Werder ist genau in die Falle getappt. Pühse hat erreicht was er wollte, Aufmerksamkeit vor der Bürgerschaftswahl. Man hat ihm eine Bühne gestellt.
Zudem gebe ich aber zu bedenken, die NPD ist eine Partei die wohl vom Verfassungsschutz beobachtet wird, aber nicht verboten ist und daher keine Grundlage für einen Ausschluß bietet. In dem Buten und Binnen Bericht kam auch ein Anwalt zu Wort, der glaubt, daß Pühse bei einer Klage recht bekommen würde.....man stelle sich vor....
Pühese ist Mitglied der NPD, aber er hat sich bis jetzt nichts zu Schulden lassen kommen in Bezug auf Werder.
Naja aber eigentlich darf Werder ihn ja ausschließen, denke ich jedenfalls.
Hab gerade mal ein Zitat aus dem Worum geholt und mein hinzugefügtes Fett gemacht:
Satzung §10 'Beendigung der Mitgliedschaft' hat folgendes geschrieben:
Mitglieder, die wiederholt gegen die Satzung verstoßen,
durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereins schädigen Für die NPD zu stehen und tätig zu sein ist doch ein Handeln und ein Verhalten einer Person oder etwa nicht? So wird das Ansehen von Werder geschädigt. Indem eine Person Mitglied bei der NPD ist und dort handelt, aber auch im Verein Werder Bremen, wird doch das Ansehen des Vereines geschädigt. Ein Rassist Mitgleid bei Werder Bremen?
oder eine mit § 2, Absatz 5
unvereinbare Gesinnung offenbaren,(
Die Grundhaltung von Jens Pühse lässt auch zu wünschen übrig. Rassismus sehe ich als eine unvereinbare Grundhaltung an. werden aus dem Verein ausgeschlossen. Soll ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, ist ihm und der jeweiligen Abteilung Gelegenheit zu einer Stellungnahme (Anhörung) zu geben.
Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief oder Postzustellungsurkunde zuzustellen. Die Entscheidung muss mit den Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein. Der Entscheidung über den Ausschluss kann das betroffene Mitglied widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Ehrenrat erhoben werden. Bis zur endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
Satzung §2 'Zweck des Vereins' hat folgendes geschrieben:
5. Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten,
Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder
sexueller Identität eine sportliche Heimat.
Das ist die Förderung und auch Zweck eines Vereines und mal ehrlich: Darf ein Mann der gegen die Förderziele ist, dann Mitglied bei dem Verein sein? Obwohl dieser Mann eigentlich dagegen ist. Die eine Sache ist ja wenn ihn die Ziele nicht interessieren, die andere Sache aber ist, wenn er gegen die Ziele ist und diese Ziele in seiner Partei verändern will
So könnte es doch eigentlich zu einer Klage kommen und die auch erfolgreich sein. Ich finde jedenfalls Pühse verstößt gegen die "Regeln" .