Das stimmt doch aber trotz mehrfacher Wiederholung nicht. Der Druck auf die Kommune ist da, auch wenn er nicht monetärer Art sein sollte.
Sie verspühren überhaupt keinen Druck. Es gab doch schon eine Demo hier in Bremen, wo sogar Böhrnsen aufgetreten ist und trotzdem hat es in den darauffolgen Verhandlungsrunden Null Bewegung gegeben. Das ganze auch noch vor Wahlen hier. Die wissen ganz genau, dass das für sie keine Konsequenzen hat.
Die Wahlentscheidung macht letztendlich davon keiner abhängig. Das wäre der einzig mögliche Druck.
Diese Aussage finde ich ziemlich dreist, wenn man bedenkt, unter welchen Bedingungen die arbeiten müssen. Unbezahlte Überstunden, weil es Eltern oft nicht schaffen, ihre Kinder rechtzeitig abzuholen. Personalmangel, was häufig zu völlig unzureichender Betreuung von Kindern führt. Die ErzieherInnen, die vor Ort sind, stehen oft wegen vermeintlicher "Aufsichtspflichtverletzung" mit einem Bein vorm Kadi, eunfach weil sie nicht ständig allein überall sein können.
Und Du wirfst denen ernsthaft Egoismus vor?

:unfassbar:
Wir reden hier von kommunalen Kindertagesstätten. Die Leute werden nach TVÖD bezahlt und haben entsprechend gute Arbeitsbedingungen. Im Schnitt liegt das Einstiegsgehalt bei 2.300 Euro brutto, was ich grundsätzlich auch nicht so schlecht finde. Ist aber eben nur der Schnitt.
In Bremen sind die Erzieherinnen nach Entgeltgruppe S6 des
TVÖD für den Sozial- und Erziehungsdienst eingruppiert. Das entspricht eine Einstiegsgehalt von 2.366,68 Euro. Wobei man beachten muss, dass eben nicht alle Vollzeitstellen haben.
Sie hätten gerne S8. Dazu kommt, dass sie ihre entsprechende Stufe beim Wechsel des Arbeitgebers nicht verlieren wollen. Gerade diese Forderung verstehe ich, denn damit soll ja schließlich die Berufserfahrung hornoriert werden. Beim alten BAT ging es nach Lebensalter (also die Stufen nicht die Gruppen).
Und bei uns in der KiTA werden Kinder eher früher als später abgeholt Wenn unsere Tochter um 15:30 Uhr abgeholt wird, dann ist sie meist die Letzte, dabei geht die Betreuung eigentlich bis 16:00 Uhr.
Ich finde das egoistisch. Wie gesagt es gibt viele Eltern, die keine besonders verständnisvolle Arbeitgeber haben. Sie müssen wenn sie bekommen unbezahlten Urlaub nehmen und die nicht gerade geringen Gebühren weiter bezahlen. Sie müssen irgendwie ihre Kinder beschäftigen ggf. privat Betreuung organisieren.
Danke Felissilvestris. Ich weiß jetzt nicht, ob das hier oder in einem anderen Thread zu diesem Thema war. Da wurde sogar behauptet, dass auch das pro Mahlzeit berechnete Essensgeld weitergezahlt werden müsste. Weißt Du darüber etwas Genaueres? Das wäre rechtlich gesehen noch einmal ein anderer Bereich, wenn zum Beispiel ein privater Caterer die Mahlzeiten liefert.
Die Gebührenordnung in der bestehenden Form mag zwar geltendem Recht entsprechen, dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht sie aber garantiert nicht!
Man stelle sich vor, ein Kindergarten brennt am ersten Tag des Kindergartenjahres ab und einer Gemeinde gelingt es trotz angemessener und beweisbarer Anstrengungen nicht, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums Ersatz zu schaffen. Dann wären ja auch und trotzdem die Kindergartenbeiträge für das gesamte Kindergartenjahr fällig.
Vieles im Verwaltungsrecht entspricht nicht dem "Rechtsempfinden" des Otto-Normal-Bürgers. Was meinst du wie viele Leute in eine verwaltungsrechtliche Kanzlei kommen und sich über einen Kostenbescheid (meist für eine Ersatzvornahme) aufregen. Meist kommt dann die Aussage "die Polizei bezahl ich doch über meine Steuern sowieso, wieso muss ich jetzt deren Arbeit noch extra bezahlen?".
Das mit dem Mittagessen ist eine interessante Frage. In Bremen werden einheitliche Beiträge erhoben. Aber ausgewiesen, dass in diesem Beitrag ein Anteil von XY für das Mittagessen enthalten ist. Auch wird der Beitrag für das Mittagessenebenfalls über § 1 der Kindergarten Beitragsordnung erhoben:
(...)
3) 1Der Beitrag zu den Angeboten gemäß Anlagen 1 bis 7 wird zur Deckung der Kosten der Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsleistungen sowie zur Deckung der sonstigen notwendigen Personal- und Sachkosten erhoben. 2Für die Teilnahme am Mittagessen kann ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben werden, dessen Höhe sich aus Anlage 8 ergibt.
(...)
In Bremen sehe ich also keine guten Chancen das Essensgeld irgendwie rauszurechnen. Ich weiss nicht wie das in anderen Kommunen geregelt ist.