Für mich gehören die Flüchtlinge zur Allgemeinheit. Für Dich anscheinend nicht.Zitat von Stürmerbraut;3181440:Das ist sehr populistisch und damit bringst du die Leute doch nur noch mehr gegen die Flüchtlinge auf. Das kann niemals dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gechweigen denn den Flüchtlingen. Die eh mit sehr viel Vorurteilen zu kämpfen haben.
Enteignen kann übrigens nur die Polizeibehörde bei drohender Obdachlosigkeit. Und das nur in den Städten, wo die Flüchtlingen den Landkreisen überstellt werden. In unserem Fall Tübingen. ...
Wer enteignen kann, ist eine Frage der bestehenden oder noch zu erlassenden Gesetze. Schon jetzt ist es ziemlicher Bullshit, zu behaupten, dass das nur die "Polizeibehörde" könne.
Ich sehe auch nicht, dass die Enteignung gegen entsprechende Entschädigung von Gebäuden, die seit mehr als einem Jahr leer stehen, irgendeine Allgemeinheit aufbringen könnte. Warum? Und gegen wen?
Wenn sich Deine nebulöse Allgemeinheit davon irgendwie aufbringen ließe, hätte sie wohl nicht mehr alle Latten am Zaun.



