Ein gesetzlicher Mindestlohn ist in den vorgeschlagenen Höhen völlig wirkungslos. Bei dem von der SPD vorgeschlagenen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro käme man bei 40 h/Woche auf einen Bruttolohn von 1.360 Euro. Ergibt bei einem Single ohne Kinder einen Nettolohn von ca. 1009,00 Euro. Ändert kaum das Problem. Selbst in Steuerklasse 3 mit einem Kinderfreibetrag würde der Nettolohn dann bei 1083,00 Euro liegen. Rechnet man ALG II dagegen: Erwachsene Ehepartner jeweil 345 Euro + ein Kind (sagen wir mal unter 6, weil das der geringste Satz ist) 224 Euro = 914 Euro. Hinzu kommen Miete und Heizkosten. Du bist also mit ALG II auch bein einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro sobald du verheiratet bist und nur ein Kind von unter sechs Jahren hast immernoch unter ALG II-Niveau. Mal ganz davon abgesehen, dass du als ALG-II-Empfänger noch diverse Vergünstigungen in Anspruch nehmen kannst. Mit jedem weiteren Kind nimmt der ALG-II-Anspruch entsprechend zu. Bekommst ja einen weiteren Grundbedarf plus zusätzliche Gelder für Miete und Heizung. Das hat kein Arbeitnehmer. Auch bei den Angestellten im ÖD sind die früheren Familienzuschläge abgeschafft worden. Diese gibt es nur noch bei Beamten, die allerdings auch ihre Kinder mit in die PKV nehmen müssen und da wird die Prämie pro Kopf fällig.
Ein Mindestlohn würde, wenn man ihn Relation zu ALG-II-Sätzen setzen, müsste nach verschiedensten Berechnung eher irgendwo zwischen 12 und 15 Euro liegen, um überhaupt einen nennenswert positiven Effekt auf das Einkommen zu erreichen. Allerdings steigen ja dann auch die Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen und die Steuerbelastung deutlich an. Bei einem Mindestlohn von 15 Euro (Single, keine Kinder) betrüge der monatliche Bruttolohn 1.800,00 Euro. Der Nettolohn läge bei ungefähr 1.240,00 Euro.
Allerdings haben alle diese Mindestlöhne einen großen Haken: Er wirkt sich unglaublich schlecht auf die Beschäftigung von Geringqualifizierten und Jugendlichen aus. Das beweisen unsere europäischen Nachbarländer, die entsprechende Mindestlöhne haben, ziemlich deutlich.
Das mal kurz als Einstieg.
Hier kann man es mit Helmut Schmidt halten und feststellen, dass die ALG-II-Sätze eigentlich zu hoch sind. Traut sich aber sonst kaum einer zu sagen. Und selbst Schmidt ist da ja zurückgerudert, weil die Aussage wohl nicht so gut ankam. Ist nachzulesen in seinem Buch "Außer Dienst".
Das Problem sind ja nicht nur die Regelleistungen. Das Problem setzt sich ja schon bei den KiTa-Beiträgen fort. Jemand der Verdient (egal wie viel) muss einen Beitrag entsprechen seinem Brutto(!)einkommen zahlen. ALG-II-Empfänger zahlen wenn überhaupt Mindesbeitrag bezahlen.
Abgesehen davon, daß deine Voraussetzungen sehr unrealistisch scheinen, sind deine Rechnungen und Behauptungen falsch und unberechtigt.
Der Monat hat 4,33 Arbeitswochen, d.h. mit 8,50 Euro Mindestlohn hättest Du, bei einer 40Std.-Woche einen Bruttoverdienst von 1472 Euro. Somit betrüge der Jahresverdienst 17664 Euro. Alle Pauschbeträge mit eingerechnet, entfiele in Steuerklasse III die Lohnsteuer bis zu einem Jahresarbeitslohn von 20836,99 Euro. Nach Abzug der Sozialabgaben, in Form von Rentenversicherung (139,10€

, Arbeitslosenversicherung (22,08€

, Krankenversicherung (120,70€

und Pflegeversicherung (15,09€

, blieben monatlich 1175,02€ netto. Zusätzlich könnte Kindergeld in Höhe von 184 Euro und Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro beantragt werden, welches in diesem Fall begünstigend berücksichtigt und nicht mit angerechnet würde, es blieben also 1509,02€ (1175,02+184+150€

