Das Dumme ist nur, dass die Abstimmungsstruktur (Gruppenwahl) so ist, dass man nur die Wahl des gesamten AR ablehnen kann und nicht die Wahl einzelner AR-Mitglieder. Dafür wurde bei den Satzungsänderungen 1999 und 2003 gesorgt,welche die Ausgliederung auf die KG ermöglichten und vorbereiteten.
Das stimmt m.E. so nicht. Aus welcher Satzung bzw. aus welchem Paragraphen entnimmst du das? Ich kann das, just nachgelesen, nicht finden.
Ich bin mir inzwischen nicht mehr so sicher, zu viel drüber nachgegrübelt, aber ich meine, KDF hätte auf der letzten MV gefragt und auch abstimmen lassen, ob Einzel- oder Gruppenwahl stattfinden soll (alternativ bzw. Im Zusammenhang damit, ob geheim oder per Akklamation). Ich habe mich im Nachhinein damals geärgert, nicht da schon mit "Nein" gestimmt zu haben; so ist mein Gewissen nur zu 99% rein.
Ich kann mich auch erinnern, dass es damals Knatsch gab, als Jörg Wontorra aus dem AR ausschied bzw. nicht mehr wiedergewählt wurde; möglicherweise wurde im Zuge dieses "Desasters" - für mich ein normaler Vorgang, dass eine MV einem Kandidaten nicht das Vertrauen ausspricht - so geändert bzw. auf diesen "formlosen" Akt umgestellt, der dann sicher irgendwann "traditionell" wird ("Hamwa imma so gemacht!")
Die Gruppenwahl an sich ist aber auch kein Hindernis, gegen den AR zu stimmen, wenn die Besetzung nicht passt.

Ich sehe eher die Wahl per Akklamation als Hindernis, schließlich macht man sich öffentlich zum "Horst" - was mir egal ist, so lange mein Gewissen rein und fein ist.
Bei den anderen AR Mitgliedern muss man auch schauen, wie sie an ihre Ämter kamen. Nach §13 Abs 1 d) der Satzung des Vereins ist wählt der Verein, also die Mitgliederversammlung die Kandidaten für den AR der KG für die der Verein ein Wahlvorschlagsrecht hat. Zur Erinnerung: der Verein kann zwei Aufsichtsräte entsenden und hat das Recht, für die übrigen AR-Posten Wahlvorschläge zu machen. Die Mitgliederversammlung kann aber nur solche Kandidaten wählren, die ihr von dem Vorsitzenden der Wahlkommission vorgeschlagen worden sind. Die Wahlkommission besteht aus den sieben Mitgliedern des Ältestenrates und den sechs Abteilungsvorständen des Vereins. Dieser Wahlausschuss ist auch für die Vorschläge zur Wahl des Präsidiums zuständig. Nach den bisherigen Erfahrungen folgt der Wahlausschuss bei seinen Wahlvorschlägen den Wünschen des Präsidiums. Aussenstehende unabhängige Kandidaten haben schon deshalb keine Chance, weil das Bewerbungsprocedere, das in §21 der Satzung geregelt ist, sehr sperrig und auf die Bevorzugung "verdienter" Mitglieder oder "erwünschter" Kandidaten ausgerichtet ist.
§ 21 bezieht sich m.E. auf die Wahl des Präsidiums (siehe insbesonder Nr. 2), nicht auf den AR.
An irgendeiner Stelle hatte ich noch eine kleine Spitze gesetzt, leider hatte mich die VERKACKTE DRECKSFORUMSSOFTWARE zwischenzeitlich rausgeschmissen. Vielleicht werfe ich noch einmal etwas nach.
Ansonsten sind wir, glaube ich, uns einig, dass innere Vereinsdemokratie anders aussieht, als sie bei uns zurzeit vorgesehen ist bzw. tatsächlich gelebt wird.
Verfolge die Linie des kritischen Geistes ruhig weiter - ich "stimme gegen alles"
