[Diskussion] Diverse Spieler (Vage Quellenlage)

...genau unser Beuteschema, so geht Scouting, wozu haben wir eine Scoutingabteilung?! Für wen scoutet die eigentlich?! :denk::ugly:

Auf „Firmenkosten“ reisen und Fußball schauen. Was gibt es besseres? :lol:

Wobei ich den Löwen jetzt nicht so verkehrt finde. Der erste Blick in die Vita ist zwar eher negativ (mit Nürnberg abgestiegen, bei Hertha auf dem Abstellgleis) aber: das war damals bei Weserguard nicht so viel anders. Der war in Hoffenheim IV Nr. 4 oder so und kam nie zum Zug.

Nur weil Spieler XY bei Verein AB nicht funktioniert hat, heißt es nicht Automatisch, dass es bei uns auch so ist. Andersrum natürlich genau so.

Für mich wichtig: Jung, robust und Bock auf Spielzeit!
 
Auf „Firmenkosten“ reisen und Fußball schauen. Was gibt es besseres? :lol:

Wobei ich den Löwen jetzt nicht so verkehrt finde. Der erste Blick in die Vita ist zwar eher negativ (mit Nürnberg abgestiegen, bei Hertha auf dem Abstellgleis) aber: das war damals bei Weserguard nicht so viel anders. Der war in Hoffenheim IV Nr. 4 oder so und kam nie zum Zug.

Nur weil Spieler XY bei Verein AB nicht funktioniert hat, heißt es nicht Automatisch, dass es bei uns auch so ist. Andersrum natürlich genau so.

Für mich wichtig: Jung, robust und Bock auf Spielzeit!
Und wenn er bei Hertha gesüielt hat, war er nicht verkehrt.
 
Kalou sucht neuen Verein - genau unser Beuteschema... Stoßstürmer, mit Sicherheit nicht teuer und 34 Jahre alt :D:opa:
 
Der Verein zahlt 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach gibt es Krankengeld. Nur blöd, wenn der Spieler 6 Wochen minus 1 Tag krank war, wieder trainiert und dann wiederum x Wochen krank ist.
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht für maximal sechs Wochen
Die Lohnfortzahlung muss der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen leisten. Wer länger arbeitsunfähig ist, erhält in der Regel Krankengeld von seiner Krankenkasse. Tritt dasselbe Grundleiden erneut auf, werden die Krankheitstage zusammengerechnet, bis sechs Wochen erreicht sind.

Ausnahmen: Zwischen dem Ende der letzten und dem Beginn der neuen Erkrankung liegen mehr als sechs Monate, seit dem Beginn der letzten Erkrankung sind zwölf Monate vergangen oder die neue Erkrankung hat nicht dasselbe Grundleiden wie die vorherige. Eine weitere, neue Erkrankung innerhalb der Arbeitsunfähigkeit verlängert den Zeitraum der Entgeltfortzahlung nicht.
 
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