Tätlichkeit
Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert.
Als Tätlichkeit gelten auch übertriebene Härte oder Gewalt gegen eigene Mitspieler, Zuschauer, Spieloffizielle oder sonstige Personen.
Zu Tätlichkeiten kann es auf oder neben dem Spielfeld und bei laufendem oder unterbrochenemSpiel kommen.
Bei einer Tätlichkeitwird nicht auf Vorteil entschieden, es sei denn, im Anschluss an die Szene ergibt sich eine klare Torchance.
Der Schiedsrichter zeigt dem fehlbaren Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung die Rote Karte.
Tätlichkeiten können oft in einen Tumult ausarten, weshalb die Schiedsrichter angewiesen sind, präventiv einzugreifen.
Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eine Tätlichkeit begehen,werden des Feldes verwiesen.