Rein juristisch: doch, darf passieren. Der Wahlvorstand darf vom Wähler einen Ausweis verlangen, muss es aber nicht. Wir haben gestern nachgefragt, wenn Geburtstag und Erscheinung o.ä. nicht zusammengepasst haben. Aber entweder wird eben nicht fremden Wahlbenachrichtigungen wählen gegangen, oder ausschließlich mit denen von Personen die selber nicht wählen gehen. Ich habe noch nie mitbekommen, dass sich irgendjemand in der Richtung beschwert hätte.
In den USA nutzen die Republikaner ein paar absolut zu vernachlässigende Einzelfälle von Wahlbetrug, um die Wahlgesetzgebung zu ihrem Vorteil verändern zu können. Also z.B. Ausweispflicht in den Red States im Süden, was eher demokratisch wählende Schwarze von der Wahlurne fernhält.
Das Urteil des Supreme Courts (konservative Mehrheit) eine Passage des durch die Bürgerrechtsbewegung erkämpften Voting Rights Act von 1965, die beinhaltete, dass u.a. einige Südstaaten ihre Wahlgesetze nur mit Zustimmung von Washington verändern dürfen mit einer Begründung á la "Racism is over" für verfassungswidrig zu erklären, war echt nen Witz. Ein paar Stunden nach dem Urteil hat Texas bereits einen Gesetzesentwurf zur Ausweispflicht eingebracht.
http://www.welt.de/politik/ausland/article117453275/Supreme-Court-Urteil-empoert-Afroamerikaner.html
In den USA sind Personalausweise aber auch keine Pflicht. Von daher ist dies nicht 1 zu 1 mit Deutschland zu vergleichen.
Hammeraktion auf jeden Fall von di Lorenzo seine Doppelwahl gestern bei Jauch rauszuposaunen und nen paar Tage vorher wird es zudem noch bei Zeit Online thematisiert. Auch wenn in dem Zeit-Artikel geschrieben wurde, dass die eine Million Doppelstaatler nur 1,6% der Wahlbevölkerung ausmachen und der politische Einfluss von Doppelstimmen daher gering ist, bin ich schon der Meinung, dass dies so nicht geht.

