Ich hab mich auf Juristenseiten mal ein wenig eingelesen zu dem Thema, einfach aus Interesse. Wohlgemerkt laienhaft, also erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Laut offizieller Anweisung des DFB in einer Broschüre zu 'Fußball mit Flüchtlingen' , heißt es dazu, dass es für einen Verein "[...] keinen Grund [gibt] , behördliche Dokumente in Zweifel zu ziehen, oder die dortigen Angaben selbst zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn [...] die dort festgehaltenen Daten auf eigene Angaben des Inhabers zurückgehen."
Das heißt, der HSV hätte gar nichts prüfen müssen, sondern hätte blind auf den Pass vertrauen können. Die Sportbild und Football-Leaks haben bisher nur enthüllt, dass Hamburg trotzdem geprüft hat, aber keine eindeutigen Beweise finden konnte.
Problematisch wäre es dann geworden, wenn der HSV nachweisbar genau wusste, dass die Daten nicht stimmen. Das war aber nach bisherigen Erkenntnissen nicht der Fall, und bei Zweifeln soll man sich (s.o.) auf die behördlichen Dokumente verlassen. Was bleibt einem auch anderes übrig.
Und selbst der Entzug der Aufenthaltserlaubnis im Schuldfall ist nicht automatisch gegeben. Bei besonders gut integrierten Personen kann das Gericht nach Ermessen entscheiden, dass der Arbeitsvertrag nicht erlischt und der Aufenthalt somit legal bleibt.
Wenn die Erlaubnis dann doch erlischt, so passiert das in der Regel nicht rückwirkend, sondern ex nunc, also von nun an. Das heißt, Jatta hätte legal für den HSV gespielt, selbst wenn er nicht er war, da es ein gültiger Arbeitsvertrag war, bis zu dem Zeitpunkt, an dem er es nicht mehr war.
Was genau passiert wird man wohl erst in ein paar Monaten sehen, aber Punktabzüge und Abschiebungen scheinen mir in diesem Fall doch eher unwahrscheinlich.