Wenn mich ein Thema gefangen hat.Hieraus das abschliessende Fazit:
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Also: Ohne gegen geltendes Recht und geltende internationale Verträge zu verstoßen könnte man die Todesstrafe in Deutschland nicht wiedereinführen.
Naja, in Zeiten, wo das Infektionsschutzgesetz das Grundgesetz in weiten Teilen durch eine kleine Abstimmung über Nacht aushebelt, könnte man die Todesstrafe z.B. für verweigerte Staatstreue eigentlich schnell einpflegen. Sehe da kein Problem.
Hieraus das abschliessende Fazit:


