K
Klunz
Guest
http://www.mz-web.de/landkreis-harz...immung-bei-facebook-nach-sex-vorwurf-24697770
Eigentlich was Altes - Neues. Oder anders herum. Auswirkungen auf das Asylverfahren würden mich mal interessieren. Oder lieber doch nicht.
Dazu passend:
http://www.donaukurier.de/lokales/i...muss-viereinhalb-Jahre-in-Haft;art599,3262502
"19-Jähriger muss viereinhalb Jahre in Haft" .....
"Bei dem Angeklagten und dem Mädchen ging dies über Wochen; teils an die Hundert Nachrichten am Tag, manchmal sogar deutlich mehr. Im Beweismittelordner des Gerichts zu den gesammelten WhatsApp-Nachrichten der beiden fanden sich am Ende weit über 300 DIN-A4-Seiten wieder."
"So kam es in der letzten Februarwoche des Jahres 2015 zum ersten intensiveren persönlichen Kennenlernen. Sie freute sich auf ihn, die Sympathie bestand fort, und am Ende kam es schneller, als zumindest sie gedacht hatte, und man landete zusammen im Bett. "Unstreitig einvernehmlich", so das Landgericht in dem Verhandlungsbericht. Zwei Tage vergingen - weitere Nachrichten wurden ausgetauscht - "gespickt mit Anzeichen für eine typische Verliebtheit". Der Angeklagte machte aber selbst in der Hauptverhandlung keinen Hehl daraus, dass er sich damals in einer Phase befand, in der es ihm eigentlich nur um "das eine" ging und er ohnehin nicht an einer Beziehung interessiert war.
"..Von nun an gingen die Versionen der beiden deutlich auseinander. Der Angeklagte beschrieb ein weiteres Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, bei dem ihm kein entgegenstehender Wille aufgefallen sei. Anders das Mädchen: Als er zudringlicher wurde, habe sie ihm sogleich versucht klarzumachen: "Ich habe heute keine Lust darauf." Doch der Angeklagte soll dies abgetan haben mit den Worten: "Ich mach' dir Lust drauf." All die Versuche hätten aber nichts gebracht - sie sei einfach nicht in Stimmung gekommen."
"Die Verteidigung merkte zwar Widersprüche in der Aussage der Zeugin an, etwa, warum das Mädchen denn nicht lauter geschrien habe, um die Eltern im Haus auf sich aufmerksam zu machen, oder warum sie im Nachgang noch mit dem Angeklagten ein paar Tage lang über WhatsApp geschrieben habe."
so und jetzt diesen Sachverhalt
http://www.welt.de/vermischtes/arti...ewaltigungsopfer-beim-Strafmass-mitreden.html
"Weil vier junge Syrer an Silvester in Weil am Rhein zwei Teenager vergewaltigt haben, wurden die Kriegsflüchtlinge nun allesamt zu Bewährungsstrafen verurteilt.
oder
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Sex-Angriff-an-Neujahr-Bewaehrungsstrafe,stellingen144.html
Bissspuren und Blutergüsse
"Es gab ein nicht einvernehmliches Geschehen", stellte die Vorsitzende Richterin fest. Der Angeklagte hatte behauptet, sie habe beim Sex freiwillig mitgemacht. Doch als die Frau von der Polizei aufgefunden wurde, zitterte sie stark, zeigte Reaktionen panischer Angst und hatte deutliche Spuren von Gewalt an ihrem Körper. Die Richterin verwies auf die heftige Gegenwehr der Frau, Bissspuren, Hämatome sowie die schwere Traumatisierung.
Der Angeklagte hat eine Frau und zwei kleine Kinder in Afghanistan. Im Prozess hatte er ausgesagt, dass er es furchtbar fände, wenn seiner Schwester oder seiner Frau so etwas geschehen würde. "Ich habe einen Fehler gemacht, und das tut mir sehr leid." Das Gericht wertete die Reue und das Erschrecken des Angeklagten über die eigene Tat als strafmildernd. Er habe kein Aggressionspotenzial oder keinen gestörten Sexualtrieb. Die Richterin zeigte sich davon überzeugt, dass er sich für seine Tat schäme.
120 Stunden gemeinnützige Arbeit
Das Gericht hob den Haftbefehl nach sechs Monaten Untersuchungshaft auf. Als Bewährungsauflage soll der Afghane 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und weiter mit der Jugendgerichtshilfe kooperieren.
So unterschiedlich werden die Gesetze angewandt.

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