@Blacki84: :eek:
Hast du auch etwas vernünftiges beizutragen als jetzt seit ca. einer Stunde nur noch irgendwelchen abstrusen Einzeiler zu posten?
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@Blacki84: :eek:
Tätlichkeit sagt doch der Begriff selbst, ist ein tätlicher Angriff. Das heißt es muss eine Bagatellschwelle überschritten werden. Ein Wischer oder Schubser wird normalerweise nicht als Tätlichkeit gewertet, sondern erst ein Schlag oder Tritt. Das sind aber nicht meine Kriterien, sondern die, die die Schiedsrichter selbst anlegen. Darum wird es denke ich auch in der Ermittlung gehen - war dies ein vorsätzlicher Schlag oder eben eine Stufe darunter anzusiedeln.
Nochmal! Er ist KEIN Wiederholungstäter!
Juristisch nicht... aber da wird was in den Köpfen hängen geblieben sein, fürchte ich und da könnte sich einer berufen fühlen, nun bei ihm ein Exempel zu statuieren.
@blacki84:
Wie läufts bislang und läuft das wirklich korrekt ab - mal völlig fern vom Einzelfall der hier besprochen wird.
PS: Brauchst garnicht so angepisst ob der kritischen Kommentare meinerseits zu reagieren.
es gibt doch klare Regeln. Sie müssten das ja begründen.

Wir wissen sicherlich beide, dass es auch so etwas wie Ermessensspielraum gibt. Insbesondere was das Ausmaß der Sanktionierung angeht. Und wenn sich einer innerhalb weniger Monate zu zwei vergleichbaren Handlungen hinreißen lässt, birgt das ein gewisses Gefahrenpotenzial für uns.
Da seine letzte Tätlichkeit verjährt ist und die andere "vergleichbare" Handlung weder vom Schiedsrichter noch vom DFB bestraft wurde, DÜRFTE der DFB keine davon mit in die Strafe mit einbeziehen.
Nochmal! Er ist KEIN Wiederholungstäter!
Das war Ende 2008. Für eine Wiederholungstat zählt nur die laufende und die vorherige Saison.Was war das denn für ne Aktion 2009 in Karlsruhe. War doch "Rot", oder?
Was war das denn für ne Aktion 2009 in Karlsruhe. War doch "Rot", oder?

Mein Gefühl sagt mir, dass es immer noch Menschen sind, die die Entscheidungen treffen und nicht Bücher.
@Blacki:
Aller Erfahrung nach haben entlastende Beiträge von Beteiligten bislang kein Gehör gefunden. Das ist nicht nur aus dem Gebahren der Hannoveraner zu schließen, sondern auch aus den Verfahren der letzten Jahre.
Ich sag dazu nur:"Rechtstaatlich ist was anderes!"
Ich sehe, dass das nicht unproblematisch ist, doch hat die Bewertung des Gegenspielers mE sehr wohl etwas mit Urteilsfindung zu tun. Nur, wo findet man diese beim DFB wieder???
)Stichtwort Verjährung!![]()

Ist schon klar!
Da sie aber ihre Entscheidung erklären müssen, dürfte es schwer fallen dies in die Beurteilung mit einfließen zu lassen.
Ich rechne mit einer Sperre von bis zu 3 Spielen. Mehr wäre unter sportgerichtlichen Punkten nicht vertretbar.
Okay darauf können wir uns einigen.
Nur wie gesagt - viele sehen darin eben einen (leichten) Schlag und daher eine Tätlichkeit.