Claudio Pizarro

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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Tätlichkeit sagt doch der Begriff selbst, ist ein tätlicher Angriff. Das heißt es muss eine Bagatellschwelle überschritten werden. Ein Wischer oder Schubser wird normalerweise nicht als Tätlichkeit gewertet, sondern erst ein Schlag oder Tritt. Das sind aber nicht meine Kriterien, sondern die, die die Schiedsrichter selbst anlegen. Darum wird es denke ich auch in der Ermittlung gehen - war dies ein vorsätzlicher Schlag oder eben eine Stufe darunter anzusiedeln.
 
Was íst das "schreckliche Wort" denn? Wiederholungstäter?

Schon ein wenig enttäuschend, dass die Geschichte ein Nachspiel hat. Ich hatte eigentlich damti gerechnet, dass der Schiri die Situation bereits bewertet hätte.

Im Grunde ist hier ja alles gesagt - nur irgendwie passt diese ganze Sache zur Rückrunde Pizarro´s. Bittere Geschichte für Werder - ich gehe davon aus, dass TS nun gar nichts mehr übrig bleibt, als auf eine Spitze umzustellen. Gegen Dortmund dürfte uns das eher zugute kommen - auch wenn ich es lieber sähe, wenn diese Spitze CP hieße.
 
@blacki84:

Ich finde es vielmehr interessant, dass Du beginnst das Verfahren ein wenig zu hinterfragen und dazu übegehst auch mal nach den Intentionen des "Ganzen" zu fragen.

Wie läufts bislang und läuft das wirklich korrekt ab - mal völlig fern vom Einzelfall der hier besprochen wird.


PS: Brauchst garnicht so angepisst ob der kritischen Kommentare meinerseits zu reagieren.
 
Tätlichkeit sagt doch der Begriff selbst, ist ein tätlicher Angriff. Das heißt es muss eine Bagatellschwelle überschritten werden. Ein Wischer oder Schubser wird normalerweise nicht als Tätlichkeit gewertet, sondern erst ein Schlag oder Tritt. Das sind aber nicht meine Kriterien, sondern die, die die Schiedsrichter selbst anlegen. Darum wird es denke ich auch in der Ermittlung gehen - war dies ein vorsätzlicher Schlag oder eben eine Stufe darunter anzusiedeln.

Okay darauf können wir uns einigen.
Nur wie gesagt - viele sehen darin eben einen (leichten) Schlag und daher eine Tätlichkeit.
 
@blacki84:

Wie läufts bislang und läuft das wirklich korrekt ab - mal völlig fern vom Einzelfall der hier besprochen wird.

Um das beurteilen zu können müsste man allerdings mit den Statuten und Regelungen fernab des bloßen Regelwerkes vertrauter sein.

PS: Brauchst garnicht so angepisst ob der kritischen Kommentare meinerseits zu reagieren.

Tut mir leid aber einen dümmlichen Smiley empfinde ich als keinen sinnvollen kritischen Kommentar.
Sinnvoll wäre es, zu schreiben was man daran kritisch sieht. Der Smiley trägt nichts zu einer Diskussion bei.
 
@Blacki:

Aller Erfahrung nach haben entlastende Beiträge von Beteiligten bislang kein Gehör gefunden. Das ist nicht nur aus dem Gebahren der Hannoveraner zu schließen, sondern auch aus den Verfahren der letzten Jahre.

Ich sag dazu nur:"Rechtstaatlich ist was anderes!" ;)

Ich sehe, dass das nicht unproblematisch ist, doch hat die Bewertung des Gegenspielers mE sehr wohl etwas mit Urteilsfindung zu tun. Nur, wo findet man diese beim DFB wieder???
 
Wir wissen sicherlich beide, dass es auch so etwas wie Ermessensspielraum gibt. Insbesondere was das Ausmaß der Sanktionierung angeht. Und wenn sich einer innerhalb weniger Monate zu zwei vergleichbaren Handlungen hinreißen lässt, birgt das ein gewisses Gefahrenpotenzial für uns.

Da seine letzte Tätlichkeit verjährt ist und die andere "vergleichbare" Handlung weder vom Schiedsrichter noch vom DFB bestraft wurde, DÜRFTE der DFB keine davon mit in die Strafe mit einbeziehen.
 
@Blacki:

Aller Erfahrung nach haben entlastende Beiträge von Beteiligten bislang kein Gehör gefunden. Das ist nicht nur aus dem Gebahren der Hannoveraner zu schließen, sondern auch aus den Verfahren der letzten Jahre.

Ich sag dazu nur:"Rechtstaatlich ist was anderes!" ;)

Ich sehe, dass das nicht unproblematisch ist, doch hat die Bewertung des Gegenspielers mE sehr wohl etwas mit Urteilsfindung zu tun. Nur, wo findet man diese beim DFB wieder???

Dein Eindruck hatte ich bisweilen auch - du magst da also recht haben.

Wobei man eigentlich noch den Einzelfall betrachten müsste:
Inwieweit widerspricht die Aussage der Beteiligten den im Einzelfall vielleicht eindeutigen Fernsehbildern?
In dem Fall wäre klar warum diese sich im Urteil nicht niederschlagen.

Hier läge dann eben auch ein Unterschied zum Strafverfahren, in dem wohl kaum mal derart viel Videomaterial vorliegen dürfte.

Ansonsten steht aber außer Frage das der Aussage der Beteiligten großer Wert beigemessen werden sollte.

(Diese Diskussion ist jetzt allerdings auch leicht off-topic :D)
 
Ist schon klar!
Da sie aber ihre Entscheidung erklären müssen, dürfte es schwer fallen dies in die Beurteilung mit einfließen zu lassen.

Ich rechne mit einer Sperre von bis zu 3 Spielen. Mehr wäre unter sportgerichtlichen Punkten nicht vertretbar.

genau so sehe ich das auch, werden es mehr als 3 Spiele müssten sie es erklären. Und ein regelgerechte Erklärung gibt es eigentlich nicht.
 
Okay darauf können wir uns einigen.
Nur wie gesagt - viele sehen darin eben einen (leichten) Schlag und daher eine Tätlichkeit.

Das sehen sie so.

Ich finde aber, dass durch diese Sichtweise "richtige" tätlichkeiten entwertet werden. Für mich sind diese kleinen Schubsereien, Rangeleien etc., wie sie im Eifer des Gefechts vorkommen, mit gelb genug bestraft. Ich brauche nicht in jedem Spiel einen Feldverweis. Im Übrigen ist eine enge Auslegung dessen, was eine "Tätlichkeit" sein soll, auch genau der Grund für dieses "Norbert-Meier-Syndrom", bei jeder Gelegenheit zu Boden zu sinken und sich das Gesicht zu halten. Wäre man da mit roten Karten zurückhaltender und würde den sterbenden Schwan mit gelb belegen, dann würde das schnell aufhören. Pogatetz hat ja nur verduzt gekuckt, so harmlos war das. Also da sollte man die große Keule im Schrank lassen, für mich ist sowas gelb und weiter gehts.
 
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