Hamburger SV - Die Wiederaufgestiegenen

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Das mit der Geldstrafe zeugt ja nun von wenig Fingerspitzengefühl beim HSV. Allgemein ist es nicht deren Aufgabe, die eigenen Spieler mit Sperren für unsportliches Verhalten zu belegen, das ist Aufgabe des DFB.
Problematisch wird es allerdings, wenn Atouba auf rassistische Beleidigungen mit Stinkefingern für die Kurve reagiert, also auf wesentlich verletzendere Äußerungen als die jetzt von HSV-Seite vorgetragenen "*********" und "Du spielst scheiße" immer noch mit Gesten, und dann zu seiner Geldstrafe noch zwei Spiele interne sperre. Man macht es also zur Aufgabe des HSV, die angemessene Strafe selbst zu finden, und behandelt Guerreros vergehen als weniger schlimm.

:stirn: :wall:

Man kann dem HSV ja wohl kaum zum Vorwurf machen, daß er Guerrero für diesen Ausraster mit einer Geldstrafe belegt, ganz im Gegenteil, denn wenn der Verein nicht so gehandelt handelt hätte, dann müßte sich die Führung des HSV zu Recht fragen lassen, was für Zustände dort herrschen, wenn ein Spieler z.B. für eine rote Karte zahlen müßte aber der tätliche Angriff auf einen Zuschauer keine vereinsinterne Konsequenzen hätte. Wenn Guerreros Flaschenwurf keine vereinsinterne Folgen für ihn hätte, dann wäre das für die
vereinzelte Idioten unter die HSV-Fans doch ein idealer Vorwand, falsches Idol oder was auch immer um wieder abgebrochene Jägermeister-Fläschen oder Handy-Akkus auf den Platz zu schmeißen.

Die rassistischen Verumglimpfungen gegenüber Atouba waren zweifellos unterste Schublade, nur ist es objektiv nicht messbar, ob eine rassistische Beleidigung oder eine Diffarmierungen als Gesäßöffung, Homosexueller o.ä. schwerwiegender ist; juristisch einwandfrei ist jedoch, daß der Tatbestand der Beleidigung nicht so schwer wiegt wie ein tätlicher Angriff, bei dem eine Körperverletzung bewußt oder zumindest billigend in Kauf genommen wird, so daß man dieses auch nicht lascher beurteilen darf.
 
Mal sehen, wann es die Anzeige gibt. Irgendjemand nutzt solche Gelegenheiten doch immer. Meistens Anwälte die dadurch in die Medien kommen.
 
:stirn: :wall:

Man kann dem HSV ja wohl kaum zum Vorwurf machen, daß er Guerrero für diesen Ausraster mit einer Geldstrafe belegt, ganz im Gegenteil, denn wenn der Verein nicht so gehandelt handelt hätte, dann müßte sich die Führung des HSV zu Recht fragen lassen, was für Zustände dort herrschen, wenn ein Spieler z.B. für eine rote Karte zahlen müßte aber der tätliche Angriff auf einen Zuschauer keine vereinsinterne Konsequenzen hätte. Wenn Guerreros Flaschenwurf keine vereinsinterne Folgen für ihn hätte, dann wäre das für die
vereinzelte Idioten unter die HSV-Fans doch ein idealer Vorwand, falsches Idol oder was auch immer um wieder abgebrochene Jägermeister-Fläschen oder Handy-Akkus auf den Platz zu schmeißen.

Die rassistischen Verumglimpfungen gegenüber Atouba waren zweifellos unterste Schublade, nur ist es objektiv nicht messbar, ob eine rassistische Beleidigung oder eine Diffarmierungen als Gesäßöffung, Homosexueller o.ä. schwerwiegender ist; juristisch einwandfrei ist jedoch, daß der Tatbestand der Beleidigung nicht so schwer wiegt wie ein tätlicher Angriff, bei dem eine Körperverletzung bewußt oder zumindest billigend in Kauf genommen wird, so daß man dieses auch nicht lascher beurteilen darf.

