Darum geht es überhaupt nicht und ging es auch nie-Was heißt das denn, bitte? Natürlich kann ich andere Meinungen 'akzeptieren', in - z.B. strafrechtlich relevanzten - Grenzen.
Aber das heißt doch nicht, wenn ich anderer Meinung bin, dass ich das nicht sagen kann, weil mein Gegenüber sich dann nicht mehr 'akzeptiert' fühlt?
Weiter oben schrieb ich schon mal: Wer 'lieb gehabt' werden will, obwohl er m.E. 'Stuß' schreibt oder Unwahrheiten als 'Meinung' behauptet: Nein.
Und nochmal, zum Mitschreiben: Wenn du Meinung a) vertrittst und ich Meinung b), dann heißt das zunächst nichts anderes, als das wir zwei verschiedene Meinungen haben. Es ist kein Verbot darin enthalten, die eine oder andere Meinung haben zu dürfen.
Nur, von Widerspruchsfreiheit steht nichts im Grundgesetz...
Niemand hat ein Problem hier mit gegenteiligen Meinungen,behaupte ich.
Es geht hier mMn (wie auch die Überschrift des Threads schon sagt) um das "Wie".