Corona - generelle Diskussion

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Es gibt da viele Ansätze, die in kleinen Gruppen diskutiert werden. Zum Beispiel das Thema 1G. Wer Corona positiv ist, bleibt zu hause, anstelle diese in ein volles Stadion zu stecken, wie letzte Woche bei Werder oder Köln gegen Gladbach. Es gibt sogar Überlegungen, wie man das ganze personell stemmen kann. Wird aber alles vom Tisch gewischt, mit der Aussage es gibt nur diese eine Lösung.
Ich dachte das ist schon so?
Ok, Testpflicht gab es letzte Woche noch nicht, aber HHG hat an die Vernunft der Besucher appelliert und freiwillig 2G+ befürwortet.
Was in Köln los war, das versteht sowieso keiner. Zumindest in meinem Freundeskreis.
 
Denk dir das MMN bei dem Beitrag den du dann kritisiert hast einfach dazu.
So funktioniert es nicht. Wenn der User sich nicht ausdrücken kann, ist das nicht mein Problem. Zumal seine Beurteilung und meine Beurteilung ja ganz unterschiedliche Sachverhalte sind.

Ich dachte das ist schon so?
Ok, Testpflicht gab es letzte Woche noch nicht, aber HHG hat an die Vernunft der Besucher appelliert und freiwillig 2G+ befürwortet.
Was in Köln los war, das versteht sowieso keiner. Zumindest in meinem Freundeskreis.
Zumal man ja dann auch klären müsste, ob Tests dafür ausreichen. Ausschließen kann man das nie. Ich kann zum Test noch zu wenig Viruslast haben, 2 Stunden später aber positiv sein.

In Slowenien gab es einen Mann der sich 23 mal impfen lassen hat (Kein Witz, ist wirklich wahr). War wohl in einer Drehtür gefangen.
Meinst du den Mann, der das aus betrügerischer Absicht gemacht hat und sich "für andere" hat impfen lassen? Dann ist deine Aussage irgendwie unpassend.
 
1200 Impfdosen hat sich Dr. Godehard Kirscht vorgenommen, an einem Tag zu verimpfen

Ganz nebenbei verdient der Arzt pro Impfung 28 €, in diesen 7 Stunden machte also einen Umsatz von 33.600 € an einem Werktag. Ach ja, er impft ja am Samstag, am Wochenende bekommt man 36 € pro Impfung, macht dann an einem Samstag 43.200 € Umsatz.

Ein echter Held also oder er hat eine Impforgel. Also so etwas wie eine Stalinorgel/Mehrfachraketenwerfer nur mit Spritzen.

https://www.goettinger-tageblatt.de...4.-Dezember-ohne-Termin-in-der-Praxis-Kirscht
 
Ich dachte das ist schon so?
Ok, Testpflicht gab es letzte Woche noch nicht, aber HHG hat an die Vernunft der Besucher appelliert und freiwillig 2G+ befürwortet.
Was in Köln los war, das versteht sowieso keiner. Zumindest in meinem Freundeskreis.
Echt? Das heißt dann also beim nächsten Spiel sind die Zuschauer nur noch Dauerkarteninhaber, Geimpft oder genesen und haben sich getestet, obwohl es am Donnerstag und Freitag keine Testtermine mehr gibt?
Ich bin mal für eine Stadion Ausgangskontrolle (Wer hat Test?) *fg
Nicht Eingang. Mich würde es interessieren, wie hoch die Prozentzahl der Freiwilligen so ist. Und die Deichstube kann denen gleich das Mikro ins Gesicht halten und sie fragen, warum sie da nicht mitmachen, wenn sie erwischt wurden.
 
1200 Impfdosen hat sich Dr. Godehard Kirscht vorgenommen, an einem Tag zu verimpfen

Ganz nebenbei verdient der Arzt pro Impfung 28 €, in diesen 7 Stunden machte also einen Umsatz von 33.600 € an einem Werktag. Ach ja, er impft ja am Samstag, am Wochenende bekommt man 36 € pro Impfung, macht dann an einem Samstag 43.200 € Umsatz.

