Aber nur dann wenn es von extra ausgebildeten Leuten gemacht wird und nur dann wenn es nicht inmitten der Menschenmengen stattfindet. Da das bei dem Pyroabbrennen nicht gegeben ist ist daher das Hausrecht keine Handhabe.
So siehts aus. Bengalos fallen glaube ich nicht einmal mehr unter Feuerwerk. Hab ich jetzt erst wieder im Zusammenhang mit der Hertha gelesen, dass die nur als Signalfeuer etc. eingesetzt werden dürfen, also zu dem Zweck zu dem sie auch geschaffen wurden und nicht für Party- oder Feuerwerkszwecke.

