FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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:tnx:

Er zeigt gleich den ersten Ansatz von "guter Führung"... also ist er nach einem halben Jahr wieder raus :D



Wenn der Revision stattgegeben würde, darf die Strafe allerdings nicht höher ausfallen als im bisherigen Urteil...

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
3. die verurteilte Person einwilligt.
Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.

(2) Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
1. die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder
2. die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen,
und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind.

§ 57 StGB und hier im übrigen auch schon (mehrfach glaube ich) von Bremerland erklärt.
Bewundere ihn und Felis übrigens für diese Geduld, mit der sie hier juristisches Halbwissen richtigstellen.
 
"Ebenfalls am Donnerstag wurde vor dem LG Bochum ganz ohne großes Aufsehen ein Bestatter wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der von ihm verursachte Gesamtschaden belief sich auf 110.000 Euro. Das Geld will er für Online-Wetten eingesetzt und verloren haben. Womöglich ein Spieler also, ganz ähnlich wie der Bayern-Präsident. Wie Hoeneß hatte auch er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt."

:crazy:
 
Hoeneß wurde "nur" wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Das erklärt dann auch das Strafmaß, welches dann mit 3,5 Jahren sich ja schon an das obere Ende mit maximal fünf Jahren annähert.

Dass dieses "kleine Detail" in den Massenmedien nicht erwähnt wird wirft ein ziemlich schlechtes Licht auf deren Berichterstattung.
Dann nehme ich meine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Revision der StA zurück. Auch ich würde dann sehr erntshaft darüber nachdenken.
 
Dass dieses "kleine Detail" in den Massenmedien nicht erwähnt wird wirft ein ziemlich schlechtes Licht auf deren Berichterstattung.
Dann nehme ich meine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Revision der StA zurück. Auch ich würde dann sehr erntshaft darüber nachdenken.

Also für mich sprecht Ihr in Rätseln, könnte ihr mal erklären was Euch eure Meinung ändern lässt, bitte?!
 
Sollte jetzt die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und Hoeneß dann freigesprochen werden, wäre das dann plötzlich ein moralischer Sieg für ihn und zugegebenermaßen sehr clever.


... aber ekelhaft!
 
Also für mich sprecht Ihr in Rätseln, könnte ihr mal erklären was Euch eure Meinung ändern lässt, bitte?!

Es geht darum, ob es ein "normaler" Fall von Steuerhinterziehung ist, dann wären Geldstrafe bis max. fünf Jahre Haft möglich.
Oder aber ob ein "besonders schwerer Fall" vorliegt, dafür gibt es mindestens sechs Monate bis max. zehn Jahre Freiheitsstrafe. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn mehr als 50.000 € hinterzogen wurden.

Das Gericht ist dennoch von ersterem ausgegangen.
 
Entschuldigung, aber nehmen wir mal das gern genommene Beispiel vom Kinderschänder...Wenn der auf Rechtsmittel verzichtet, dann findest Du das auch respektabel?
Konsequent finde ich es auch, aber mein Respekt steigt dadurch gar nicht.

Beim besten Willen einen UH mit einem KInderschänder zu vergleichen, geht mir zu weit. Er hat einen Fehler gemacht, ist dafür strafrechtlich abgeurteilt worden und trägt nun die Konsequenzen, ohne dass Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Das nötigt mir Respekt ab.
Für einen Menschen wie Hoeness, der Minimum zwei Jahre ins Gefängnis wird wohl gehen müssen, ist das ein harter Weg.
Es sollte schon für einen Bürger der BRD möglich sein, zwischen einem Steuervergehen und einem Vergehen an Kindern gar zu unterscheiden.
Ich muss mich schon sehr wundern, dass man dieses überhaupt gleichsetzt.
 
"Ebenfalls am Donnerstag wurde vor dem LG Bochum ganz ohne großes Aufsehen ein Bestatter wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der von ihm verursachte Gesamtschaden belief sich auf 110.000 Euro. Das Geld will er für Online-Wetten eingesetzt und verloren haben. Womöglich ein Spieler also, ganz ähnlich wie der Bayern-Präsident. Wie Hoeneß hatte auch er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt."

:crazy:

Naja! Die Summe um die es geht ist ja letztendlich nicht allein entscheidend für das gewählte Strafmaß. Es geht dabei auch um den Unrechtsgehalt der begangenen Tat.

