Hinsichtlich der Rückgabe von Pfandbechern bei den Buden auf dem Stadionvorplatz habe ich nun mehrfach Erlebnisse gehabt, zu denen sich Werder trotz E-Mail und Brief seit fast sieben Monaten (seit April 2025) nicht zu einer Antwort an mich entschließen konnte.
Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli (Ende April 2025) habe ich völlig problemlos sieben Getränke auf einmal inklusive 14 EUR Pfand kaufen können, um mit meiner Truppe auf den (nicht eingetretenen) Heimsieg anzustoßen. Als ich die sieben leeren Becher wieder abgeben wollte, erklärte mir nach etwa zehnminütigem Anstehen der Verkäufer an der gleichen Bude, daß er nach seiner Vorschrift nur fünf Becher zurücknehmen könne. Ich habe gelacht und das ganze für einen Scherz gehalten, doch er wiederholte, daß ich nur fünf Becher und somit zehn EUR Pfand zurückbekommen könne.
Nachdem ich begriffen hatte, daß er das ernst meint, habe ich versucht, ihm den Irrsinn dieser vermeintlichen „Vorschrift“ zu verdeutlichen, daß man mir sieben Getränke inklusive Pfand verkauft, aber nur fünfmal Pfand erstatten wolle.
Er entgegnete, daß ich ja fünf Becher bei ihm abgeben und meine restlichen zwei Becher an einer anderen Bude abgeben könne. Meinen Vorschlag, er selbst könne mir dann ja einmal fünf und einmal zwei Becher erstatten, hat er mit Hinweis auf seine Vorschriften erneut zurückgewiesen und mir dann bedeutet, daß ICH auch langsam den Betrieb aufhalten würde. Um nicht bis nach Spielschluß zu diskutieren, habe ich mir dann an dieser Bude zehn EUR Pfand erstatten lassen und habe mich dann ernsthaft eine Bude weiter nochmal zehn Minuten angestellt, um die restlichen zwei Becher für vier EUR Pfand abzugeben. Ich habe mich wirklich lange nicht so vergackeiert gefühlt.
Dieses stellt im Sinne geltenden Privatrechts eine überraschende Klausel im Sinne der §§ 305 ff. BGB (§305 c) dar und ist deutlich rechtswidrig, zumal nirgends darauf hingewiesen wird und man von diesem Umstand erst bei Becherrückgabe barsch vom Verkaufspersonal „informiert“ wird, was ich saisonübergreifend -auch als Unbeteiligter- nun häufiger beobachten durfte. Die dazu in Richtung der verdutzt dastehenden "Rückgeber" fallenden lautstarken Aussagen „Ich habe meine Anweisungen. Das ist nun mal so. Punkt.“ können geltendes Recht nicht überlagern. Schade, wenn solche Leute dann am längeren Hebel sitzen und so einen Blödsinn verzapfen.
Hat schon jemand ähnliches erlebt?