Oh, ein Beitrag, der auf meine Argumente/Punkte eingeht. Hätte ich nicht mehr mit gerechnet nach all den überflüssigen Beiträgen zum Thema Unterschied Impfzwang/Impfpflicht. Warum nicht gleich so?
Durchaus. Aber personelle Engpässe können (wie es schon praktiziert wurde) jedoch zumindest in Teilen durch Bewerber, die ihre ursprünglichen Beruf wegen der Pandemie kaum / nicht mehr ausüben können (Gastronomie, Veranstaltungsbau etc.) bzw. Abstellungen von der Bundeswehr wenigstens kompensiert werden. D.h. nicht, dass diese zwangläufig nur Einhaltung zu überprüfen, sondern sie z.B. die Aufgaben von Behördenmitarbeitern übernehmen, die für die Prüfung der Einhaltung der Impfpflicht abgestellt werden.
1. Das ist eine Behörde. Da werden nicht mal eben so für solche Tätigkeiten Personen eingestellt. Die Gesundheitsämter wurden in den 2 Jahren nicht mit neuem Personal ausgestattet, um der Lage Herr zu werden. In den letzten 2 Jahren hätte man so viel Personal einstellen können, um Kontaltrückverfolgung und Antragsbearbeitung zu gewährleisten.
Das ist nicht passiert. Stattdessen sind Finanzbeamte abgeordnet, um die Antragsbearbeitung zu erledigen. Und deren Abordnung endet bald. Denn die Leute fehlen hier nun seit 1 1/2 Jahren.
Und da die Gesundheitsämter derzeit, wo Finanzbeamte und Bundeswehr noch unterstützend da sind, die Arbeiten rund um die einrichtungsbezogene nicht schaffen, dürfte klar sein, wie es nach der Abordnung aussieht.
Zu denken, dass Gesundheitsämter einfach neues Personal einstellen, halte ich für naiv. Die Strukturen in Behörden lassen sowas nicht zu. Das weiß man dann, wenn man selbst dort arbeitet. 2015 war es übrigens nicht anders.
Wo sollen denn bitte diese klaren Regelungen Stand heute herkommen? 1.) Sind die Parteien sogar intern noch uneins, wie ein möglicher Gesetzesentwurf aussehen soll. Erst dann kann 2.) im Bundestag darüber debattiert werden, bevor es 3.) zu einer Abstimmung kommt. Und wenn 4.) sich eine Mehrheit im Bundestag dafür findet, werden erst dann in Folge dessen 5.) im Gesundheitsministerium die Rechtsverordnungen die Regelungen von Ablaufs und der Umsetzung der Impfpflicht festgelegt. Erst dann können 6.) diese den Gesundheitsämtern übermittelt werden. Nicht eher.
2. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde am 10.12.21 beschlossen und soll am 15.03.22 greifen. Nun sind es nicht mal 1 1/2 Monate bis dahin.
Somit war genug Zeit, den Gesundheitsämtern schon mal eine Art Ablaufprotokoll zur Verfügung zu stellen. Aber es wird nur gesagt, dass die Gesundheitsämter zuständig sind, mehr nicht.
Nun befasst man sich schon mit einer neuen Impfpflicht, obwohl die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflichtig noch komplett offen ist. Ergibt natürlich Sinn, wenn man dann direkt 2 halbgare Impfpflichten auf dem Markt hat. Was die Verfassungsrechtler wohl davon halten?
Das wäre in der Tat ein Problem.
3. Das ist Stand jetzt das, was von den Einrichtungen prognostiziert wurde. Also von denen, bei denen ich es im TV wahrgenommen habe.
Was bringt nun eine Impfpflicht, wenn sie aufgrund dessen gar nicht umgesetzt werden kann?
Folgende Prognosen gingen durch die Medien:
- Die Einrichtungen müssen aufgrund der Menge an Personen (Pflegepersonal und Küche, Hausmeisterei usw.) die Einrichtungen schließen, wenn die Betroffenen nicht mehrere arbeiten dürfen.
- Die Einrichtungen lassen die Menschen dort so weiterarbeiten, wie gehabt, um auch künftig noch geöffnet zu haben.
Bei diesen medial genannten Prognosen: inwieweit hältst Du nun die Impfpflicht für sinnvoll, wenn dies das Ergebnis ist.
Grundsätzlich richtig, aber es geht nicht allein um Infektionen. Sondern auch darum, dass trotz eines allgemein geringerem Risiko von schwerwiegenden Verläufen die Wahrscheinlichkeit von solchen schwerwiegenden Verläufen - und somit auch mit den möglichen Folgen von Long-Covid - bei Ungeimpften nach wie vor deutlich größer sind als bei Geimpften.
4. Aber das spielt alles ja erstmal keine Rolle hinsichtlich der Impfpflicht. Wie meine Quellen aufzeigten, darf eine Impfpflicht, die einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, nur in Kraft treten, wenn ebenso im Sinne der Grundrechte Menschen besonders geschützt werden. Süßere besondere Schutz wird derzeit wie folgt definiert:
- Überlastung des Gesundheitssystems verhindern
- Infektionen zu verhindern
Seit Omikron werden Geimpfte in Massen infiziert (beste Beispiele die Inzidenz zB in Dänemark).
Seit Omikron hat sich die Intensivbelegung halbiert und die Hospitalisierung ist im Rahmen.
Auch grundsätzlich richtig, Aber ebenso ist es möglich, dass die aktuellen Impfstoffe bei nächsten Varianten doch helfen. Die Chancen stehen Stand heute 50:50. Und ebenso stehen Stand heute die Chancen bei 50:50, dass nächste Varianten wesentlich mehr schwerwiegende Verläufe zur Folge haben als bei Omikron - oder eben nicht. Also argumentativer Patt.
5. Argumentativ Patt = Ja.
Aber verfassungsrechtlich wird es umso schwieriger, weil es ein großer Grundrechtseingriff bleibt und es hier um zu viele Variablen geht. Zumindest haben Verfassungsrechtler dies vorgebracht. Auch Frau Wagenknecht hatte so argumentiert.
Die Umsetzung einer Impfpflicht wäre sicherlich kein Selbstläufer. Aber das impliziert nicht den Automatismus, dass sie gänzlich nicht umsetzbar wäre. Zumal heute niemand weiß, wie diese etwaige Impfpflicht aussehen würde. Wer will, findet Wege; wer nicht will, findet Ausreden.
Hier verweise ich auf 1.-3.
Ich weiß nicht, ob man es am Willen festmachen kann. Der Wille kann noch so groß sein, wenn das fehlende Personal nicht da ist, wird es kontraproduktiv. Und ich würde es nicht als Ausrede ansehen, wenn die Grundlage „mangelndes Personal an allen Ecken und Kanten“ ist.