Was regt euch gerade auf?

Alle den Ups, ich muss meine Wortwahl ändern ;) offen heute!?! (später dann weiter im Frauen-Thread...) :mad::wand:
 
Zitat von Stürmerbraut;3181008:
Weil keiner vermieten will!! :ugly: Ist in unserem Flecken auch so! :x:
Grundgesetz, Artikel 14, Abs. 3:
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

In der jetzigen Situation sollte man schon darüber nachdenken, Gebäude, die mehr als ein Jahr leerstehen, schlicht zu enteignen.
 
Grundgesetz, Artikel 14, Abs. 3:
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

In der jetzigen Situation sollte man schon darüber nachdenken, Gebäude, die mehr als ein Jahr leerstehen, schlicht zu enteignen.

:crazy:
 
Warum? Die Enteignung wäre ja nicht entschädigungslos, sondern nur gegen eine angemessene Entschädigung möglich.

Die Enteignung ist in unserem Grundgesetz vorgesehen, und war wahrscheinlich genau für derartige Fälle gedacht.

Außerdem steht im GG noch, dass Eigentum verpflichtet. Ich sehe wirklich das Problem nicht. Aber vielleicht kommt von Dir ja noch mehr als dieser hier: :crazy:
 
Warum? Die Enteignung wäre ja nicht entschädigungslos, sondern nur gegen eine angemessene Entschädigung möglich.

Die Enteignung ist in unserem Grundgesetz vorgesehen, und war wahrscheinlich genau für derartige Fälle gedacht.

Außerdem steht im GG noch, dass Eigentum verpflichtet. Ich sehe wirklich das Problem nicht. Aber vielleicht kommt von Dir ja noch mehr als dieser hier: :crazy:

verlass Dich darauf. :tnx:
 
Grundgesetz, Artikel 14, Abs. 3:
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

In der jetzigen Situation sollte man schon darüber nachdenken, Gebäude, die mehr als ein Jahr leerstehen, schlicht zu enteignen.

Das ist sehr populistisch und damit bringst du die Leute doch nur noch mehr gegen die Flüchtlinge auf. Das kann niemals dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gechweigen denn den Flüchtlingen. Die eh mit sehr viel Vorurteilen zu kämpfen haben.

Enteignen kann übrigens nur die Polizeibehörde bei drohender Obdachlosigkeit. Und das nur in den Städten, wo die Flüchtlingen den Landkreisen überstellt werden. In unserem Fall Tübingen. ...
 
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