Abmahnung wegen Lärmbelästigung

Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen!
Ich bin Student und wohne in einem Studentenwohnheim mit insgesamt 187 weiteren Studenten! Wir wohnen zu 5. auf einer Ebene in einem Einzelapartment und 2 2er-WG's! Ich selber wohne in einem der 2er-WG's.

Am Mittwoch den 17.11.2010 habe ich nun folgene Abmahnung erhalten (sowie mein WG-Mitbewohner und derjenige auf dem Einzelapartment, von der anderen 2er WG weiß ich leider nicht bescheid):

Abmahnung
Sehr geehrter Herr *****,

es sind Beschwerden eingegangen, dass Sie nachts Musik zu laut anhaben und andere Mieter damit belästigen.

In Ihrem Mietvertrag steht, das "der Mieter verpflichtet ist, jede Störung und Behinderung von Mitbewohnern und Anliegerinnen, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7,00 Uhr zu unterlassen." "Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen."

Wir weisen darauf hin, dass der Verstoß gegen den Mietvertrag auch eine Kündigung zur Folge haben kann!

Mit freundlichen Grüßen

Die Rechtschreib- und Formatierungsfehler sind 1 zu 1 übernommen! ;)

Auf diesen Brief habe ich erstmal Widerspruch per eMail eingelegt!

Sehr geehrte Frau *****,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die mir von Ihnen ausgesprochene Abmahnung vom 15.11.2010 ein.

Mir ist leider nicht ersichtlich, warum ich eine solche Abmahnung erhalte. Ein Zeitraum, indem es zu Lärmbelästigungen kam, ist aus der Abmahnung nicht zuentnehmen. Darüberhinaus hat sich Niemand bei mir über eine Lärmbelästigung persönlich beschwert und dazu kann ich es nicht nachvollziehen, wie es bei mir zu einer Lärmbelästigung durch zu lauter Musik gekommen sein kann, da ich dafür gar nicht die technischen Möglichkeiten besitze.

Ich bitte Sie sich mit mir in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin bekam ich diese Antwort:

Hallo Herr *****,
am 15.11. haben sich bei uns Mieter beschwert, das ständig Mieter aus der
Ebene 1/2 ab 4 Uhr lärmen und sich zeitweise auch prügeln, es hätte auch
schon Polizeieinsatz gegeben. Ich nehme die Abmahnung sofort zurück, wenn
Sie mir mitteilen, wer aus der Ebene diejenigen sind, die andere Mieter
stören und belästigen.

welche ich wie folgt beantwortete:

Sehr geehrte Frau *****,

erstmal ein Dankeschön für die schnelle Rückmeldung. Mir sind solche Vorfälle bekannt, jedoch stammen diese nicht von dieser Ebene, wie sie auch durch Befragung der anderen Ebenen-Bewohner feststellen können. Einen Polizeieinsatz gab es ebenfalls noch nie auf dieser Ebene, seitdem ich diese bewohne. Vermutlich stammt die Lärmbelästigung von einer der höheren Ebenen.
Ich bitte Sie daher die Abmahnung zu widerrufen!

Mit freundlichen Grüßen

Als Antwort bekam ich:

Hallo,
das geht nicht so einfach, da ich eindeutige Aussagen bzgl, der WG 1/2 habe.
Sie müssen dann nachweisen, das nicht von Ihnen oder aus Ihrer WG die
Belästigungen gekommen sind, sondern uns die Namen der Beteiligten melden.
Sie schreiben ja, Ihnen sind die Vorfälle bekannt. Die Abmahnungen werden so
nicht zurückgenommen.

Worauf ich ihr den Kopf hätte abreißen können und antwortete mit:

Hallo Frau *****,

ich finde es ja sehr amüsant, dass Sie von mir Namen wissen möchten, von Leuten, die ich nicht kenne, aber anscheinend eine gesamte Ebene abmahnen, obwohl Sie denke ich mal auch keine konkreten Namen genannt bekommen haben, da die Beschwerden sicherlich von Leuten kamen, die mich/uns ebenfalls nicht kennen! Ich versichere Ihnen, dass es auf dieser Ebene zu keinem Polizeieinsatz, geschweige denn Prügeleien oder anderen Lärmbelästigungen (Musik) gekommen ist!
Ich bitte Sie mir die Namen derer zu nennen, die sich über uns beschwert haben sollen! Ich würde dies gerne persönlich mit denjenigen klären um Klarheit zuschaffen!

