Rote Karte anfechten? Aktuell: DFB sorgt für Wettbewerbsverzerrung!

Zitat von Tinga Fußballgott;963351:

Hier....

Deshalb hatte ich ja nachgeschaut; allerdings ist Sportrecht nicht mein Gebiet

Hier die Verfahrensordnung:

www.dfb.de/uploads/media/07_Rechts-Verfahrensordnung_01.pdf

§ 13 Abs. 2:

Bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters im Falle eines Feldverweises
eines Spielers können der Einzelrichter oder das Sportgericht
das Verfahren auf Antrag des Kontrollausschusses einstellen. Mit der
Einstellung ist eine Vorsperre aufgehoben.


Ist wohl nicht passiert....

Daher gilt folgendes:

Der Kontrollausschuss stellt bis 14.00 des folgenden Werktags (also heute) den Strafantrag beim Einzelrichter. Dabei ist zu erklären, ob der Spieler damit einverstanden ist.

Erfolgt kein Einverständnis, so muß bis 10.00 Uhr des Folgetages (also morgen) eine Entscheidung des Einzelrichters ergehen.

( § 15 Abs. 2 u. 3)
 
Hier....

Deshalb hatte ich ja nachgeschaut; allerdings ist Sportrecht nicht mein Gebiet

Hier die Verfahrensordnung:

www.dfb.de/uploads/media/07_Rechts-Verfahrensordnung_01.pdf

§ 13 Abs. 2:

Bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters im Falle eines Feldverweises
eines Spielers können der Einzelrichter oder das Sportgericht
das Verfahren auf Antrag des Kontrollausschusses einstellen. Mit der
Einstellung ist eine Vorsperre aufgehoben.


Ist wohl nicht passiert....

Daher gilt folgendes:

Der Kontrollausschuss stellt bis 14.00 des folgenden Werktags (also heute) den Strafantrag beim Einzelrichter. Dabei ist zu erklären, ob der Spieler damit einverstanden ist.

Erfolgt kein Einverständnis, so muß bis 10.00 Uhr des Folgetages (also morgen) eine Entscheidung des Einzelrichters ergehen.

( § 15 Abs. 2 u. 3)

Danke für die fundierte Info. Wir haben aber keine Quelle darüber, ob der Kontrollausschuss den Strafantrag gestellt hat, oder? Und selbst wenn, morgen um 10:00 Uhr wissen wir mehr...
 
Dass der Schiedsrichter sich bisher noch nicht zu dem Fall geäußert hat, würde ich übrigens nicht zwingend als schlechtes Zeichen werten. Tendenziell neigen Schiedsrichter dazu sich direkt nach dem Spiel als unfehlbar zu bezeichnen. Ich bin der Meinung, dass er eventuell seinen Fehler nach ein oder zwei Nächten und diversen Besprechungen mit Schiedsrichter-Beobachter o.ä. leichter eingestehen kann. Erst recht, weil er sich direkt nach dem Spiel eben nicht festgelegt hat...

Da könntest du recht haben, Beispiel der Hessische Schiri Lutz Wagner der den Gekas treffer nich gab, gab nun zu einen Fehler gemacht zu haben!
 
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