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Rofrates_
Guest
Artikel 33 der Fifa-Statuten räumt dem Fifa-Präsidenten jederzeit das Recht ein, das Dringlichkeitskomitee einzuberufen und gibt diesem die gleichen Befugnisse wie dem Exekutivkomitee.
Quelle: http://www.welt.de/sport/arti2266232/Diego_und_Rafinha_duerfen_nach_Peking_reisen.html
Wenn dies wirklich geltendes Recht ist, dann wurde(n) Werder (und Schalke) klassisch-elegant vorgeführt...
Da ist es nicht mehr als ein - zugegebenermaßen grober - Schönheitsfehler, daß die FIFA nicht schon vor Monaten die Rechtslage angepaßt hat.Werders Rechtsbeistand wäre grober Dilettantismus vorzuwerfen, wenn der Verein nicht vor Klageeinreichung auf eine solche Rechtslage hingewiesen wurde.
Im Sinne des olympischen Geistes finde ich diese Entscheidung absolut richtig :applaus: und hoffe, daß Werder unter der Führung des Ex-Nationalspielers KA die Situation jetzt akzeptiert. Wenn Werder jetzt wegen der einen "illegalen" Woche der Abwesenheit Schadensersatzforderungen, gegen wem auch immer, geltend macht, würde ich an Diegos Stelle dem Verein umgehend die geforderte Summe überweisen.