Hochachtungsvoll

Nochmal zum Sachverhalt: Wir haben alle eine Abmahnung bekommen, jedoch haben wir uns nichts vorzuwerfen! Wie könnte man nun weiter vorgehen? In einem anderen Studentenwohnheim wurde jemand nun fristlos gekündigt, wegen Lärmbelästigung und Vandalismus ohne konkret zu wissen, ob er der Übeltäter überhaupt war!

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
 
mich irritiert der Satz, dass du es beweisen müsstest, dass du es nicht warst. Ich weiß nicht, aus welchem Land die Vermieterin stammt, jedenfalls gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Die müssen dir nachweisen, dass du schuldig bist und nicht umgekehrt. Ich würde das mal von einem Anwalt prüfen lassen, sofern das nicht zu teuer ist.
 
.... Wie könnte man nun weiter vorgehen?

Eine fundierte Rechtsberatung wird dir wohl nur ein ausgebildeter Jurist geben können. Gefährliches Halbwissen wird dir vielleicht eher schaden als helfen.
Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, die Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz beinhaltet und nicht bloß Privat/Beruf/Verkehr kannst du dich ohne finanzielles Risiko fundiert fachlich beraten lassen.
Bevor man jedoch mit Kanonen auf Spatzen schießt sollte man den Weg des gesprochenen Wortes gehen und ein vernünftiges Gespräch mit der Vermieterin suchen. Vieles lässt sich so auf dem "keinen Dienstweg" aus der Welt räumen.
 
ich würd mal bei nem mieterverein nachfragen, die haben da auch anwälte und sind wesentlich günstiger. vielleicht kann man dir auch bei der asta weiterhelfen. auf jedenfall so einfach geht das, denke ich, nicht mit der kündigung. du hast widersproche, das ist schon mal gut.

was sind das da eingentlich für stasimethoden? ich würd die glatt mal fragen wollen, ob die ausm osten kommt und da auch immer die nachbarn bespitzelt hat? :stirn:
 
Bevor man jedoch mit Kanonen auf Spatzen schießt sollte man den Weg des gesprochenen Wortes gehen und ein vernünftiges Gespräch mit der Vermieterin suchen. Vieles lässt sich so auf dem "keinen Dienstweg" aus der Welt räumen.

Die Vermieterin ist nunmal das Studentenwerk. Diese Frau kann man leider nicht in ein vernüpftiges Gespräch verwickeln, wie ich schon selber feststellen konnte, sowie auch von anderen Bewohnern des Wohnheims bestätigt bekommen habe.
 
Ich wäre an deiner Stelle ziemlich angepisst, allerdings empfehle ich dir den Sarkasmus zu lassen wenn du ihr schreibst. ;)
 
Die Namen wird (darf) sie ihm eh nicht nennen, wenn sie weiß was sie als Vermieterin zu tun hat.
 
Nein wird sie auch nicht! Aber verstehe auch nicht, wieso es zu einer Prügelei kommen sollte! Nochmal extra für torf, hier auf der Ebene gab es weder eine Prügelei, noch einen Polizeieinsatz und ebenso wenig eine Lärmbelästigung durch Musik! Finde ich auch witzig, dass es erst Musik gewesen sein soll und danach eine Prügelei!
 
Nein wird sie auch nicht! Aber verstehe auch nicht, wieso es zu einer Prügelei kommen sollte! Nochmal extra für torf, hier auf der Ebene gab es weder eine Prügelei, noch einen Polizeieinsatz und ebenso wenig eine Lärmbelästigung durch Musik! Finde ich auch witzig, dass es erst Musik gewesen sein soll und danach eine Prügelei!


