Das Zuflussprinzip ist aber doch im Einkommensteuergesetz geregelt?
Ja, gilt aber auch für die Körperschaftssteuer!
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Das Zuflussprinzip ist aber doch im Einkommensteuergesetz geregelt?
Doch, denn die Werder Bremen GmbH & Co. KG aA hat vor geraumer Zeit das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt, früher ging es jeweils vom 1.7. bis zum 30.6. des folgenden Jahres. Alle Spieler deren Verträge noch in 2009 in Kraft treten sind im laufenden Geschäftsjahr abschreibungsfähig....
Das wußte ich nicht. Dann nehme ich das eine oder andere zurück.Ja, gilt aber auch für die Körperschaftssteuer!
Das wußte ich nicht. Dann nehme ich das eine oder andere zurück.

Aber nicht für die Gewerbesteuer, nehme ich an.

Das wußte ich nicht. Dann nehme ich das eine oder andere zurück.

Nein, die wird nach einem festgelegten Hebesatz erhoben, der nach dem Gewerbeertrag abzüglich etwaiger Freibeträge (korrigierter Gewerbeertrag) erhoben wird. In Bremen sind das z.Zt. ca 440% des Gewerbesteuermessbetrages der wiederum 3,5 % des korrigierten Gewerbeertrages beträgt.
Alles klar?![]()
In dem Fall wird aber der gesamte Transfererlös - unabhängig von etwaigen Ratenzahlungen - der Gewerbesteuer unterliegen, oder nicht?

Nein! Für nähere Informationen frage den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer deines Vertrauens!![]()

Interessant! Immerhin sind das wohl Einnahmen, mit denen man nicht rechnet oder wie war das? Dann müssten die doch als Gewinn zu Buche stehen. Dazu der hohe Erlös am Transfer von Diego.
Nach Adam Riese müssten dann ca. 40 Mio zur Verfügung stehen für Transfers... etwa 10 sind ja schon weg.
Edit: Erinnere mich gerade an den Finanzbericht von 2007. Da stand ja drin, das diverse Bonuszahlungen an diesen Europapokaleinnahmen direkt an die Spieler gehen...
@ Quendrian
Ich sehe das genauso wie du. Die UEFA müsste die Europa League mit CL-Geldern quersubventionieren. Dass der Europa-League-Sieger weniger kassiert als der Tabellenletzte einer CL-Gruppe, steht in keinem Verhältnis zueinander.