:stirn: Ich glaube es hakt, du legst mir hier so ziemlich das Gegenteil von dem in den Mund, was ich gesagt habe. Ich schreibe davon, dass es von wenig Fingerspitzengefühl zeugt, Guerrero WENIGER hart zu bestrafen als Atouba, und du behauptest, ich würde fordern, dass es GAR KEINE internen Konsequenzen gibt.
 
Verstehe die Aufregung auch nicht so ganz... klar er gehört bestraft und das macht der HSV ja auch mit 50k bis 100k Euro. Ebenfalls wird der Spieler sich persönlich beim Opfer entschuldigen. (Hoffe im übrigen, dass das Opfer dies auch beim Täter tut, da er ja selbst seinen Teil zu beigetragen hat). Aber dann ist auch wieder gut!

Fußballer sind auch nicht heiliger als der Papst und sein Gefolge...
 
Mal sehen, wann es die Anzeige gibt. Irgendjemand nutzt solche Gelegenheiten doch immer. Meistens Anwälte die dadurch in die Medien kommen.

Noch mal zum Mitschreiben. Es bedarf bei dieser Konstellation keiner Anzeige durch wen auch immer. Durch die Dokumentation des Vorfalles in Form von Fernsehbildern ist das sog. "öffentliche Interesse" gegeben. Dieses "zwingt" die Rechtsverfolgungsbehörde in aller Regel dazu, von sich aus zu ermitteln. Selbst wenn der Geschädigte sich mit einem sahnigen Schmerzensgeld darauf einlässt, den G. nicht anzuzeigen, wird sich nichts daran ändern, dass die StA hier höchstwahrscheinlich tätig werden wird. Ob eine Sanktion folgt, bleibt abzuwarten. Bei Tätern mit Prominenten-Status (dazu muss man G. wohl zählen) kommt es häufig dazu, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird. Warten wir es ab und beobachten weiter.:tnx:
 
also soweit ich es weiss bzw erfahrungen machen durfte... ermittelt die staatsanwaltschaft bei einfacher Körperverletzung nur auf strafantrag des geschädigten... und nur bei gefährlicher Körperverletzung reagiert die Staatsanwaltschaft von alleine und der geschädigte kann dies dann auch nicht aufhalten ... bin zwar da nciht so 100% sicher da ich kein jurist bin so ist es bisher bei mir als privat person gewesen ... und nein ich war bisher nicht der Täter ^^

kann mich aber auch irren... bzw ist die frage wie der flaschenwurf eingestuft wird ... da es ansich keine waffe war und keine glasfalsche würde ich es als einfache Körperverletzung einstufen.. aber das sollen andere entscheiden
 
kann mich aber auch irren... bzw ist die frage wie der flaschenwurf eingestuft wird ... da es ansich keine waffe war und keine glasfalsche würde ich es als einfache Körperverletzung einstufen.. aber das sollen andere entscheiden

Um als gefährliche Körperverletzung eingestuft zu werden, muss es nur ein Gegenstand sein. Auch ein Feuerzeug, eine Dose oder ähnliches kann als Waffe bezeichnet werden.

Wikipedia schreibt zur Definition:

Bei der Definition einer Waffe ist es ein wichtiges Kriterium, dass die ursprüngliche Bestimmung einer Waffe die Verletzung/Tötung von Lebewesen oder die Beschädigung/Zerstörung von Gütern ist. Viele Gegenstände können als Waffe verwendet werden, wurden aber zu einem anderen Zweck hergestellt. Beispielsweise ist ein Skalpell in der Regel für die medizinische Anwendung, ein Fahrzeug primär für Transport und Fortbewegung und ein Baseballschläger als Spielgerät konzipiert. Diese Mittel können jedoch zweckentfremdet zur Verletzung von Lebewesen oder Beschädigung von Gütern eingesetzt werden. Was eine Waffe ist, richtet sich demnach auch nach der Art des Gebrauchs.
 
Sehe das ähnlich wie Rost. Wer die Klappe aufreißt, sollte ein gutes Reaktionsvermögen, oder eben die Größe haben, das Echo hinzu nehmen.

Sicher kann man das auch komplett anders sehen - doch wer nicht zur Gänze mit dem Klammersack gepudert wurde, kann dem Ganzen Theater drum herum nur ein müdes Lächeln abgewinnen. Strafe Ja! Pranger Nein!