Ein echter Held also oder er hat eine Impforgel. Also so etwas wie eine Stalinorgel/Mehrfachraketenwerfer nur mit Spritzen.

https://www.goettinger-tageblatt.de...4.-Dezember-ohne-Termin-in-der-Praxis-Kirscht
Das macht er vermutlich alleine, weil er ja 10 Stunden arbeitet und dann für jede Impfung 30 Sekunden hat. Pausen werden überbewertet.
 
„Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Kündigung eines Berufsschullehrers wegen Corona-Leugnens, Missachtung der Corona-Schutzmaßnahmen und Vergleichen mit der Nazidiktatur als rechtmäßig bestätigt.“

Hier sind ja einige User der Meinung, dass die Kündigung richtig ist.

Warum?

Ein Berufsschullehrer hat vorwiegend mit erwachsenen bzw. mit fast erwachsenen Schülern zu tun, um sie in beruflicher Hinsicht auszubilden.

Corona zu leugnen ist keine Straftat. Die Missachtung der Coronamaßnahmen ist auch keine Straftat. Soweit ich weiß, sind es grundsätzlich nur Ordnungswidrigkeiten.

Rein sachlich betrachtet, was ist daran richtig?

Die Antworten auf deine Frage findest du hier: https://rsw.beck.de/cms/?toc=NZA.root&docid=443916 :
Trotz entsprechender Abmahnung, wobei hier eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer Kündigung sogar entbehrlich gewesen sei, habe der Kläger keine Einsicht dahingehend gezeigt, dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind, sondern sich durchgehend auf seine Meinungsfreiheit berufen. Im Falle seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz sei zu befürchten, so die Kammer, dass er weiterhin offenkundige Tatsachen als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerten, die Schüler und Schülerinnen verunsichern und die rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Zweifel ziehen sowie deren Durchsetzung gefährden werde.
Laut Gericht muss das beklagte Land es zudem nicht hinnehmen, dass der - keine Einsicht zeigende - Kläger weiterhin völlig fernliegende Vergleiche zwischen der Verpflichtung, Infektionsschutzmaßnahmen zu befolgen, und Gewissensentscheidungen oder Verhältnissen in der Nazidiktatur anstellen oder zumindest anregen werde
 
Echt? Das heißt dann also beim nächsten Spiel sind die Zuschauer nur noch Dauerkarteninhaber, Geimpft oder genesen und haben sich getestet, obwohl es am Donnerstag und Freitag keine Testtermine mehr gibt?
Ich bin mal für eine Stadion Ausgangskontrolle (Wer hat Test?) *fg
Nicht Eingang. Mich würde es interessieren, wie hoch die Prozentzahl der Freiwilligen so ist. Und die Deichstube kann denen gleich das Mikro ins Gesicht halten und sie fragen, warum sie da nicht mitmachen, wenn sie erwischt wurden.
So isses.
;)
Beim nächsten Heimspiel in Bremen sind nur Dauerkarteninhaber erlaubt. Keine Ahnung ob die auch getestet sein müssen.
Wenn es am Do. oder Fr. keine Termine mehr gibt, Tja, Pech gehabt. Es gibt aber auch Testzentren, wo man keinen Termin braucht, da wartet man aber auch dementsprechend lange.

Test-Ausgangskontrolle? Was soll das bringen? Kein Test = "Du kommst hier net raus..."??
 
So isses.
;)
Beim nächsten Heimspiel in Bremen sind nur Dauerkarteninhaber erlaubt. Keine Ahnung ob die auch getestet sein müssen.
Wenn es am Do. oder Fr. keine Termine mehr gibt, Tja, Pech gehabt. Es gibt aber auch Testzentren, wo man keinen Termin braucht, da wartet man aber auch dementsprechend lange.

Test-Ausgangskontrolle? Was soll das bringen? Kein Test = "Du kommst hier net raus..."??
Stand jetzt ist ein Test nicht verpflichtend. Ich werde mich allerdings freiwillig vorher testen, weil ich es sinnvoll finde, und mit etwas Abstand danach auch.
 
