So das war der Ausgangspunkt
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Auch Gering, MIttelverdienern, die Erben von Immobilie(n) werden benachteiligt damit, gewiß gibt es Freigrenzen, nur bei den explodierenden Immobilienpreisen, sind die schnell erreicht, somit müssen, sie unter Umständen einen Kredit nehmen, der heute gar nicht mehr so einfach zu bekommen ist, um die Immobilie zu erhalten.
Das ist ein Irrglaube, sofern ich das beurteilen kann! 2 Mädels aus meiner Mannschaft sind bei der Bank. Die Aussage "heute ist es so einfach wie nie" fällt da oft! Es ist sogar "schwieriger" Geld bei der Bank anzulegen, als welches zu leihen. Und gerade bei vererbten Firmen ist ja eine große Sicherheit da, nämlich die Firma an sich.
NOCHMAL FÜR DICH "sie unter Umständen einen Kredit nehmen, der heute gar nicht mehr so einfach zu bekommen ist, um die Immobilie zu erhalten."
das habe ich geschrieben!
Und um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, nimmt man sich einen Kredit und Deine Sicherheiten sind einen SCHEI? wert für die Bank. Entscheidend ist das Du, den Kredit zurückzahlen kannst und da sind die Bedingungen massiv verschärft sind.
Es bleibt beim alten. Du hast in diesem Thema keinen Plan, und argumentierst wieder mit "persönlichen Erfahrungen durch Mädels, die Du kennst".
Die Links spiegeln genau das wieder, was ich beschrieben habe.
Ist das dein Ernst? Es nervt langsam!
Kannst du dich bitte erst informieren, bevor du hier auf dicke Hose machst?! Wäre sinnvoll, wenn man erst nachdenkt, statt sofort herumzupoltern.
Im Normalfall erben Ehegatten oder Kinder. Da gibt es Steuerbefreiung, wenn man das Haus zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Greift diese nicht, gibt es hohe Freibeträge. Im Normalfall erbt man ohne Schulden, sonst schlägt man das Erbe aus, sofern der Wert der Sache die Schulden nicht übersteigt. Auch logisch. Also erbt man ein schuldenfreies Haus mit reinem Grundbuch! Welcher selbst Geringverdiener bekommt für diese Steuer denn bitte keinen Kredit bei den Voraussetzungen? Hallo? Und, wie bereits angesprochen, gibt es immer noch Steuerbefreiung sowie verdammt hohe Freibeträge. Selbst wenn die Steuerbefreiung nicht greift, müssen erstmal die Freibeträge übertroffen werden. Bedeutet:
Wert des Vermögens
- Freibetrag 400.000 Kind/500.000 Ehegatte
= Grundlage für die Besteuerung x Steuersatz (7, 11, 15, 19 % gestaffelt, wenn der Wert unter 6 Millionen liegt)
Also bitte, wovon sprichst du hier?! Bedenke das Steuersystem mal ungeachtet, dass ich diesen Post verfasse!
Demnach fällt im Normalfall nicht einmal Erbschaftsteuer an, da Steuerbefreiung oder Freibeträge keine Bemessungsgrundlage darstellen.
Und wenn, dann sprechen wir hier von Dimensionen, wo Banken definitiv ausreichend Sicherheiten haben!
Vielleicht verstehst du das System nicht, vielleicht willst du nicht verstehen, was ich schreibe oder es liegt einfach nur daran, dass ich es bin, die schreibt und du somit alles als Grundlage für Beleidigungen nutzen willst! Doch wenn du die Sache mal mit Verstand durchblickst, siehst du, dass du mit deinen Aussagen weit über das Ziel hinausgeschossen bist!