Verzicht auf Revision laut BILD Live-Ticker. :eek:
Damit wäre ja das Urteil rechtskräftig.
Glaube ich aber nicht bevor es nicht anderweitig berichtet und bestätigt wird.
Und er gibt alle Ämter beim FC Bayern auf!
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Verzicht auf Revision laut BILD Live-Ticker. :eek:
Damit wäre ja das Urteil rechtskräftig.
Glaube ich aber nicht bevor es nicht anderweitig berichtet und bestätigt wird.
Im ZDF Videotext steht es auch. Hat eine persönlicher Erklärung abgegeben: "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher VErantwortung."
Kann die Staatsanwaltschaft nicht ebenso Revision einlegen?
Im ZDF Videotext steht es auch. Hat eine persönlicher Erklärung abgegeben: "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher VErantwortung."
Kann die Staatsanwaltschaft nicht ebenso Revision einlegen?
"Das ist Resultat meiner Ängste, dass da am Ende noch das wahre Ausmaß meiner Verbrechen ans Tageslicht kommt."


Es mag sein, dass das Urteil nur aus Angst vor weiteren Entdeckungen akzeptiert wird. Das ist aber nichts als Spekulatius:
Letztendlich finde ich diesen Schritt (also den Verzicht auf Revision) sehr anständig.

Man kann zu UH stehen, wie man will. Das er jetzt auf die Revision verzichtet und sich seiner staatsbürgerlichen Rechtsverantwortung stellt, verdient Respekt. Er ist zurückgetreten und geht ins Gefängnis. Damit hat er konsequent gehandelt.
Also in der Revision wären überhaupt keine "neuen Fässer" aufgemacht worden, da es nur um materiellerechtliche oder prozessuale Fragestellungen gegangen wäre. Das Tatsächliche steht seit gestern eigentlich fest.
Wenn UH in Revision gegangen wäre, dann sicherlich mit der Begründung, dass seine Selbstanzeige doch wirksam gewesen sei und dies das Tatsachengericht schlicht verkannt hat. Eine rein materiellrechtliche Fragestellung.
Also in der Revision wären überhaupt keine "neuen Fässer" aufgemacht worden, da es nur um materiellerechtliche oder prozessuale Fragestellungen gegangen wäre. Das Tatsächliche steht seit gestern eigentlich fest.
Wenn UH in Revision gegangen wäre, dann sicherlich mit der Begründung, dass seine Selbstanzeige doch wirksam gewesen sei und dies das Tatsachengericht schlicht verkannt hat. Eine rein materiellrechtliche Fragestellung.
Man kann zu UH stehen, wie man will. Das er jetzt auf die Revision verzichtet und sich seiner staatsbürgerlichen Rechtsverantwortung stellt, verdient Respekt. Er ist zurückgetreten und geht ins Gefängnis. Damit hat er konsequent gehandelt.


Es mag sein, dass das Urteil nur aus Angst vor weiteren Entdeckungen akzeptiert wird. Das ist aber nichts als Spekulatius:
Letztendlich finde ich diesen Schritt (also den Verzicht auf Revision) sehr anständig.