Na ja, öffentlicher Dienst ist ja schon so der berufliche Sechser,, mit Garantie, dazu unkündbar, immer trocken und warm, und im Sommer mit Klimaanlage arbeiten.
Dann noch mit schöner Pension garniert.
Tja, besser Vorurteile als Detailwissen, hm? Hier mal ein kurzer Exkurs (ich bin übringens kein Beamter, sondern Angestellter im öD):
Definition:
Das Berufsbeamtentum ist eine besondere öffentlich-rechtliche Beschäftigungsform für Staatsbedienstete in Deutschland. Beamte stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, das durch das Grundgesetz (Art. 33 GG) geschützt ist. Wichtige Prinzipien sind die Lebenszeitstellung, das Alimentationsprinzip, die Treuepflicht und die Neutralitätspflicht.
Alimentationsprinzip & Versorgungssicherheit
Der Staat garantiert Beamten eine angemessene Besoldung und eine lebenslange Versorgung (Pension), auch bei Dienstunfähigkeit.
Dies sichert Unabhängigkeit und schützt vor finanziellen Einbußen im Alter.
Unabhängigkeit & politische Neutralität
Beamte können nicht einfach entlassen werden, was politische Einflussnahme reduziert und eine neutrale Verwaltung sichert
Keine Sozialabgaben (z. B. Rentenversicherung)
Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da ihre Pension direkt vom Staat getragen wird.
Dies spart kurzfristig Kosten und sorgt für eine verlässliche Altersversorgung.
Attraktivität für bestimmte Berufe
Hohe Sicherheit und garantierte Pension machen den öffentlichen Dienst für qualifizierte Fachkräfte attraktiver, insbesondere in Bildung und Verwaltung. Allerdings sind die Besoldungen für Fachkräfte weniger attraktiv als mögliche Gehälter in der freien Wirtschaft.
In Deutschland gibt es etwas über 1,7 Mio. Beamte (Stand 2023).
Verteilung nach Laufbahngruppen:
Die Beamtenlaufbahnen gliedern sich traditionell in vier Gruppen:
Einfacher Dienst: Besoldungsgruppen A2 bis A5
Mittlerer Dienst: Besoldungsgruppen A6 bis A9
Gehobener Dienst: Besoldungsgruppen A9 bis A13
Höherer Dienst: Besoldungsgruppen A13 bis A16, W1 bis W3 (Hochschullehrer) und B1 bis B11
Im Jahr 2004 verteilten die Beamten sich ungefähr so auf die Laufbahngruppen:
Bund:
Höherer Dienst: 13,9%
Gehobener Dienst: 33,1%
Mittlerer Dienst: 50,6%
Einfacher Dienst: 2,4%
Länder:
Höherer Dienst: 26,2%
Gehobener Dienst: 55,6%
Mittlerer Dienst: 17,6%
Einfacher Dienst: 0,7%
Kommunen:
Höherer Dienst: 15,1%
Gehobener Dienst: 51,4%
Mittlerer Dienst: 33,2%
Einfacher Dienst: 0,3%
Ein Beamter im gehobenen Dienst, Besoldungsstufe A10 (Erfahrungsstufe 6), verheiratet, 2 Kinder, erzielt beim Land Niedersachsen circa
1. Grundgehalt (A10, Stufe 6)
3.813,57 € monatlich
2. Familienzuschlag
Stufe 1 (verheiratet): 129,20 €
Stufe 2 (erstes Kind): 128,16 €
Stufe 2 (zweites Kind): 128,16 €
Gesamt: 385,52 €
3. Gesamtbezüge (brutto)
3.813,57 € + 385,52 € = 4.199,09 €
Das sind die
Bruttobezüge. Davon gehen Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer sowie Beihilfe-/Krankenversicherungsbeiträge ab.
Die meisten Beamten haben sich in den letzten Jahrzehnten zu Beginn ihrer Laufbahn für eine (damals) kostengünstige private Krankenversicherung entschieden. Die Beiträge hierfür steigen unaufhaltsam im Laufe des Lebens. Mein langjähriger Kollege, auf den der Beispielfall ziemlich zutrifft, hat kurz vor seiner Pensiuonierung damals (als die Bezüge noch niedriger waren) 1.000 DM KV-Beiträge monatlich an die private KV zahlen müssen.
In der einfachen und mittleren Laufbahn hast du mit Kindern schnell mal einen ergänzenden Anspruch auf ALG2/Hartz IV/Bürgergeld.
Da droht dann mit der Pensionierung auch mal Altersarmut.
Also, wie ist es jetzt mit dem undifferenzierten 'warm und trocken, Klimaanlage & garniert mit Pension'?