K
Klunz
Guest
Dazu passend:
"Die Staatsgewalt erscheint ratlos, der Rechtsstaat verzichtet auf die Durchsetzung des geltenden Rechts, Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichtserstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität. "
http://www.buecher.de/shop/auslaend...ph/products_products/detail/prod_id/44432312/
Dieses Buch kann ich jedem ans Herz legen, der mal die Politik von der BK unter die Lupe nehmen will, aus staatsrechtlicher Sicht.
Ein kleine Zusammenfassung zum Buch.
"Namhafte deutsche Staatsrechtler (u.a. Lehrstühle Bonn, Freiburg, Köln, Marburg, Tübingen, LMU) erheben Anklage gegen die Bundesregierung in nicht gekannter Schärfe seit ich denken kann, wenn nicht seit Bestehen der Bundesrepublik."
-Die Bundesregierung hat in mehrerer Hinsicht die Verfassung gebrochen und wesentliche Prinzipien der deutschen Staatlichkeit verletzt:
- Der Verzicht auf eine Obergrenze für die Aufnahme von “Flüchtlingen” ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn man davon ausgeht, dass die Immigranten aus fremden Kulturkreisen dauerhaft hierbleiben. Dies ergibt sich aus vielfältigen Gründen wie Wahrung der inneren Sicherheit, der ökonomischen Voraussetzungen für den Sozialstaat, der Eigentumsordnung, des freiheitlichen Zusammenlebens, Vermeidung des Überwachungsstaates
- Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verlangt, strukturell verändern. Tut sie es doch, bricht sie das Prinzip der Volkssouveränität und widerspricht dem Grundgesetz, das vorsieht, dass es nicht irgendein Volk ist, von dem in Deutschland die Staatsgewalt ausgeht, sondern das deutsche Volk
- Eine Einwanderungspolitik, die zur Umwandlung Deutschlands in einen multikulturellen oder Vielvölkerstaat führt, ist ohne verfassungsgebenden Volksentscheid mit dem Grundgesetz unvereinbar. Auch völkerrechtlich steht dem deutschen Volk das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu.
- Eine Entscheidung wie die dauerhafte Öffnung der deutschen Staatsgrenzen ist als wesentliche Entscheidung dem Parlament vorbehalten
- Durch Anordnung des generellen Verzichts auf Anwendung von §18 Abs. 2 AsylG an der deutschen Staatsgrenze wird die Bindung der Exekutive an das Gesetz in Frage gestellt (Art. 20 Abs. 3 GG)
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
, weil es ihnen egal ist. Meiner Einschätzung nach sind Langzeitarbeitslose, die arbeiten wollen aber einfach nichts finden, die Ausnahme. Und um die geht es mir nicht...,


Man lasse sich dies mal auf der Zunge zergehen...