Dass dieses "kleine Detail" in den Massenmedien nicht erwähnt wird wirft ein ziemlich schlechtes Licht auf deren Berichterstattung.
Dann nehme ich meine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Revision der StA zurück. Auch ich würde dann sehr erntshaft darüber nachdenken.

:tnx:

Passt aber insgesamt zur Berichterstattung über Gerichtsverfahren. Am übelstens finde ich übrigens den Kommentar heute im Weser-Kurier. Da wird sich darüber ausgelassen, dass der Prozess zu kurz gewesen sei. Irgendwie sollten Journalisten, die über Prozesse berichten, sich vielleicht zumindest mal kurz mit dem Ablauf selbiger auseinandersetzen.

Beim besten Willen einen UH mit einem KInderschänder zu vergleichen, geht mir zu weit. Er hat einen Fehler gemacht, ist dafür strafrechtlich abgeurteilt worden und trägt nun die Konsequenzen, ohne dass Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Das nötigt mir Respekt ab.
Für einen Menschen wie Hoeness, der Minimum zwei Jahre ins Gefängnis wird wohl gehen müssen, ist das ein harter Weg.
Es sollte schon für einen Bürger der BRD möglich sein, zwischen einem Steuervergehen und einem Vergehen an Kindern gar zu unterscheiden.
Ich muss mich schon sehr wundern, dass man dieses überhaupt gleichsetzt.

Das faszinierende ist, dass der vom Gesetzgeber vorgegebene Strafrahmen für den besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung identisch ist mit dem des § 176 I StGB (sexueller Mißbrauch von Kindern). ;)
Der Gesetzgeber schein also beides gleich schlimm zu finden.
 
Beim besten Willen einen UH mit einem KInderschänder zu vergleichen, geht mir zu weit. Er hat einen Fehler gemacht, ist dafür strafrechtlich abgeurteilt worden und trägt nun die Konsequenzen, ohne dass Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Das nötigt mir Respekt ab.
Für einen Menschen wie Hoeness, der Minimum zwei Jahre ins Gefängnis wird wohl gehen müssen, ist das ein harter Weg.
Es sollte schon für einen Bürger der BRD möglich sein, zwischen einem Steuervergehen und einem Vergehen an Kindern gar zu unterscheiden.
Ich muss mich schon sehr wundern, dass man dieses überhaupt gleichsetzt.

Okay, ich hätte auch ein weniger spektakuläres Vergleichsmittel nehmen können, sagen wir mal einen Einbrecher. Auch bei dem würde ich nicht von gestiegenem Respekt sprechen, wenn der ein recht milde ausgefallenes Urteil annimmt.
Auf den Kinderschänder kam ich, weil der immer wieder zum Vergleich für die angebliche Milde der Tat genommen wurde, da Kinderschänder angeblich milder bestraft werden.
Der Strafrahmen, den der Gesetzgeber vorgibt, ist aber der Gleiche. Insofern sind die, wenn man es rein rechtlich betrachtet, schon vergleichbar.

In den Knast zu gehen ist übrigens für so ziemlich jeden Menschen ein schwerer Weg. Auch da denke ich nicht, dass Uli mehr leiden würde als Du oder ich, auch mir wäre die Vorstellung, dass hinter mir die Türen abgeschlossen werden ein absolutes Gräuel.
 
Kann da einer was zu sagen? MMn ist das anders. Bei einer Berufung wäre das mMn richtig, aber Revision heißt doch neuer Prozess.

Bei der Revision darf das angefochtene Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn der Angeklagte die Revision eingelegt hatte.

Oder noch mal in Nicht-Juristen-Deutsch: Wenn Uli, nicht aber die Staatsanwaltschaft, Erfolg mit der Revison gehabt hätte, wären es nicht mehr als 42 Monate geworden.
 
Okay, ich hätte auch ein weniger spektakuläres Vergleichsmittel nehmen können, sagen wir mal einen Einbrecher. Auch bei dem würde ich nicht von gestiegenem Respekt sprechen, wenn der ein recht milde ausgefallenes Urteil annimmt.
Auf den Kinderschänder kam ich, weil der immer wieder zum Vergleich für die angebliche Milde der Tat genommen wurde, da Kinderschänder angeblich milder bestraft werden.
Der Strafrahmen, den der Gesetzgeber vorgibt, ist aber der Gleiche. Insofern sind die, wenn man es rein rechtlich betrachtet, schon vergleichbar.

