Muss es nicht. Wenn eine Redaktion sagt "Das Video liegt uns vor", dann kann man es zwar immer noch nicht selbst beurteilen, aber man kann schon guten Gewissens annehmen, daß sie diesbezüglich nicht lügen. Und dann wird SEHR konkret ein Handlungsablauf geschildert. Wenn es dann strafrechtlich relevant werden sollte, wird dieses Video mit Sicherheit auch Beweismittel sein. Und spätestens dann weiß man, ob eine Redaktion sich da kompletten Unsinn ausgedacht hat. Genau DAS ist doch der Grund dafür, daß ein Richter in Leipzig öffentlich verkündet hat keine Aussagen der Polizei mehr für bare Münze zu nehmen, weil die Videos eben ihre Version klar widerlegt haben. Und wenn die Interpretation dieses Videos durch die Medien genau so ein Blödsinn war, dann weiß man auch beim nächsten mal was man davon zu halten hat. Es gibt aber keinen Anlass anzunehmen, das dem so wäre.