Ja. Gem. § 63 GG schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten vor (in der Praxis war das bislang immer ein Mitglied der stärksten Fraktion), wenn dieser Kandidat die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinigt, ist er gewählt. Theoretisch möglich wäre also auch die Wahl eines Parteilosen.
Wenn es denn mal soviel wäre...
Ein ALG-II-Bezieher muss monatlich mit 359.- auskommen. Für Lebensmittel, Strom, Klamottenkaufen, Mobilität, Tageszeitung, Telefon etc.
stimmt bin ich doch eine taste zur seite gerutscht und schon sinds 100 mehr. wenns man so einfach wäre-sorry


blasen, die allgemeinheit mit den kosten für den müll belasten, auslandseinsätze der bundeswehr ausweiten......