Nein. Das hat ja niemand behauptet. Aber man kann eben das Strafmaß auch nicht danach richten, was die Opfer wollen.
e: Ah, habe dich glaube ich missverstanden, geht es dir eher darum, dass die Opfer teilweise nicht ausreichend Unterstützung erhalten?
Danke, Du hast es erkannt und keiner will die Todesstrafe oder schweren Kerker wieder einführen.
Achte mal darauf, wenn bei der nächsten Straftat, die
öffentlich behandelt wird, fast immer gefragt wird, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat auch voll zurechnungsfähig war, oder ob er ggf. traumatisiert ist, unter Drogen und/oder Alkohol stand. Dann wird nach Gründen gesucht, ob der Täter überhaupt schuldig ist oder ob das Opfer vielleicht die Tat gar nicht richtig einordnen kann, vielleicht, weil es getrunken hatte. Die Möglichkeit der Zweifelstreuung sind vielfältig und wenn es ganz schlecht läuft, wird der Täter freigesprochen oder bekommt eine Bewährungsstrafe.
Und jetzt das Opfer: dient bestenfalls noch als Zeuge, wird befragt, entlassen und gut ist. Das die Opfer teilweise jahrelang unter der Tat leiden, keine oder kaum Hilfe bekommen, wird nicht berücksichtigt.
Und wenn dann im Beitrag die Rehabilitation im Strafrecht in den Vordergrund gestellt wird, muss es erlaubt sein, zumindest darauf hinzuweisen.
Der Opferschutz muss einfach mehr Berücksichtigung erfahren.