Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen!
Ich bin Student und wohne in einem Studentenwohnheim mit insgesamt 187 weiteren Studenten! Wir wohnen zu 5. auf einer Ebene in einem Einzelapartment und 2 2er-WG's! Ich selber wohne in einem der 2er-WG's.
Am Mittwoch den 17.11.2010 habe ich nun folgene Abmahnung erhalten (sowie mein WG-Mitbewohner und derjenige auf dem Einzelapartment, von der anderen 2er WG weiß ich leider nicht bescheid):
Die Rechtschreib- und Formatierungsfehler sind 1 zu 1 übernommen!
Auf diesen Brief habe ich erstmal Widerspruch per eMail eingelegt!
Daraufhin bekam ich diese Antwort:
welche ich wie folgt beantwortete:
Als Antwort bekam ich:
Worauf ich ihr den Kopf hätte abreißen können und antwortete mit:
Nochmal zum Sachverhalt: Wir haben alle eine Abmahnung bekommen, jedoch haben wir uns nichts vorzuwerfen! Wie könnte man nun weiter vorgehen? In einem anderen Studentenwohnheim wurde jemand nun fristlos gekündigt, wegen Lärmbelästigung und Vandalismus ohne konkret zu wissen, ob er der Übeltäter überhaupt war!
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen!
Ich bin Student und wohne in einem Studentenwohnheim mit insgesamt 187 weiteren Studenten! Wir wohnen zu 5. auf einer Ebene in einem Einzelapartment und 2 2er-WG's! Ich selber wohne in einem der 2er-WG's.
Am Mittwoch den 17.11.2010 habe ich nun folgene Abmahnung erhalten (sowie mein WG-Mitbewohner und derjenige auf dem Einzelapartment, von der anderen 2er WG weiß ich leider nicht bescheid):
Abmahnung
Sehr geehrter Herr *****,
es sind Beschwerden eingegangen, dass Sie nachts Musik zu laut anhaben und andere Mieter damit belästigen.
In Ihrem Mietvertrag steht, das "der Mieter verpflichtet ist, jede Störung und Behinderung von Mitbewohnern und Anliegerinnen, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7,00 Uhr zu unterlassen." "Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen."
Wir weisen darauf hin, dass der Verstoß gegen den Mietvertrag auch eine Kündigung zur Folge haben kann!
Mit freundlichen Grüßen
Die Rechtschreib- und Formatierungsfehler sind 1 zu 1 übernommen!

Auf diesen Brief habe ich erstmal Widerspruch per eMail eingelegt!
Sehr geehrte Frau *****,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die mir von Ihnen ausgesprochene Abmahnung vom 15.11.2010 ein.
Mir ist leider nicht ersichtlich, warum ich eine solche Abmahnung erhalte. Ein Zeitraum, indem es zu Lärmbelästigungen kam, ist aus der Abmahnung nicht zuentnehmen. Darüberhinaus hat sich Niemand bei mir über eine Lärmbelästigung persönlich beschwert und dazu kann ich es nicht nachvollziehen, wie es bei mir zu einer Lärmbelästigung durch zu lauter Musik gekommen sein kann, da ich dafür gar nicht die technischen Möglichkeiten besitze.
Ich bitte Sie sich mit mir in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin bekam ich diese Antwort:
Hallo Herr *****,
am 15.11. haben sich bei uns Mieter beschwert, das ständig Mieter aus der
Ebene 1/2 ab 4 Uhr lärmen und sich zeitweise auch prügeln, es hätte auch
schon Polizeieinsatz gegeben. Ich nehme die Abmahnung sofort zurück, wenn
Sie mir mitteilen, wer aus der Ebene diejenigen sind, die andere Mieter
stören und belästigen.
welche ich wie folgt beantwortete:
Sehr geehrte Frau *****,
erstmal ein Dankeschön für die schnelle Rückmeldung. Mir sind solche Vorfälle bekannt, jedoch stammen diese nicht von dieser Ebene, wie sie auch durch Befragung der anderen Ebenen-Bewohner feststellen können. Einen Polizeieinsatz gab es ebenfalls noch nie auf dieser Ebene, seitdem ich diese bewohne. Vermutlich stammt die Lärmbelästigung von einer der höheren Ebenen.
Ich bitte Sie daher die Abmahnung zu widerrufen!
Mit freundlichen Grüßen
Als Antwort bekam ich:
Hallo,
das geht nicht so einfach, da ich eindeutige Aussagen bzgl, der WG 1/2 habe.
Sie müssen dann nachweisen, das nicht von Ihnen oder aus Ihrer WG die
Belästigungen gekommen sind, sondern uns die Namen der Beteiligten melden.
Sie schreiben ja, Ihnen sind die Vorfälle bekannt. Die Abmahnungen werden so
nicht zurückgenommen.
Worauf ich ihr den Kopf hätte abreißen können und antwortete mit:
Hallo Frau *****,
ich finde es ja sehr amüsant, dass Sie von mir Namen wissen möchten, von Leuten, die ich nicht kenne, aber anscheinend eine gesamte Ebene abmahnen, obwohl Sie denke ich mal auch keine konkreten Namen genannt bekommen haben, da die Beschwerden sicherlich von Leuten kamen, die mich/uns ebenfalls nicht kennen! Ich versichere Ihnen, dass es auf dieser Ebene zu keinem Polizeieinsatz, geschweige denn Prügeleien oder anderen Lärmbelästigungen (Musik) gekommen ist!
Ich bitte Sie mir die Namen derer zu nennen, die sich über uns beschwert haben sollen! Ich würde dies gerne persönlich mit denjenigen klären um Klarheit zuschaffen!
Hochachtungsvoll
Nochmal zum Sachverhalt: Wir haben alle eine Abmahnung bekommen, jedoch haben wir uns nichts vorzuwerfen! Wie könnte man nun weiter vorgehen? In einem anderen Studentenwohnheim wurde jemand nun fristlos gekündigt, wegen Lärmbelästigung und Vandalismus ohne konkret zu wissen, ob er der Übeltäter überhaupt war!
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Einfach jemanden ohne Grund kündigen und dann auch nocht fristlos geht ja mal gar nicht.