Corona mit Fokus auf Folgen für den Fussball

Wer einen Verkehrsunfall 24 Stunden überlebt und danach stirbt, zählt nicht mehr als Verkehrstoter. Übrigens galt man bis in den 70er Jahren bis zu 48 Stunden als Verkehrstoter. So ist das mit den Statistiken.

Da scheint es Unterschiede zu geben...

Als schwerverletzt gilt, wer nach einem Unfall mehr als 24 Stunden im Krankenhaus in der stationären Behandlung verbringen muss, egal ob es nur zwei Tage oder mehrere Monate sind. In der Statistik als Getötet zählt, wer innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen verstirbt.
Quelle: https://www.gefahrenstellen.de/service/unfallstatistiken/
 
Die Schweiz, da das hier heute Thema war, geht ab Dienstag (bis min 20. Januar) in den Teillockdown. Gasthäuser, Sport, Freizeit und Kultureinrichtungen werden geschlossen.

Geschäfte bleiben vorerst offen, aber mit weiter verringerter Personenanzahl in den Läden, Skigebiete bleiben ebenfalls geöffnet.

Disclaimer: Dies dient lediglich der Information und hat keinen weiteren Hintergedanken wie z.B. Freude an einer verschlechterten Situation unseres Nachbarlandes
 
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