FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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wie glaubt ihr wir bayern spielen ? ich glaub inzwischen so

--------------Neuer--------------
--Lahm--Martinez--dante--alaba--
----------Schweinsteiger---------
--Robben--Thiago--Müller--Ribery--
---------------Götze-------------
 

Ach, wie überraschend, dass plötzlich diese Option auftauch (nachdem es die ganze Zeit nur hieß: gültige Selbstanzeige oder Gefängnis)... und wie passend, dass die relevante Summe dann so zielgenau unter eine Million fällt... :lol::lol:

Ich hoffen inständig, dass Hoeneß aufgrund greifender Selbstanzeige freigesprochen wird... diese neue Variante stinkt doch nur nach Vetternwirtschaft, Hoeneß-Bonus, etc..
 
Ach, wie überraschend, dass plötzlich diese Option auftauch (nachdem es die ganze Zeit nur hieß: gültige Selbstanzeige oder Gefängnis)... und wie passend, dass die relevante Summe dann so zielgenau unter eine Million fällt... :lol::lol:

Ich hoffen inständig, dass Hoeneß aufgrund greifender Selbstanzeige freigesprochen wird... diese neue Variante stinkt doch nur nach Vetternwirtschaft, Hoeneß-Bonus, etc..

Die Verjährung von 5 Jahren greift in diesem Fall nicht den in besonders schweren Fällen sind es 10 Jahre. Und wenn die in München tatsächlich so besoffen sind, dass Staatsanwaltschaft UND Richter hier mal das Recht neu auslegen, dann wird sich hoffentlich ein Bundesgericht mit der Sache beschäftigen und anschließend den ganzen Laden in München (Die Gerichte, nicht den FCB) auf links ziehen.
 
Die Verjährung von 5 Jahren greift in diesem Fall nicht den in besonders schweren Fällen sind es 10 Jahre. Und wenn die in München tatsächlich so besoffen sind, dass Staatsanwaltschaft UND Richter hier mal das Recht neu auslegen, dann wird sich hoffentlich ein Bundesgericht mit der Sache beschäftigen und anschließend den ganzen Laden in München (Die Gerichte, nicht den FCB) auf links ziehen.

Ab wann (Summe?!) wird ein Fall denn als "besonders schwer" eingestuft?
 
wie glaubt ihr wir bayern spielen ? ich glaub inzwischen so

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Durchaus möglich und interessante Variante... Würde auch erklären, warum man sich nach dem Abgang von Gomez um keinen weiteren Stürmer kümmert.
 
....Sich Hoffnungen zu machen, dass dadurch die sportliche Leistung des FCB darunter leidet, ger glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Es ging/geht nicht um "Hoffnungen", sondern um "Wahrscheinlichkeien". ;) Die haben sich durch die heutige Schlagzeile nicht geändert.


Ob Bewährung, oder nicht: Hoeneß wird zurücktreten müssen. Ein Aufsichtsrat, der sich einem Compliance-Grundsatz unterwirft, kann sich die Beschäftigung eines Betrügers nicht erlauben. Schaun`mer mal, was da noch kommen wird.

Im übrigen freue ich mich nicht wirklich über Meldungen des FC Bayern. Solange die Berichterstattung der Medien über die Bundesligisten sportlich fair ist, sind mir die Bayern herzlich egal. Wird nur noch über die berichtet, schalte ich ab! ;)
 
Die Verjährung von 5 Jahren greift in diesem Fall nicht den in besonders schweren Fällen sind es 10 Jahre. Und wenn die in München tatsächlich so besoffen sind, dass Staatsanwaltschaft UND Richter hier mal das Recht neu auslegen, dann wird sich hoffentlich ein Bundesgericht mit der Sache beschäftigen und anschließend den ganzen Laden in München (Die Gerichte, nicht den FCB) auf links ziehen.

Woher hast du die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung? Die Quellen, gerne auch das konkrete Gesetz wären interessant zu wissen.
 
Woher hast du die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung? Die Quellen, gerne auch das konkrete Gesetz wären interessant zu wissen.

Die gesetzliche Grundlage schafft §370 Abgabenordnung. Dort wird unterschieden zwischen "einfacher" Steuerhinterziehung und besonders schweren Fällen. Besonders schwere Fälle wiederum gelten ab 50.000 bis 100.000€. Im Falle das es sechsstellige Summen sind ist eine Haftstrafe die Regel, kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Ab Millionensummen ist laut BGH dies nicht mehr anzuwenden und eine Haftstrafe ohne Bewährung wird zwingend.