In den Knast zu gehen ist übrigens für so ziemlich jeden Menschen ein schwerer Weg. Auch da denke ich nicht, dass Uli mehr leiden würde als Du oder ich, auch mir wäre die Vorstellung, dass hinter mir die Türen abgeschlossen werden ein absolutes Gräuel.

Ich verstehe Dich schon. Aber noch mal:
- Hoeneß hat einen schweren Fehler gemacht
- UH ist in einem fairen Prozess zu 3,5 Jahren verurteilt worden
- UH verzichtet auf Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel und nimmt das Strafmass an!
Er hätte auch locker Woche für Woche in seine Allianzarena laufen, die Huldigungen seiner Fans entgegennehmen und im kommenden Jahr dann irgendwann ins Gefängnis gehen können.
Ich bin kein Jurist, schätze aber mal, dass der Haftbefehl jetzt wohl doch wirksam wird und er bald ins Gefängnis muss. Er stellt sich somit seiner Verantwortung und das nötigt mir Respekt ab.
Wir haben genügend Beispiele von Menschen, die das nicht so machen.
 
Bei der Revision darf das angefochtene Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn der Angeklagte die Revision eingelegt hatte.

Oder noch mal in Nicht-Juristen-Deutsch: Wenn Uli, nicht aber die Staatsanwaltschaft, Erfolg mit der Revison gehabt hätte, wären es nicht mehr als 42 Monate geworden.

Bist du sicher? Eine erfolgreiche Revision vorm BGH heißt doch nur, dass es ein erneutes Verfahren bei einer anderen Kammer gibt. Wo steht denn geschrieben, dass es dort max. zur gleichen Strafe kommen darf wie im ersten Verfahren?

Bin da allerdings alles andere als bibelfest.

So what. Das Thema ist ja jetzt vom Tisch, da Uli das erste Kammerurteil aktzeptiert hat. Jetzt könnte theoretisch nur noch die Staatsanwaltschaft Revision einlegen.

War ja irgendwie klar, dass UH sich gestern noch mal ausführlich mit seinen Anwälten, Familie und Freunden über das Urteil unterhalten hat und dann vllt. zu dem Entschluss gekommen ist, die Strafe zu aktzeptieren. Aber wer weiß schon, was da wieder im Hintergrund gedealt wurde in Sachen offener Vollzug oder zwei Drittel auf Bewährung.

Wenigstens hat UH den Weicheiern im AR der Bauern-AG die Entscheidung quasi abgenommen, ihm das Vertrauen abzusprechen.

Interessant auch der Aspekt der Sponsoren bei der Bauern AG. Nach allgemein gängigen compliance und code of conduct-Regeln wäre in den eigenen AGs so eine leitende FK nicht mehr tragbar. Die Frage bzw. Konsequenz wäre jetzt doch eigentlich, dass z.B. Telekom und VW (die ja m.E. nicht an der AG beteiligt sind) ihre Sponsorenverträge außerordentlich kündigen. Aber da UH sich ja jetzt von der Bauern-AG getrennt hat, kann man weiterhin mit der weltbesten Vereinsmannchaft werben:crazy:
 
Ich verstehe Dich schon. Aber noch mal:
- Hoeneß hat einen schweren Fehler gemacht
- UH ist in einem fairen Prozess zu 3,5 Jahren verurteilt worden
- UH verzichtet auf Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel und nimmt das Strafmass an!
Er hätte auch locker Woche für Woche in seine Allianzarena laufen, die Huldigungen seiner Fans entgegennehmen und im kommenden Jahr dann irgendwann ins Gefängnis gehen können.
Ich bin kein Jurist, schätze aber mal, dass der Haftbefehl jetzt wohl doch wirksam wird und er bald ins Gefängnis muss. Er stellt sich somit seiner Verantwortung und das nötigt mir Respekt ab.
Wir haben genügend Beispiele von Menschen, die das nicht so machen.

Nach außen klingt das so. Wer weiß aber, was da im Hintergrund wieder gedealt wurde.

Klar ist aber auch, dass UH ab heute endgültig in der Mitleids- und Opferrolle angekommen ist.
 
Mit seiner heutigen Reaktion auf das Urteil, hat er so gehandelt, wie ich es immer vom Wurst Ulli erwartet habe.

Ein aufrechter, verantwortungsvoller Mann, der eine Straftat begangen hat und nun für diese büßen wird.
 
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