erleben kann. Ich bezweifele, dass die Mannschaft vor oder nach dem SPiel in der Arena war.

Außerdem bietet er '4 Tickets für das Finale' nicht '4 Tickets für die Übertragung des Finales'. Ein guter Anwalt kann da sicher die Nichtigkeit raus holen.

Wieder falsch bzw. ungenau:wall:. Wenn etwas anfechtbar wäre (ist es aber leider nicht), ginge es nicht um die Frage der Nichtigkeit sondern darum, ob das Rechtsgeschäft unwirksam wäre.
 
Wieder falsch bzw. ungenau:wall:. Wenn etwas anfechtbar wäre (ist es aber leider nicht), ginge es nicht um die Frage der Nichtigkeit sondern darum, ob das Rechtsgeschäft unwirksam wäre.

Dann werden wir mal ganz genau:

Anfechtbar ist die Willenserklärung, die auf den Vertragsschluß gerichtet ist.

Wenn sich der Käufer bei Abgabe seiner Willenserklärung geirrt hat, kann er die WE anfechten. Allein der Preis wird für den Amtsrichter ein Indiz dafür sein, dass der Käufer sich geirrt hat.
 
Kann Werder denn da echt nichts machen :stirn:

Wenn er sie nicht von einem anderen als Werder erworben hat, dann könnte Werder sowohl etwas tun. Aber wenn man sieht viele DKs und Einzeltickets aus DKs bei Ebay in der Vergangenheit gehandelt wurden und jetzt ja auch schon wieder gehandelt werden, dann kann man davon ausgehen, dass es Werder zu viel Aufwand zu sein scheint da hinterher zu sein. :rolleyes:
 
Hier ist der nächste Unseriöse bei ebay (heute eingestellt):

kawaracer19 ( Bewertungspunktestand von 198) 100% Positive Bewertungen

Verkauft seine Dauerkarte (ohne Stammkarte), weil er die aus Zeitmangel in diesem Jahr nicht ausnutzen kann. Schaut man in seine Bewertungen, sieht man, dass das auch in den Saisons 2008/2009 und 2007/2008 der Fall war.

Schade, das der Verein da nicht gegen vorgeht oder vorgehen kann
 
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