@Nicole. Konsequent zu Ende gedacht heißt das, sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen in Unternehmen, aber auch Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern etc. sind für den Hintern, weil es ja nur eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man dagegen verstößt und ein Arbeitgeber keine wirklich harte Handhabe gegen die dagegen verstoßenden Arbeitnehmer hat.

Ich glaube kaum, dass das im Sinne des Erfinders ist.... ;)

Nein, das heißt es nicht. Ich weiß nicht, wie Du das in meine Aussage hineininterpretieren kannst - es ist völliger Schwachsinn.

Es heißt lediglich, dass die Einhaltung der Maßnahmen und die Einstellung zu Corona nicht in Verbindung zur eigentlichen Berufsausübung stehen.

Für ihn gelten doch die 3G-Regeln wie für alle Arbeitnehmer auch. Das heißt Zutritt nur mit 3G-Nachweis. Und wenn er diese Voraussetzung erfüllt, ist es vollkommen egal, was er in seiner Freizeit macht und wie er zu Corona steht.

Im Bericht zum Fall steht, dass er zunächst wegen falschen Tragens seiner Maske und seiner Einstellung zu Corona sowie seiner Meinungsäußerung zu Corona abgemahnt wurde. Gekündigt wurde ihm, weil er weiterhin an seiner Meinung festhielt.

Es ist nicht VERBOTEN Corona zu leugnen oder abstruse Meinungen dazu zu vertreten. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und solange er während der Arbeit sich an 3G und die Maßnahmen hält, ist es ok. Wenn er in seiner Freizeit gegen Maßnahmen verstößt, spielt das in der Berufsausübung keine Rolle. Das wäre bei Beamten dann wahrscheinlich anders.

Und genau darum frage ich, was tatsächlich sachlich dafür spricht, dass es richtig war den Lehrer zu entlassen.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...ehrer-rechtens-verschwoerungstheorien-corona/
 

Die Frage wird dadurch nicht beantwortet. Ich habe hier nachgelesen:

https://www.lto.de/recht/nachrichte...ehrer-rechtens-verschwoerungstheorien-corona/

Die Abmahnung ist nachvollziehbar. Nichteinhaltung der Maßnahmen während der Arbeit - vollkommen richtig. Seine Meinungsäußerung ist rechtlich legitim, auch wenn sie Quatsch sind.

Aus den Berichten lese ich, dass er letztlich gekündigt wurde, weil er an seiner Meinung festhielt. Ich habe nicht gelesen, dass er weiterhin gegen Maßnahmen während der Arbeit verstoßen hat.

Daher frage ich sachlich nach der Richtigkeit der Entlassung.
 
Gekündigt wurde ihm, weil er weiterhin an seiner Meinung festhielt.

Völliger Quatsch. Gekündigt wurde ihm, weil er die Vorschriften nicht eingehalten und damit Schüler:innen gefährdet hat. Eine Meinung zu haben ist das eine. Sich darauf zu berufen und damit Verstoß gegen Regeln begründen zu wollen, ist das andere (kann man in einer Anarchie machen). Von der Nazi-Geschichte jetzt mal nicht zu reden.

Ich habe nicht gelesen, dass er weiterhin gegen Maßnahmen während der Arbeit verstoßen hat.

Warum hast du das nicht gelesen?

https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/sites/arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/files/Presseerklärung ArbG Darmstadt 30.11.2021_0.pdf
 
Nicht, dass das jetzt sonderlich überraschend kommt...aber da hier ja teils die Meinung vertreten wird, dass die Impfungen wenig bis gar nicht gegen die Pandemie helfen, sollte man es ggf. doch noch mal erwähnen. Deswegen tue ich das mal. Aus der SKZ bzw. ursprünglich LMU München:

