Da irrst Du. Ich kann genau schildern, was passiert ist. Nachdem die Erstversorgung von den Sanis erfolgte, kam ein Krankenwagen. Ich saß dann da drin und die Wunde wurde fachmännischer als oben am Block versorgt. Während dessen klopften die B… an die Tür und nervten einfach mal.
Irgendwo war es dann doch wichtiger die Blutung zu stoppen…
Nachdem ich diesen Beitrag gelesen habe kann ich es mir nicht verkneifen, auch meinen Senf zu dem ganzen Thema beizutragen. Zunächst konnte ich in diesem Thread deine Meinung sehr gut nachvollziehen, an dieser Stelle allerdings überhaupt nicht mehr...
Die von dir sogenannten B..., die an der Tür klopften, um einfach mal zu nerven, wie du es geschildert hast, taten dies vermutlich, da sie Kenntnis von dem Vorfall erlangt hatten (der sogenannte Anfangsverdacht einer Straftat) und mussten der Sache somit nachgehen. Hierbei ist es unerlässlich, kurz festzustellen, was denn vorgefallen ist und die Personalien des Geschädigten festzustellen. Ich gehe desweiteren sogar davon aus, dass das unerhörliche Verhalten der B... auf deine Blutung keinen Einfluss hatte.....
Anzeige habe ich abgelehnt (Gründe stehen im Vorbeitrag), weitergehend wurde mir mitgeteilt, dass im öffentlichen Interesse dennoch ermittelt wird. Wenn das ernsthaft erfolgt wäre, dann hätten die den Schwachmaten dingfest gemacht.
Dazu bedarf es doch nicht meiner Genehmigung. Hallo.
Ganz einfach: Es ist im vorliegenden Fall zu einer Straftat (Körperverletzung, ggf. gefährliche Körperverletzung da mittels eines Gegenstandes hinzugefügt) gekommen. Eine Anzeige (in dem Fall vermutlich gegen Unbekannt) wird somit in jedem Fall vorgelegt. Es gibt allerdings Straftaten, wie beispielsweise Körperverletzung, bei denen der Geschädigte einen Strafantrag stellen kann. Stellt der Geschädigte keinen Strafantrag, kann die Straftat dennoch verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bejaht. Die Frage an den Geschädigten, ob dieser Strafantrag stellen möchte, gehört schlichtweg zur normalen Arbeit der Polizei dazu.
Und weißt du, ob in der Sache ermittelt wurde, Videomaterial angeschaut wurde etc.? Du hast es selbst geschildert, dass es eben sehr schwierig ist, einen Becherwerfer, der sich in der großen Menge versteckt, dingfest zu machen. Daraus aber gleichzeitig zu schließen, dass von der Polizei keine Ermittlungen eingeleitet wurden, ist schlichtweg Blödsinn.
Übrigens haben die B... nunmehr meine Telefonnummer, dass die sich bis jetzt nicht gemeldet haben, wundert mich nicht wirklich.
Klar, ein weiteres eindeutiges Zeichen, dass die Polizei mal wieder nur am Donuts fressen ist, anstatt dich anzurufen...
Find ich übrigens auch lustig, dass du dich über einen bislang nicht erfolgten Anruf echauffierst, dich wenige Zeilen zuvor aber über die Beamten, die ja sowieso nur zum Nerven da sind, aufregst...