Was anderes tut HHG doch nicht, in dem er eine VVL an die Kostenbeteiligung koppelt. Ich habe es in dem politik-Thread schon geschrieben:
- er als Jurist muss wissen, dass man vor Gericht auch mal verlieren kann. Das hätte in seiner Vorstellungskraft ein echtes Szenario sein müssen!
Die Reaktion auf dieses Urteil seitens HHG erinnert mich an ein verstocktes Kind, dass partout nicht einsehen will, dass gewissen Dinge nicht akzeptiert werden. Der Kostenbescheid ist doch in der Höhe bislang unklar, weil das BVG genau die Erstellung des Bescheides an das OVG zuückverwiesen hat. Mir erscheinen die Bescheide auch viel zu pauschal getreu dem Motto: Personalkostenmehraufwand in Höhe von x + MwSt. So klingt das zumindest. Hier muss nun das OVG dem Bremer Senat eine Vorgabe machen, was exakt in Rechnung gestellt werden darf bzw soll! Ob dann diese Bescheide in der Höhe bestehen bleiben, muss man abwarten.
Mäurer hat auch recht, wenn er HHG empfiehlt sich an die DFL zu wenden, um eine Lösung herbeizuführen. Hier liegt das Problem. Rauball & Co sehen es nicht ein. Ich wage die kühne Prognose entgegen ihrer jetzigen Beteuerungen, dass andere Bundesländer nachziehen werden. Denn der Aufschwung und der Kapitalfluss aus Steuermitteln wird in den kommenden Jahren einbrechen, wenn der demographische Faktor voll durchschlägt. Die Baby Boomer gehen demnächst in Rente und die nachfolgende Generation ist weder an Zahl noch an Willen fähig, die jetzigen Wirtschaftsleistung aufrecht zu erhalten. Die berühmte Generation Y, Stichwort work life balance.