In Thüringen wurden binnen einer Woche 167 Corona-Tote gemeldet – in Bremen jedoch lediglich acht. Werden diese Zahlen auf 100.000 Einwohner umgerechnet, ergibt dies im Schnitt 7,88 Tote in Thüringen. Demgegenüber steht ein Durchschnittswert von 1,18 in Bremen.
...
Auch Sachsen (6,75), Bayern (3,90) und Brandenburg (3,87), allesamt Bundesländer mit vergleichsweise niedrigen Impfquoten, hätten demnach überdurchschnittliche Todesfälle gemeldet. Unterdurchschnittlich sei die Zahl der Corona-Toten hingegen in Schleswig-Holstein (0,82) und in Hamburg (0,92). Hierbei handelt es sich um zwei Bundesländer, wo bereits viele Menschen gegen das Coronavirus geimpft sind.
...
Wird jedoch nur auf die Rohdaten der Todesfallzahlen geschaut, ergeben sich eklatante, regionale Unterschiede. Sachsen hatte beispielsweise innerhalb einer Woche 274 Corona-Tote gemeldet.

 
Daher frage ich sachlich nach der Richtigkeit der Entlassung.
Auf der Schauspielschule in der ich unterrichte gab es einen Dozenten der verschiedene Schauspielpraktiken unterrichtet hat. Darunter eine die von der Schulleitung nicht gewünscht war. Nach mehrmaligen bitten und ermahnungen seitens der Schulleitung hat er dies dennoch weiter unterrichtet, sich also über das Gebot der Schule gestellt. Sein Vertrag wurde aufgelöst obwohl er nichts rechtlich falsches getan hat.
Man muss jedoch IMO nichts rechtlich falsches tun, um rechtmäßig gekündigt zu werden. In dem hier im Forum diskutieren Fall hielt sich der Lehrer nicht an die Gebote der Schule, trotz Abmahnung, trotz Hinweise. Für mich ist die Kündigung mehr als Legitim, da sich ein Lehrer an die Richtlinien der Schulleitung/ des Arbeitgebers zu halten hat und den Wünschen und Forderungen nachzukommen hat. Tut er dies nicht, missachtet dies wohlwissentlich und gezielt, finde ich ist eine Kündigung rechtens und auch geboten.
 
Die Frage wird dadurch nicht beantwortet. Ich habe hier nachgelesen:

https://www.lto.de/recht/nachrichte...ehrer-rechtens-verschwoerungstheorien-corona/

Die Abmahnung ist nachvollziehbar. Nichteinhaltung der Maßnahmen während der Arbeit - vollkommen richtig. Seine Meinungsäußerung ist rechtlich legitim, auch wenn sie Quatsch sind.

Aus den Berichten lese ich, dass er letztlich gekündigt wurde, weil er an seiner Meinung festhielt. Ich habe nicht gelesen, dass er weiterhin gegen Maßnahmen während der Arbeit verstoßen hat.

Daher frage ich sachlich nach der Richtigkeit der Entlassung.

Sowohl in den von dir als auch von mir verlinkten Seiten ist nichts davon zu lesen, dass das Urteil wegen dem Festhalten des Klägers an seiner Meinung gefällt wurde, sondern weil er die Arbeitsschutzvorschriften nicht einhielt. Ob er diese Arbeitsschutzvorschriften wegen seinem Festhalten an seiner Meinung nicht einhielt oder er z.B. nicht eingehalten hätte, weil er das Tragen einer Schutzmaske aus ästhetischen Gründen ablehnt, war/ist/wäre nicht relevant. Denn das Arbeitsgericht hatte nur darüber zu befinden, ob die Kündigung des Landes Hessen wegen einer Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften rechtens war, nicht über die Beweggründe des Klägers, die zu dieser Nichteinhaltung führten. Und dementsprechend ist auch in der Urteilsbegründung zu lesen "...dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind..."
 
Ist das auch so ein Fall @FatTony ? Der wurde auch gekündigt.

Diese Krankenhausmitarbeiterin ist "angepiss**" weil sie den PCR Test selber bezahlen soll und stellt deshalb die ganze Sache um Corona total auf den Kopf, z.T. mit Corona verleugnenden Aussagen. Außerdem denkt sie anscheinend, dass die meisten so denken wie sie, und es bald massenweise Kündigungen hageln wird. In meinen Augen ist das völlig wirr was die da von sich gibt.
 
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