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:daumen:Wurde hier schon einmal das "Problem" Avatarbildchen und Urheberechtsverletzung thematisiert?

da hat soviel ich weis, das Eine mit dem Anderen rein gar nichts zu tun! Benutzt du z.B als Avatar ein von mir gefertigtes Foto wäre dies eine Urheberechtsverlezung!
da sich in letzter Zeit Unterlassungsschreiben mit Kostenzahlungen von Anwälten zu diesem Thema ausbreiten sollte man dies genauer prüfen. Ich kenn einen Fall, da wurde sogar der Forumsbetreiber belangt da die Adressen der User ja nicht ersichtlich sind. Rein rechtlich darf man, soweit wie ich zu Thema aufschnappen hab können, kein urhebrerechtlich geschützes Bildchen verwenden. (dkbs z.B. hätte da schnell mit Disney ein Problemchen)
(dkbs z.B. hätte da schnell mit Disney ein Problemchen)

Meines Wissens lässt Werder aber auch jede nichtkommerzielle Nutzung seines Logos zu.
Dieses ganze Thema ist doch sowieso für den gemeinen Laien total unüberschaubar. Verletze ich mit meinem Avatar die Rechte am eigenen Bild von TS? Hat er diese überhaupt, da er eine Person des öffentlichen Lebens ist? Oder hat er sie in diesem Fall nicht, weil dieses Bild schon in einem TV-Bericht gesendet wurde? Oder verletze ich die Rechte vom Hersteller eben dieses TV-Berichts, da das Bild dort raus kopiert wurde? Da steigt doch kein Mensch mehr durch...

Dieses ganze Thema ist doch sowieso für den gemeinen Laien total unüberschaubar. Verletze ich mit meinem Avatar die Rechte am eigenen Bild von TS? Hat er diese überhaupt, da er eine Person des öffentlichen Lebens ist? Oder hat er sie in diesem Fall nicht, weil dieses Bild schon in einem TV-Bericht gesendet wurde? Oder verletze ich die Rechte vom Hersteller eben dieses TV-Berichts, da das Bild dort raus kopiert wurde? Da steigt doch kein Mensch mehr durch...
Sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt du mit dem Bild nicht - denn er ist eine Person des Öffentlichen Lebens und dieses Foto bezieht sich klar auf diese Tätigkeit, mit der er diesen Status erlang. Des Weiteren ist er da in keinen Kontext gestellt, die ihn tangieren könnten - sprich: du verletzt durch die Darstellung keine Rechte.
Aber du verletzt die Rechte des Urhebers, also des Fotografen und eventuell die Nutzungsrechte der Firma, für die er das gemacht hat. Außer er hat dir die Nutzung eingeräumt.
Nur, um mal einen Einblick in die schöne Welt des Bildrechtes zu geben.
Dass Werder sein Logo zur nichtgewerblichen Nutzung freigegeben hat, ist schlicht falsch. Man muss sich das genehmigen lassen.
Dieses ganze Thema ist doch sowieso für den gemeinen Laien total unüberschaubar. Verletze ich mit meinem Avatar die Rechte am eigenen Bild von TS? Hat er diese überhaupt, da er eine Person des öffentlichen Lebens ist? Oder hat er sie in diesem Fall nicht, weil dieses Bild schon in einem TV-Bericht gesendet wurde? Oder verletze ich die Rechte vom Hersteller eben dieses TV-Berichts, da das Bild dort raus kopiert wurde? Da steigt doch kein Mensch mehr durch...