Wie man das konkrete Urteil des BGH recherchiert ist mir grad zu aufwändig ;) hier aber ein Link zur damaligen Entscheidung:

Normalerweise verjähren die Steuerstraftaten nach fünf Jahren, erst mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde die strafrechtliche Verjährung schwerer Fälle auf zehn Jahre hochgesetzt. Steuerpflichtige können die Strafe noch verhindern, wenn sie sich selbst anzeigen (§ 371 AO). Das ist aber nur möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Deshalb sollte vor einer Selbstanzeige stets anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-13893/steueroasen-schwere-strafen-fuer-deutsche-steuersuender_aid_387782.html
 
Die gesetzliche Grundlage schafft §370 Abgabenordnung. Dort wird unterschieden zwischen "einfacher" Steuerhinterziehung und besonders schweren Fällen. Besonders schwere Fälle wiederum gelten ab 50.000 bis 100.000€. Im Falle das es sechsstellige Summen sind ist eine Haftstrafe die Regel, kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Ab Millionensummen ist laut BGH dies nicht mehr anzuwenden und eine Haftstrafe ohne Bewährung wird zwingend.

Wie man das konkrete Urteil des BGH recherchiert ist mir grad zu aufwändig ;) hier aber ein Link zur damaligen Entscheidung:



http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-13893/steueroasen-schwere-strafen-fuer-deutsche-steuersuender_aid_387782.html

OK, vielen Dank.;)

Das ist ja wirklich mysteriös. Ich denke nicht, dass sie die Gesetze wieder gelockert haben. So wie es da drin steht, gilt ja bereits ab 50.000 € eine besondere Schwere der Schuld, die wiederum erst nach 10 Jahren verjährt und nicht nach 5 Jahren. Der vermeintlich verjährte Betrag als Ganzes liegt da deutlich drüber.
 
OK, vielen Dank.;)

Das ist ja wirklich mysteriös. Ich denke nicht, dass sie die Gesetze wieder gelockert haben. So wie es da drin steht, gilt ja bereits ab 50.000 € eine besondere Schwere der Schuld, die wiederum erst nach 10 Jahren verjährt und nicht nach 5 Jahren. Der vermeintlich verjährte Betrag als Ganzes liegt da deutlich drüber.

Ach was, der Betrag liegt doch nur etwa um das Fünfzigfache über der Grenze, da kann man sich in München schon mal vertun. Wahrscheinlich haben die nicht 50.000€ gelesen sondern 50 mal über 50.000€ und da liegt die Summe knapp drunter, alles in Butter also ;)
 
Die einzige Erklärung wäre für mich, dass man fälschlicherweise die 5-Jahres-Frist nannte, weil diese gängiger ist. In Vielleicht liegt der verjährte Betrag schon über 10 Jahre zurück und ist auch nach schwerer Schuld verjährt. Wahrscheinlich ist das aber nicht.

Es bleibt auch die Frage, warum die Presse das so blind druckt.

Komische Sache, ich bin ziemlich gespannt auf den Prozess.
 
Würde mich auch interessieren... Kann mir kaum vorstellen, dass solche Grundlegenden Dinge des Steuerrechts falsch kommuniziert werden.

Aber, dass so eine Verjährung Monate nach Bekanntgabe erstmals ins Spiel gebracht wird... das kannst du dir vorstellen? Du machst dir die Welt echt, wie sie dir gefällt... :lol:

Ach was, der Betrag liegt doch nur etwa um das Fünfzigfache über der Grenze, da kann man sich in München schon mal vertun. Wahrscheinlich haben die nicht 50.000€ gelesen sondern 50 mal über 50.000€ und da liegt die Summe knapp drunter, alles in Butter also ;)

Was gilt hier denn als Grundlage für die Verjährung, der Zeitpunkt der Steuerschuld oder der Zeitpunkt der (Selbst-)Anzeige? Kann man das denn juristisch so drehen, dass bereits vor 2009 der Großteil der Steuerschuld nach dem alten Gesetz nach 5 Jahren verjährt war?
 
Ich denke, dass die Presse hier Unsinn abdruckt. Denn es ist nicht an der Staatsanwaltschaft ein ganz besonders mildes Urteil unter Nutzung sämtlicher Lücken auszunutzen, das macht gewöhnlich die Verteidigung und ein Richter entscheidet dann. Wenn es tatsächlich so wäre wie heute geschrieben wurde, dann muss man der Münchner Staatsanwaltschaft Befangenheit vorwerfen. Insoweit es natürlich nicht so ist wie von dir beschrieben, dass nämlich der Fall bereits mehr als 10 Jahre zurück liegt. Dann allerdings hätte Hoeneß für die Gesamtsumme nicht auf das Abkommen mit der Schweiz hoffen müssen, denn auch das betrifft die zurückliegenden 10 Jahre, er hätte also "nur" die 900.000€ nachzahlen müssen. Hat er aber nicht. Das legt einen Zeitraum innerhalb der letzten 10 Jahre nahe (und wer weiß was davor gewesen ist...).
 
Was gilt hier denn als Grundlage für die Verjährung

Der Zeitpunkt bei dem die Tat abgeschlossen war (also Steuererklärung fehlerhaft berichtet UND vom Finanzamt abgeschlossen) bis zu dem Zeitpunkt der Selbstanzeige oder bis zu dem Zeitpunkt an dem die Tat aufgedeckt worden ist. Wie das vor 2009 gehandhabt worden ist interessiert an der Stelle nicht ansonsten müsste man ja jede Straftat vor dem Hintergrund früherer Gesetze betrachten. Es gilt nur heute.
 
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