netto.
Realistischer wäre hier natürlich, daß auch die zweite erwachsene Person, zumindest auf Teilzeitbasis oder geringfügig, beschäftigt ist, wodurch noch einmal mindestens 450-650 Euro hinzukämen.
Auch wenn es extrem hochgegriffen ist, setzen wir mal, für eine dreiköpfige Familie mit ALG-II, Gesamtkosten für eine Wohnung von 586 Euro voraus, und beziehen deine 914 Euro mit ein. Unter diesen extrem kostspieligen Bedingungen, erhielte die Familie 1500€ an Gesamtleistungen. In dieser Variante, wäre die Familie sicherlich aufgefordert, sich zeitnah günstigeren Wohnraum zu suchen, andernfalls würde mit Kürzungen gedroht.
Deine Behauptung, daß sich die von dir geschilderte Familie, mit einem gesetzlich flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro, unterhalb des ALG-II-Niveaus bewegen würde, ist also schlichtweg falsch.
Mit jedem weiteren Kind, würde sich außerdem auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 4368 Euro erhöhen, weshalb dein Vergleich mit Arbeitnehmern gewaltig hinkt, und deine Behauptungen als populistische Stimmungsmache und Angstschürerei betrachtet werden müssen. Wenn Du schon so feige auf den Schwächsten herumtreten mußt, während Du nach oben buckelst, bleibe zumindest bei der Wahrheit, beziehe alle Fakten mit ein, und liefere wenigstens halbwegs korrekte Zahlen, denn so gibst Du dich, mit deiner unsachlichen Überzeugungsarbeit für deine pseudo-freiheitliche Partei, eher der Lächerlichkeit preis.
Alleinlebend, ledig und ohne Kind, wäre, bei einem Bruttoverdienst von 1472 Euro in Steuerklasse I, eine Lohnsteuer von 92,08 Euro fällig, dazu käme ein Solidaritätszuschlag von 2,21 Euro, und die Sozialabgaben betrügen 300,66 Euro (RV 139,10/ AV 22,08/ KV 120,70 & PV 18,77€

. Der Nettolohn läge in diesem Fall also bei 1077,05 Euro.
Setzen wir für ALG-II-Empfänger, die alleinstehend und ohne Kind sind, extrem hochgegriffene Unterkunftskosten von 405 Euro voraus, erhielten diese eine Gesamtsumme von 750 Euro.
Das ALG-II-Empfänger im Zweifelsfall genötigt werden können, sich günstigeren Wohnraum zu suchen, habe ich ja schon erwähnt.
Bei einem Mindestlohn von 15 Euro (Single, keine Kinder, 40Std.-Woche) betrüge der monatliche Bruttolohn 2598 Euro (15x40x4,33). Der Nettolohn läge bei 1.689,41 Euro (Solidaritätszuschlag:19,70€/Lohnsteuer:358,25€/Rentenversicherung:245,51€/Arbeitslosenversicherung:38,97€/Krankenversicherung:213,04€/Pflegeversicherung:33,12€

, soviel zum nennenswerten, positiven Effekt.
Die Arbeitgeber-Behauptung, Mindestlöhne würden sich zu Ungunsten geringqualifizierter und junger Arbeitnehmer auswirken, stützen sich auf die Forderung nach Vollbeschäftigung, welche nur mit prekären Arbeitsverhältnissen, untertariflicher Bezahlung und unwürdigen Bedingungen zu erreichen ist, daß haben die Hartz-IV-Gesetze und die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre mehr als deutlich bewiesen. Der europäische Vergleich zeigt, daß gesetzliche Lohnminima keinen großen Einfluss auf die Beschäftigung von jungen Menschen haben, klare Muster sind nicht zu erkennen. Auch wenn das wirtschaftsnahe und extrem arbeitgeberfreundliche ifo-Institut, in Gestalt des mehr als fragwürdigen und erzkonservativen Boulevardprofessors Hans-Werner Sinn, behauptet, "Die brennenden französischen Schulbusse haben ihre Ursache im Mindestlohn", halten dessen simple Schlüsse einer systematischen Analyse nicht stand. So ging die Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich beispielsweise zwischen 1996 und 2007 von knapp 28 Prozent auf rund 20 Prozent zurück, während der Mindestlohn im gleichen Zeitraum vergleichsweise stark stieg. In Italien, ohne gesetzlichen Mindestlohn, ist die Arbeitslosenrate unter Jugendlichen extrem hoch, während sie in den Niederlanden, bei einem hohen Mindestlohn, zu den niedrigsten der EU gehört. Fakten belegen hingegen, daß eine hohe Arbeitslosenquote immer mit konjunkturellen Schwächephasen und schlechten Ausbildungs-/Beschäftigungsverhältnissen einhergeht, bspw. nicht vorhandene Übernahmeverpflichtungen oder Arbeitnehmerrechte, bzw. befristete Arbeitsverhältnisse oder mangelhafter Kündigungsschutz.
Wer sich an jemandem festhalten muß, ist nicht in der Lage eigenständig zu laufen, und ein Zurückrudern resultiert dann häufig im Sturz. Wollen wir mal hoffen, daß sich Helmut nicht weh getan hat.
Das ALG-II-Empfänger genötigt sind, aus dem Existenzminimum, auch noch Zuzahlungen für KiTa-Beiträge zu entrichten, ist eine bodenlose Ungerechtigkeit. Hierdurch werden Kinder in ihrer sozialen, körperlichen und geistigen Entwicklung benachteiligt.
Das mal kurz als Richtigstellung.
Deine gesamte Argumentationskette ist absolut unseriös, und an mangelndem Verständniss bzw. Mitgefühl gegenüber notleidenden und oft unschuldigen Menschen kaum zu überbieten. Das größte menschliche Armutszeugniss legst Du aber ab, indem Du die Gruppierungen, welche unter den schlechten Bedingungen am meisten zu leiden haben, gegeneinander ausspielen möchtest.