Bist du dir da ganz sicher? Wenn ich zB. schlafe dann bekomme ich gar nichts mit. Vor kurzem erzählte mir mein Nachbar ob ich Musik gehört hätte und den Streit aus dem EG. Die Musik hatte ich gehört, da diese lief als ich mich ins Bett gehauen habe aber den Streit der sehr laut gewesen sein soll hat mich nicht aufgeweckt. :lol:

Ich würde an deiner Stelle zum Mieterbund bzw. Mieterverin gehen und die sollen die Sache für dich Regeln. Das du hier eindeutig im Recht bist muss man glaube ich nicht erwähnen. Viel Erfolg weiterhin und teile demjenigen mit der Kündigung mit das er auf jeden Fall dagegen vorgehen sollte. :) Einfach jemanden ohne Grund kündigen und dann auch nocht fristlos geht ja mal gar nicht.

Grüße

Ps. Welche Wohngesellschaft, sofern das hier genannt werden darf. :)
 
mich irritiert der Satz, dass du es beweisen müsstest, dass du es nicht warst. Ich weiß nicht, aus welchem Land die Vermieterin stammt, jedenfalls gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Die müssen dir nachweisen, dass du schuldig bist und nicht umgekehrt.

Das stimmt so nicht. Die Unschuldsvermutung gibt es im Privatrecht, wozu auch das Mietrecht zählt, nicht. Es kommt viel mehr darauf an, welche Partei im jeweiligen Rechtsstreit die Beweislast hinsichtlich einer streigen Tatsache trifft.

Hier ist es allerdings tatsächlich so, dass der Vermieter das Vorliegen eines Kündigungsgrundes zu beweisen hat. Das wird ihm in dem hier beschriebenen Fall aller Voraussicht nach nicht gelingen.

Die Abmahnung entfaltet für sich genommen erstmal keine rechtliche Wirkung. Relevant würde sie erst bei einer Kündigung in dem sich anschließenden Rechtsstreit werden.

Sollte tatsächlich gekündigt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn die Kündigung von der Hausverwalterin unterschrieben ist, solltest du darauf achten, ob der Kündigung eine Originalvollmacht beigefügt ist. Falls nicht, schriftlich wegen der fehlenden Originalvollmacht widersprechen. Ein schriftlicher Widerspruch unter Angabe der Gründe schadet allerdings natürlich auch nicht.

Trotz Kündigung muss natürlich weiterhin die Miete gezahlt werden. Du kannst dann beim örtlich zuständigen Amtsgericht auf Festellung klagen, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.

Alternativ kannst du auch einfach so tun, als wäre nichts passiert. Dann könnte es passieren, dass du irgendwann vor dem Amtsgericht auf Räumung in Anspruch genommen wirst. Auch in diesem Verfahren würde geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig war.

Fazit: Kein' Kopp drüber machen. Gibt zur Zeit wesentlich wichtigere Themen, wie z. B. Krisen bei Lieblingsfußballvereinen...
 
Richtig, wart doch erstmal ab, solange du nicht gekündigt wirst kommt da nichts mit Anwalt oder so. Ich an deiner Stelle würde mich aber trotzdem schonmal informieren welchen du nimmst. Hoffe ich konnte dir helfen :)

Lieben Gruss
 
Richtig, wart doch erstmal ab, solange du nicht gekündigt wirst kommt da nichts mit Anwalt oder so. Ich an deiner Stelle würde mich aber trotzdem schonmal informieren welchen du nimmst. Verdammt billige Werbung kann ich z.b. empfehlen. Die Anwälte dort sind wirklich Top und sehr kompetent!Hoffe ich konnte dir helfen :)

Lieben Gruss

Schleich dich.

Wie das ganze weiterging, interessiert mich natürlich schon.
 
das ist das problem bei diesen wohnheimen. eine freundin ist das gleiche passiert. ihre nachbarn hatten sich beschwert, weil sie und ihr freund angeblich immer ab 2 uhr nachts angefangen hätten laut zu sein. aber sie meinte, dann hätten sie beide schon längst geschlafen und könnten gar nicht mehr laut sein.
da ist immer ein bißchen willkür drin, aber dass du wiedersprochen hast ist gut, mehr kann ich da auch nicht helfen
 
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