Die gesamte Argumentation dieses Schreiberlings ist darauf ausgelegt, implizit Artikel 1 und 2 des GG außer Kraft zu setzen, die unveräußerlich und unmittelbar geltendes Recht sind und die staatliche Gewalt in jeder Hinsicht und auf ewig (zumindest während der Geltung des GG) binden.
Eine Obergrenze ist absolut grundgesetzwidrig. Siehe "(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Der Eingriff in diese Rechte aufgrund eines Gesetzes schließt nach allen einschlägigen Urteilen und Kommentaren einen Eingriff in das Recht auf Leben generell und einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne Einwilligung des Betroffenen in fast allen Fällen aus. Daraus folgt, dass es faktisch keine Obergrenzen geben kann. Man kann natürlich die Kriterien für eine Aufnahme verschärfen, weitere sichere Herkunftsländer definieren, etc.
Setzt man aber zum Beispiel eine Obergrenze von 1000 pro Tag fest, kann man den Menschen 1001 nicht abweisen, wenn dieser in seinem Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit erkennbar bedroht ist. Dann handelt jeder, der diesen Menschen 1001 abweist, grundgesetzwidrig, und jeder Grenzer, der sich dem Befehl seines Vorgesetzten widersetzt, diesen Flüchtling aufzuhalten, handelt rechtmäßig.