Und in wie weit, sich nun Herr Matthias Sammer abermals in die Ungunst Einiger begeben konnte, wird wohl auf ewig das Geheimnis Ihrer Kleingeistigkeit bleiben.

Sammer ist einer der fähigsten Köpfe beim DFB, und eben auch einer mit "Eiern in der Hose"-eben nicht wie diese Jogi-Wendehals-Fraktion.
 
naja sicherlich wer mit dem echo nicht leben kann sollte es vorher lassen...

nur auch aus der sicht wenn ein Fan das gemacht hätte würde er stadion verbot bekommen ist sicherlich auch ein echo aber ein ungleiches echo wie ich finde... schön das er jetzt geld an eine soziale einrichtung überweisen muss und auch die entschuldigung... aber das müsste wohl auch ein fan machen nur wohl nicht so hoch bzw statt geld wird er wohl sozial stunde bekommen... nur das stadion vebot würde damit auch nicht aufgehoben werden... das man ihm kein Stadion verbot geben wird ist klar aber eine sperre sollte es schon geben
 
Soll Guerrero denn ein Stadionverbot bekommen? Das wäre für ihn als Fußballer ja der Ruin...

Aber mal im Ernst. Die Geldstrafe kam vom HSV prompt und der DFB wird auch ermitteln.
Ob man jetzt ein Strafverfahren einleiten muss, weiß ich nicht. Das bringt keinem Beteiligten etwas. Aber an Guerreros Stelle würde ich es darauf ankommen lassen, wenn es soweit kommt. Mehr als eine Geldbuße wird es nicht geben. Und der Geschädigte würde vor Gericht mit seinen Aussagen konfrontiert werden.

Trotzdem frage ich mich, wieso der HSV nicht gleich zusätzlich eine Abmahnung ausgesprochen hat. Arbeitsrechtlich wäre das durchaus in Ordnung.
Ansonsten bin ich mal gespannt, was dem DFB einfallen wird. Eine Sperre für die restlichen Spiele der Saison halte ich für angebracht.
 
Um als gefährliche Körperverletzung eingestuft zu werden, muss es nur ein Gegenstand sein. Auch ein Feuerzeug, eine Dose oder ähnliches kann als Waffe bezeichnet werden.

Wikipedia schreibt zur Definition:

Bei der Definition einer Waffe ist es ein wichtiges Kriterium, dass die ursprüngliche Bestimmung einer Waffe die Verletzung/Tötung von Lebewesen oder die Beschädigung/Zerstörung von Gütern ist. Viele Gegenstände können als Waffe verwendet werden, wurden aber zu einem anderen Zweck hergestellt. Beispielsweise ist ein Skalpell in der Regel für die medizinische Anwendung, ein Fahrzeug primär für Transport und Fortbewegung und ein Baseballschläger als Spielgerät konzipiert. Diese Mittel können jedoch zweckentfremdet zur Verletzung von Lebewesen oder Beschädigung von Gütern eingesetzt werden. Was eine Waffe ist, richtet sich demnach auch nach der Art des Gebrauchs.

Nun weiß hoffentlich auch der Letzte, warum man beim Betreten der Stadien diese ollen Plastikflaschen abgeben muss. Bei jedem Spiel aufs neue füllen sich im Weserstadion die Gitterbehälter mit diesen Teilen und die Leute gucken völlig entgeistert. Nun denn...!
 
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Guerrero

DFB-Kontrollausschuß ermittelt gegen Guerrero

Ich hab mal nach dem Paragraphen nachgeschuat, der in dem Artikel geschriebn steht:
§ 8
Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen
c) für Tätlichkeiten gegen Gegner oder Zuschauer Sperre von sechs
Wochen bis zu sechs Monaten; wenn gegen den Spieler oder den sonst
Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung
begangen worden ist oder in einem leichteren Fall der Tätlichkeit
Sperre von mindestens drei Wochen;
bei Vorliegen beider Milderungsgründe Sperre von mindestens zwei
Wochen

Mal schaun, wie der DFB entscheidet.
 
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