Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat versteht sich hauptsächlich als das Kontroll- und Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft. Dabei darf seine Rolle keineswegs mehr in der reinen Kontrolle des Vorstandes gesehen werden, vielmehr wird die Überwachungspflicht als eine vergangenheits- und zukunftsorientierte Kontrolle verstanden. Hinzu kommt das geänderte Rollenverständnis des Aufsichtsrats, der nun als unternehmerisch mitentscheidendes Organ tätig wird.
Die Haftung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Verletzung von Individualpflichten und kann nicht in Folge einer Verletzung von Organpflichten begründet werden. Hierbei ist Aufgabe des einzelnen Mitgliedes, an einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Organpflichten mitzuwirken. Die Ausübung des Amtes obliegt jedem Aufsichtsratsmitglied persönlich, ein Stellvertreter kann hierfür nicht bestellt werden. Wird eine Organpflicht verletzt, führt diese unmittelbar auch zu einer Pflichtverletzung derjenigen Mitglieder, die dem pflichtverletzenden Beschluss mitgewirkt haben, indem sie diesem zugestimmt, ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht geäußert oder ein notwendiges vorgehen des Gesamtaufsichtsrats nicht beantragt haben. Grundlage für die Feststellung des individuellen Fehlverhaltens ist damit zwangsläufig auch die Verletzung der Organpflichten.
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat versteht sich hauptsächlich als das Kontroll- und Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft. Dabei darf seine Rolle keineswegs mehr in der reinen Kontrolle des Vorstandes gesehen werden, vielmehr wird die Überwachungspflicht als eine vergangenheits- und zukunftsorientierte Kontrolle verstanden. Hinzu kommt das geänderte Rollenverständnis des Aufsichtsrats, der nun als unternehmerisch mitentscheidendes Organ tätig wird.
Die Haftung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Verletzung von Individualpflichten und kann nicht in Folge einer Verletzung von Organpflichten begründet werden. Hierbei ist Aufgabe des einzelnen Mitgliedes, an einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Organpflichten mitzuwirken. Die Ausübung des Amtes obliegt jedem Aufsichtsratsmitglied persönlich, ein Stellvertreter kann hierfür nicht bestellt werden. Wird eine Organpflicht verletzt, führt diese unmittelbar auch zu einer Pflichtverletzung derjenigen Mitglieder, die dem pflichtverletzenden Beschluss mitgewirkt haben, indem sie diesem zugestimmt, ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht geäußert oder ein notwendiges vorgehen des Gesamtaufsichtsrats nicht beantragt haben. Grundlage für die Feststellung des individuellen Fehlverhaltens ist damit zwangsläufig auch die Verletzung der Organpflichten.
Quelle: Aufsichtsrat - Rechte und Pflichten einfach erklärt (juraforum.de)
Ich habe mal die Rechte und Pflichten eines AR aus dem Juraforum verlinkt und hier reinkopiert, auch wenn es hier um eine AG und nicht um eine GbmH&Co. KGaA geht
Was ist mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und wird dieser befolgt? Schluss mit der Vereinsmeierei!
Inwieweit kann ein Wontorra überhaupt die Aufgaben pflichtbewusst wahrnehmen? Hat er BWL-Kenntnisse, die er auch substanziell einzubringen in der Lage ist, vorzuweisen? Sollte er nur als Sprachrohr von WL fungieren, würde er die Rechte und Pflichten eines AR verletzen.
Der Aufsichtsrat versteht sich hauptsächlich als das Kontroll- und Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft. Dabei darf seine Rolle keineswegs mehr in der reinen Kontrolle des Vorstandes gesehen werden, vielmehr wird die Überwachungspflicht als eine vergangenheits- und zukunftsorientierte Kontrolle verstanden. Hinzu kommt das geänderte Rollenverständnis des Aufsichtsrats, der nun als unternehmerisch mitentscheidendes Organ tätig wird.
Die Haftung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Verletzung von Individualpflichten und kann nicht in Folge einer Verletzung von Organpflichten begründet werden. Hierbei ist Aufgabe des einzelnen Mitgliedes, an einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Organpflichten mitzuwirken. Die Ausübung des Amtes obliegt jedem Aufsichtsratsmitglied persönlich, ein Stellvertreter kann hierfür nicht bestellt werden. Wird eine Organpflicht verletzt, führt diese unmittelbar auch zu einer Pflichtverletzung derjenigen Mitglieder, die dem pflichtverletzenden Beschluss mitgewirkt haben, indem sie diesem zugestimmt, ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht geäußert oder ein notwendiges vorgehen des Gesamtaufsichtsrats nicht beantragt haben. Grundlage für die Feststellung des individuellen Fehlverhaltens ist damit zwangsläufig auch die Verletzung der Organpflichten.
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat versteht sich hauptsächlich als das Kontroll- und Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft. Dabei darf seine Rolle keineswegs mehr in der reinen Kontrolle des Vorstandes gesehen werden, vielmehr wird die Überwachungspflicht als eine vergangenheits- und zukunftsorientierte Kontrolle verstanden. Hinzu kommt das geänderte Rollenverständnis des Aufsichtsrats, der nun als unternehmerisch mitentscheidendes Organ tätig wird.
Die Haftung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Verletzung von Individualpflichten und kann nicht in Folge einer Verletzung von Organpflichten begründet werden. Hierbei ist Aufgabe des einzelnen Mitgliedes, an einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Organpflichten mitzuwirken. Die Ausübung des Amtes obliegt jedem Aufsichtsratsmitglied persönlich, ein Stellvertreter kann hierfür nicht bestellt werden. Wird eine Organpflicht verletzt, führt diese unmittelbar auch zu einer Pflichtverletzung derjenigen Mitglieder, die dem pflichtverletzenden Beschluss mitgewirkt haben, indem sie diesem zugestimmt, ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht geäußert oder ein notwendiges vorgehen des Gesamtaufsichtsrats nicht beantragt haben. Grundlage für die Feststellung des individuellen Fehlverhaltens ist damit zwangsläufig auch die Verletzung der Organpflichten.
Quelle: Aufsichtsrat - Rechte und Pflichten einfach erklärt (juraforum.de)
Ich habe mal die Rechte und Pflichten eines AR aus dem Juraforum verlinkt und hier reinkopiert, auch wenn es hier um eine AG und nicht um eine GbmH&Co. KGaA geht
Was ist mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und wird dieser befolgt? Schluss mit der Vereinsmeierei!Inwieweit kann ein Wontorra überhaupt die Aufgaben pflichtbewusst wahrnehmen? Hat er BWL-Kenntnisse, die er auch substanziell einzubringen in der Lage ist, vorzuweisen? Sollte er nur als Sprachrohr von WL fungieren, würde er die Rechte und Pflichten eines AR verletzen.