Abmahnung wegen Lärmbelästigung

Und warum muss man dafür nach 4 Monaten den Thread wieder hochholen? Davon sich offensichtlich explizit dafür anzumelden ganz zu schweigen. Offensichtlicher kann (Schleich-)Werbung wohl kaum sein.
 
mich irritiert der Satz, dass du es beweisen müsstest, dass du es nicht warst. Ich weiß nicht, aus welchem Land die Vermieterin stammt, jedenfalls gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Die müssen dir nachweisen, dass du schuldig bist und nicht umgekehrt. Ich würde das mal von einem Anwalt prüfen lassen, sofern das nicht zu teuer ist.

:tnx: Seh ich genauso, du musst garnichts nachweisen, wenn die anderen keine Beweise haben is auch nix!
 
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