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Man will ja bisschen vorbereitet sein.
Bei einem Song von Künstler X feat. Y würde ich X nach 3 Teilnamen sperren Y aber nicht. In der Regel wird der Song ja auch als Song von X geführt und auch meist in dessen Alben veröffentlicht. Ich fände es schon ok wenn Y dann noch einen "eigenen" Song bringen könnte![]()





ich würde x feat. y nur x zurechnen, x & y als komplett eigenen interpreten werten. streng genommen müsste man ja sonst jeden beitrag der band x in der musiker z mitwirkt auch dem soloprojekt von musiker z (falls vorhanden) anrechnen? oder übersehe ich da was?![]()

Bekannter als Folsom Prison Blues ist er eh nicht.