Plakat in der Südkurve

Leute, es steht doch ausdrücklich in der Stadionordnung, dass jedes Plakat mit insgesamt über 2 Quadratmetern Fläche angemeldet werden muss, überprüft wird, feuerfest sein muss, etc. pp.
Dieses Anti-Schaaf Plakat war dann wohl nicht angemeldet und feuerfest sah es auch nicht aus.
Das Pro-Schaaf Plakat ist wohl deutlich unter 2 Quadratmetern und durfte deswegen bleiben.
Es geht nicht um den Punkt der diskriminierenden Parolen etc.pp.

Ist das so schwer zu verstehen? Was hat das mit Meinungsäußerung etc. im Stadion zu tun? :roll:

Noch mal das Zitat:
5. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im Stadion nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt: a. Fahnen- und Transparentstangen, die länger sind als 1,5 m und/oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm; b. Doppelhalter; c. Spruchbänder, Banner, Fahnen, Plakate, Transpa-rente mit einer Fläche von mehr als 2 qm;
 
Das habe ich falsch rüber gebracht, mein Fehler. Ich sehe natürlich nicht die Meinungsfreiheit auf Bundesebene in Gefahr. Aber auch nicht gerade sehr seriös zu sagen, ich hätte keine Ahnung, weil ich es falsch bzw. unterschiedlich interpretierbar formuliert habe.
Mach dir nix draus. Du bist näher an der Wahrheit als Niedersachse mit seinem Schwachsinn wieder. So einfach ist das nämlich auch nicht mit dem Hausrecht.
 
Kann mal einer den Thread umbenennen in "Plakat auf der Snob-Geraden"?
Die Bezeichnung Kurve für den verwöhnten Sitzhaufen passt nunmal gar nicht. :D
 
Zitat von Werder-Bär;2612365:
Wie wäre es wenn man sich einfach das nächste Mal informiert was zu beachten ist?
Keine Sichtbehinderung, kein Zustellen von Fluchtwegen, nicht entflammbar, nur bestimmte Größe. Trifft einer dieser Punkte nicht zu wird es einkassiert. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun sondern mit Verstoß gegen die Stadionordnung.
Und offensichtlich auch den Text vorher angeben.
 
Zitat von Werder-Bär;2612365:
Wie wäre es wenn man sich einfach das nächste Mal informiert was zu beachten ist?
Keine Sichtbehinderung, kein Zustellen von Fluchtwegen, nicht entflammbar, nur bestimmte Größe. Trifft einer dieser Punkte nicht zu wird es einkassiert. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun sondern mit Verstoß gegen die Stadionordnung.

:tnx::tnx: Ich finde die Diskussion hier ziemlich verlogen! Es gab schon genug TS raus Plakate oder als KA noch da waren auch für beide! Plakate von so einer Größe sind besonderen Richtlinien unterworfen und müssen nun mal feuerfest sein, sonst dürfen sie nicht im Stadion ausgerollt werden!
 
Na, dann versuche doch deinen überaus geistreichen Rat selbst zu beherzigen und finde heraus, worauf ich mich in dem von kritisierten Kommentar bezog. Ein kleiner Tipp, um es dir nicht allzu schwer zu machen: Ich habe nicht dir vorgeworfen, andere Meinungen als Schwachsinn abzukanzeln.
 
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