Diese Meinung steht dir auch zu, doch sie entspricht nicht der gültigen Rechtssprechung, denn doch alles was über die allgemeine Gefahrenabwendung hinausgeht, kann in Rechnung gestellt werden, was das BVerwG auch entsprechend in seinem Urteil bestätigte. Und des selbstverständlich nicht nur bei Risikospielen, sondern auch in alltäglichen Dingen des Lebens, denn wenn du z.B. ein Verkehrsunfall verursachst und die Polizeibeamten Scherben in Trümmerteilen von der Straße wegfegen, wird dir die zuständige Behörde eine enstprechende Rechnung zukommen lassen.
Weil wie geschrieben es Doppelmoral ist, einerseits durch die Mehrkosten für Risikospiele mit dem Verlust eines Leistungsträgers zu drohen, aber gleichzeitig die Mehrkosten durch Pyro-Strafzahlungen totzuschweigen. Der Kommentar aus der Kreiszeitung bringt es sehr gut auf den Punkt:
https://www.deichstube.de/news/werd...icher-versuch-fans-mobilisieren-12048861.html
Daß HHG Meinungsbildung betreiben möchte, ist legitim, doch entscheidend sind die dabei angewendeten Werkzeuge. Gegen eine sachliche Argumententation wird wohl kaum jemand Einwände haben, jedoch verlässt man mit dem Schüren von Ängsten (in dem Fall keine VVL mit MK wegen der Mehrkosten für Risikospiele), den Pfad der sachlichen Diskussion und bedient sich somit der populistischen Werkzuge, wie sie zB von den Parteien an den Rändern des politischen Spektrums sehr oft verwendet werden - und das ist nicht der Stil, den man von dem souvrän wie eloquent auftretenden und sonst von mir geschätzten HHG kennt. Das Problem lässt sich nur lösen, wenn alle Beteiligte miteinander reden und nicht durch populistische Drohgebärden.