Was die Sache für Werder tatsächlich schwierig macht, ist die Argumentation. Auf den ersten Blick mag das für uns alles recht eindeutig aussehen - Fehlentscheidung, regelwidriges Verhalten, Kompetenzüberschreitung, Beeinflussung durch die Paderborner Bank. Leider sieht das in der Argumentation vor dem Sportgericht dann wieder anders aus.
1. Beeinflussung durch die Paderborner Bank
Wird ohne Bildbeweis eines iPads oder dergleichen ein Ding der Unmöglichkeit, das zu beweisen, auch wenn es zu 100% eine Beeinflussung war, auch ohne dass er selbst auf ein iPad schaut. Beweisen lässt sich das nicht. Wort gegen Wort.
2. Kompetenzüberschreitung
Ist gegeben und eindeutig sogar von Fröhlich bestätigt, ist aber leider kein Grund für einen Einspruch.
3. Fehlentscheidung
Kann man als Tatsachenentscheidung leider sehr einfach abschmettern.
4. Regelwidriges Verhalten
Der einzige echte Punkt, aber meiner Meinung nach leicht abzuschmettern. Man müsste hier argumentieren, dass es regelwidrig ist, den Eckball wiederholen zu lassen, weil die Ecke bereits freigegeben war und nichts mehr korrigiert werden darf, was bereits eine Spielsituation zurückliegt. Leider ist ja selbst das falsch gewesen. Das Foul war nach der Ecke und war auch kein Foul. Somit kann man beim DFB argumentieren, dass kein regelwidriges Verhalten, sondern lediglich eine Fehlentscheidung bezüglich Eckball/Freistoß vorlag - Tatsachenentscheidung ohne Relevanz.
Kurz gesagt: Das Schiedsrichtergespann entscheidet sich falsch und greift zur falschen Maßnahme, also keine Regelwidrigkeit.
Man sieht schon, das ist alles sehr schwammig. Am Ende wird weder Werder, noch der DFB irgendwas eindeutig belegen oder widerlegen können und man bleibt beim status quo. Im Zweifel für den Angeklagten.